11.11.2021 | Deutscher Bundestag / 20. WP / Sitzung 2 / Tagesordnungspunkt 3

Sabine DittmarSPD - Infektionsschutzgesetz, Impfpassfälschung

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir legen heute einen Gesetzentwurf vor, der den Ländern auch nach dem Ende der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite die Rechtssicherheit beim Anordnen der nach wie vor notwendigen Coronaschutzmaßnahmen geben wird.

Mit der erstmaligen Feststellung einer epidemischen Lage hat der Deutsche Bundestag im März 2020 im Infektionsschutzgesetz ein Sonderrecht geschaffen, ein Sonderrecht für die Bundesregierung, vor allem für das Gesundheitsministerium, um Maßnahmen zur Bewältigung der Pandemie per Rechtsverordnung anzuordnen. Damit verbunden war auch die Möglichkeit für die Länder, Schutzmaßnahmen anzuordnen, die mit teils schwerwiegenden Grundrechtseinschränkungen verbunden waren. Diesen verfassungsrechtlichen Ausnahmezustand wollen die Fraktionen von SPD, Grünen und FDP beenden und die Entscheidung darüber wieder ins Parlament zurückholen.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

Dass der Zeitpunkt dafür jetzt wohl der richtige ist, sieht man auch daran, dass der ressortverantwortliche Bundesgesundheitsminister genau dies vorgeschlagen hat, nämlich die epidemische Lage nicht weiter zu verlängern. Vielleicht sollten Sie, Herr Dobrindt, Herr Brinkhaus, Herr Luczak, da noch mal in den Austausch gehen.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der Abg. Christine Aschenberg-Dugnus [FDP])

Gleichwohl ist die Pandemie nicht vorbei. Wir sind mitten in der vierten Welle. Wir erleben mit 50 000 Neuinfektionen am Tag eine Infektionsdynamik bislang nicht gekannten Ausmaßes. Die Länder unternehmen aktuell erhebliche Anstrengungen, um das Infektionsgeschehen in den Griff zu kriegen, und sie wünschen sich dafür zu Recht weiterhin klare rechtliche Grundlagen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf stellen wir sicher, dass in den Herbst- und Wintermonaten die erforderlichen und auch bewährten Instrumentarien weiterhin zum Einsatz kommen können: Maskenpflicht, Abstandsgebot, 3 G, 2 G, Hygienekonzepte, Kapazitätsbegrenzungen.

Liebe Bürgerinnen, liebe Bürger, wir wollen, wir müssen und wir werden weiterhin dafür Sorge tragen, dass die Schwächsten und Verletzlichsten in unserer Gesellschaft so gut wie möglich geschützt werden können. Pflegebedürftige und Kranke sollen weiterhin Besuch von ihren Angehörigen bekommen können, Kitas und Schulen sollen geöffnet bleiben. Deshalb müssen wir das Umfeld dieser besonders schutzbedürftigen Gruppen so sicher wie möglich machen.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und des Abg. Dr. Marco Buschmann [FDP])

Wir wollen absichern, dass Beschäftigte bei ihrer Arbeit bestmöglich geschützt sind und Betriebe verantwortungsvoll weitergeführt werden können. Deshalb sprechen wir in den laufenden Verhandlungen über notwendige Ergänzungen des Gesetzentwurfs. Dazu gehören die Testpflichten für Beschäftigte und Besucherinnen und Besucher in Pflegeeinrichtungen. Wer als Beschäftigter nicht genesen oder geimpft ist, wird sich täglich testen lassen müssen. Aber auch für Geimpfte und Genesene wird es in gewissen Bereichen regelmäßig verpflichtende Tests geben. Deshalb werden wir auch die kostenlosen Bürgertests wieder einführen.

Meine Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen, was wir jetzt erleben – exponentielles Infektionsgeschehen, Regionen mit Inzidenzen über 1 000, ein Volllaufen der Intensivstationen, Pflegekräfte und Ärzte, die am Limit arbeiten –, all das hat einen Grund: Es ist der Tatsache geschuldet, dass 16 Millionen Erwachsene und 2,5 Millionen Jugendliche noch immer nicht geimpft sind, dass die Immunität mit zunehmendem Abstand zur Impfung abnimmt, aber auch, dass wir zwischenzeitlich wieder ein sehr viel sorgloseres Miteinander erleben.

Kollegin Dittmar, erlauben Sie eine Zwischenfrage aus der AfD-Fraktion?

Nein. – Unsere Intensivstationen sind voll mit Menschen, die sich mit einer Impfung hätten schützen können. Als Medizinerin kann ich nicht logisch nachvollziehen und erklären, warum die Angst vor äußerst seltenen Nebenwirkungen bei einer Impfung schwerer wiegt als die Angst davor, mit Lungenversagen und schweren Langzeitfolgen auf der Intensivstation beatmet zu werden.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

Dabei liegt der Weg aus der Pandemie auf der Hand. Die Devise lautet: Impfen, impfen, impfen, Impflücken schließen und beim Boostern schneller werden!

Lassen Sie uns in den bevorstehenden intensiven Beratungen über Fraktionsgrenzen hinweg alles dafür tun, damit Corona aus unserem Leben, aus unserem Alltag zurückgedrängt wird.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

Vielen Dank. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich grüße Sie.

Als letzte Rednerin folgt Nina Warken aus der CDU/CSU-Fraktion.


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7532274
Wahlperiode 20
Sitzung 2
Tagesordnungspunkt Infektionsschutzgesetz, Impfpassfälschung
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