Jan-Marco LuczakCDU/CSU - Infektionsschutzgesetz, Impfpassfälschung
Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte gerne zurückkommen auf den Anfang unserer Debatte. Bundesminister Scholz hat sich hier als zukünftiger Kanzler hingestellt und gesagt: Das Virus ist nicht weg, und die Lage ist nicht gut. – Und er hat recht damit. Das wird auf besorgniserregende Weise durch die Zahlen, die wir auch heute wieder hören, deutlich gemacht. Wir haben 50 000 Neuinfektionen am Tag. Das ist der höchste Wert, den wir in der Pandemie jemals gehabt haben. Wir haben eine unglaublich hohe Dynamik. Es gibt 50 Prozent mehr Neuinfektionen gegenüber der Vorwoche. Die Inzidenz liegt bei 249. In drei Wochen hat sie sich fast verdreifacht. Die Anzahl der Toten nimmt zu. Die Intensivbetten sind mittlerweile so ausgelastet, dass wichtige Operationen verschoben werden müssen und nicht durchgeführt werden können. Lieber Herr Scholz, wenn Sie sagen: „Das Virus ist nicht weg, und die Lage ist nicht gut“, dann wollen Sie damit doch nicht allen Ernstes sagen, dass die Voraussetzungen für die Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite, die wir hier im Bundestag miteinander beschlossen haben, nicht mehr vorliegen. Das ist doch nicht Ihr Ernst!
(Beifall bei der CDU/CSU)
Ich will Ihnen sagen, wieso Sie das sagen: Sie haben offensichtlich Angst vor der FDP. Genauso wie im Sondierungspapier haben Sie sich hier aus einem falsch verstandenen Freiheitsverständnis heraus über den Tisch ziehen lassen.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Ich sage Ihnen: Freiheit bedeutet auch immer Verantwortung, und Verantwortung bedeutet an dieser Stelle auch, unbequeme Entscheidungen treffen zu müssen, und natürlich ist die Feststellung der epidemischen Lage eine unbequeme Entscheidung. Ich sage aber: Wenn das notwendig ist, um den Schutz der Gesundheit der Menschen zu gewährleisten, dann muss man auch den Mut zu dieser unbequemen Entscheidung haben, und die Ampel hat offensichtlich nicht diesen Mut, meine Damen und Herren.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Da wundere ich mich schon ein bisschen, dass die SPD und die Grünen sich hier ganz offensichtlich in Mithaftung nehmen lassen. Ich sehe den Kollegen Lauterbach, der durch jede Talkshow tingelt, dort als großer Mahner auftritt und sagt, was wir alles brauchen. Sie sind das Gesicht der SPD für die Coronabekämpfung; aber Sie haben offensichtlich null Durchsetzungskraft in Ihrer eigenen Fraktion. Denn von den Dingen, die Sie öffentlich in Talkshows sagen, findet sich in diesem Gesetzentwurf kein einziges Wort.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Wir haben aktuell mit § 28a, der auf die Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite aufbaut, eine rechtssichere und bewährte Rechtsgrundlage.
(Andrea Lindholz [CDU/CSU]: Genau!)
Wodurch wollen Sie das jetzt ersetzen? Durch einen Maßnahmenkatalog, der in keiner Weise ausreichend ist und der in keiner Weise gewährleistet, dass wir entschlossen, zielgenau und effizient gegen Corona vorgehen können?
Wir sind uns doch alle einig: Wir brauchen flächendeckend 2 G. Ja, wo ist denn die Rechtsgrundlage für eine konkrete und rechtssichere bundeseinheitliche Regelung? Wo ist denn die Rechtsgrundlage für verpflichtende Tests in Gemeinschaftseinrichtungen? Wo ist denn die Rechtsgrundlage für ein allgemeines Auskunftsrecht des Arbeitgebers?
(Andrea Lindholz [CDU/CSU]: Genau!)
All das findet sich nicht in Ihrem Gesetzentwurf. Das ist ein Scheitern mit Ansage, was Sie hier machen, meine Damen und Herren von der Ampel!
(Beifall bei der CDU/CSU)
Das Gleiche gilt für das Thema „Fälschung von Impfausweisen“. Die Bedeutung von Impfausweisen hat in der Pandemie enorm zugenommen. Es ist für den Schutz der Gesundheit, für die Abschätzung von Infektionsrisiken und für das Vertrauen in die Pandemiebekämpfung eminent wichtig, dass wir uns darauf verlassen können, dass Impfnachweise richtig, rechtssicher und valide sind. Deswegen sagen wir als Union ganz klar: Wer Impfausweise fälscht, der muss hart bestraft werden; da gibt es an dieser Stelle kein Vertun.
(Dr. Marco Buschmann [FDP]: Ja, aber das regeln wir doch!)
Das ist nach der momentanen Gesetzeslage nicht gewährleistet. Es gibt an der Stelle Strafbarkeitslücken.
(Dr. Marco Buschmann [FDP]: Ja, aber Entschuldigung! Die schließen wir ja! Das ist doch im Artikelgesetz niedergelegt!)
Es gibt ungerechtfertigte Privilegierungen. Deswegen haben wir als Union einen Gesetzentwurf vorgelegt, der diese Strafbarkeitslücken schließt.
Wir haben die Ampel damit aus der Lethargie gerissen. Sie haben jetzt selbst einen Gesetzentwurf vorgelegt, nachdem das Bundesjustizministerium sich über Monate geweigert hatte, einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen. Da sieht man mal wieder: Wir machen eine konstruktive Oppositionspolitik, und Opposition wirkt auch an dieser Stelle, meine Damen und Herren.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Herr Luczak, gestatten Sie eine Zwischenfrage von Herrn Lauterbach?
Selbstverständlich doch.
(Stephan Brandner [AfD]: Der Hofnarr!)
Ihre schäbigen Bemerkungen, Herr Brandner. – Herr Luczak, zunächst einmal vielen Dank, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Sie haben recht: 2 G wäre das, was jetzt notwendig wäre. Aber die jetzige Rechtslage, die Feststellung der epidemischen Lage, gilt ja noch. Das heißt, bundesweit wäre 2 G durch die noch amtierende Regierung einführbar gewesen, und demnächst, wenn also die neue Regelung gilt, ist es durch jedes Bundesland einführbar. Das heißt, 2 G ist jetzt deutschlandweit einführbar, und es ist demnächst durch jedes Bundesland einführbar. Und: Ich tingele nicht durch die Talkshows, sondern ich werde eingeladen.
(Lachen bei der AfD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU – Beifall der Abg. Beatrix von Storch [AfD] – Norbert Kleinwächter [AfD]: Hören Sie endlich mal damit auf! Das wäre richtig!)
Ich empfehle dort die flächendeckende Einführung der 2-G-Regelung, deren Einhaltung wir auch kontrollieren müssen.
Meine Frage ist jetzt folgende: Wieso erwecken Sie hier den falschen Eindruck, als ob wir 2 G bundesweit und in den einzelnen Ländern nicht längst einführen könnten? Wieso erwecken Sie diesen falschen Eindruck?
(Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
Lieber Herr Kollege Lauterbach, zunächst einmal ist mir der Unterschied zwischen „durch die Talkshows tingeln“ und „dort eingeladen werden“ nicht sehr geläufig. Ich glaube, es kommt im Ergebnis auf das Gleiche raus.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der AfD)
Sie haben mit Ihrer Frage ja eigentlich genau das deutlich gemacht. Sie haben doch gerade gesagt: In der Tat können wir das bundeseinheitlich festlegen. – Nach dem, was Sie uns jetzt hier mit diesem Gesetzentwurf vorlegen, wird es eben nicht mehr möglich sein, das bundeseinheitlich festzulegen, sondern jedes Land muss es selber machen.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Sie können doch nicht abstreiten, dass das ein Minus, ein Weniger ist gegenüber der Gesetzeslage, die wir aktuell haben.
Deswegen: All das, was Sie von der Ampel hier unisono vortragen, dass man mehr machen könne, dass das kein Minus sei, stimmt nicht, wenn man sich die Rechtsgrundlagen genau anschaut, die Sie jetzt vorgeschlagen haben. Sie haben hier in der Debatte vorgetragen, dass man noch viele andere Maßnahmen im parlamentarischen Verfahren beschließen möchte. Wieso haben Sie diese denn nicht gleich in den Gesetzentwurf geschrieben? Das ist eine Mogelpackung, die Sie machen, und mit dieser falschen Argumentation, die Sie hier vorbringen, werden wir als Union Sie nicht durchkommen lassen.
(Beifall bei der CDU/CSU – Gabriele Katzmarek [SPD]: Das war aber sehr, sehr schwach!)
Sie haben noch einen letzten Satz.
Einen letzten Satz möchte ich noch zu den Impfausweisen sagen. Der Gesetzentwurf, den die Ampel uns hier vorgelegt hat, ist absolut unzureichend. Die Strafbarkeitslücken, die aktuell existieren, werden damit nicht zweifelsfrei geschlossen. Die nicht gerechtfertigten Privilegierungen, die es im gegenwärtigen Rechtszustand gibt, werden ebenfalls nicht aufgegriffen. Ich möchte nur ein Beispiel nennen: Wieso sollte ein Arzt, der Corona leugnet und einen falschen Impfpass ausstellt, eigentlich geringer bestraft werden als jemand, der, ohne Arzt zu sein, einen Impfausweis fälscht? Das ist doch ein Widerspruch. Wenn jemand seine Stellung als Arzt missbraucht, muss er doch härter bestraft werden als ein Irgendjemand.
Meine Damen und Herren, diese ungerechtfertigten Differenzierungen in Ihrem Gesetzentwurf sind nicht überzeugend. Deswegen bitte ich um Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf. Er ist besser als das, was die Ampel uns hier vorgelegt hat.
Vielen Dank.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7532273 |
Wahlperiode | 20 |
Sitzung | 2 |
Tagesordnungspunkt | Infektionsschutzgesetz, Impfpassfälschung |