Klaus StöberAfD - Unionsrechtliche Vorgaben im Umsatzsteuerrecht
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Im Vergleich zu den bisherigen Tagesordnungspunkten heute – Migration und Änderung des Infektionsschutzgesetzes – klingt dieses Thema erst einmal recht fade und scheint von wenig Brisanz zu sein. Aber ich muss sagen: Für die betroffenen Landwirte hat dieses Thema eine hohe Brisanz. Die Landwirte erhalten natürlich auch Subventionen aus der EU; aber ich denke, keine andere Branche hier in Deutschland ist vom Verordnungswahn der EU so geprägt wie unsere Landwirte.
(Beifall bei der AfD)
Die neue Regelung trägt dazu bei. Mit dieser Neuregelung wird das Optionsrecht der Landwirte zur Durchschnittsbesteuerung nochmals erheblich eingeschränkt. Es wurde ja schon erläutert, dass Anfang des Jahres die Umsatzgrenze auf 600 000 Euro reduziert wurde.
Was ich neben den 95 Millionen Euro an Mehrausgaben für Steuern durch die Landwirte insbesondere bemängele – das ist auch schon angesprochen worden –, ist, dass diese Regelung erst am 4. Oktober 2021 den Verbänden vorgelegt wurde. Am 1. Januar 2022 soll diese schon in Kraft treten. Das heißt also, die Verbände hatten überhaupt nicht die Möglichkeit, ihre Landwirte zu informieren und über Gestaltungsvorschläge zu unterrichten.
Dass da Beratungsbedarf vorhanden ist, das will ich Ihnen auch gerne erläutern – da sind wir jetzt in der Praxis –: Jeder Landwirt muss bis zum 10. Januar eines Jahres erklären, ob er zur Regelbesteuerung oder zur Durchschnittsbesteuerung optiert. Da muss er Entscheidungen treffen hinsichtlich seiner Investitionen, die er in den nächsten zwei Jahren plant, vor dem Hintergrund der Investitionen, die er in den letzten fünf Jahren vorgenommen hat. Wenn er nämlich zur Durchschnittbesteuerung optiert, hat er keinen Anspruch mehr auf Vorsteuererstattung für diese Wirtschaftsgüter. Ich denke, das ist gerade das Problem, das viele Landwirte haben, dass sie jetzt von heute auf morgen vor eine neue Situation gestellt werden.
Letztendlich sollten wir parteiübergreifend hier im Bundestag dafür sorgen, dass wir das Steuerrecht für alle Bürger, für alle Unternehmen einfach und verständlich und planbar gestalten. Das ist gerade nicht der Fall, wenn wir eine solche Regelung von heute auf morgen den Landwirten einfach aufdrücken. Der Kollege Merz hat einmal die Apostrophierung gebraucht, man müsse die Steuererklärung auf einem Bierdeckel machen können. Sicherlich lässt sich die Steuererklärung eines Landwirtes nicht auf einen Bierdeckel transferieren. Aber die bisherige Regelung hat dazu beigetragen, dass die Bürokratie gerade für die Landwirte erheblich eingeschränkt wurde. Mit der Neuregelung wird diese Einschränkung etwas zurückgenommen. Auch das muss man einfach einmal so feststellen.
Letztendlich müssen wir zusammenfassend feststellen, auch wenn das sicherlich hier im Hause nicht gern gehört wird, dass wieder einmal Europarecht vor deutsches Recht gestellt wird. Wir übernehmen jetzt praktisch die Vorgaben der EU, die uns aufgezwängt wurden, um unsere Landwirte hier in Deutschland wirtschaftlich zu schädigen; anders kann man das nicht nennen.
(Beifall bei der AfD)
Dieser Gesetzentwurf ist ein Paradebeispiel dafür, wie die EU in deutsches Recht eingreift – hier zulasten der deutschen Bauern; das muss man auch mal so deutlich sagen.
Die EU hätte genügend Aufgabenfelder, um für eine Vereinheitlichung in Europa zu sorgen. Ich denke zum Beispiel an die Messung der Nitratwerte in Europa, an einheitliche Bedingungen für die Nutztierhaltung. Aber nein, da wird nichts unternommen, sondern es wird hier eine Regelung gefunden, mit der wieder mal deutsche Landwirte belastet werden. Deswegen sagen wir: Wir lehnen diese Regelung ab, auch wenn sie europarechtlich vorgegeben ist, weil diese Übergangsphase vom 4. Oktober bis zum 31. Dezember für die Landwirte ganz einfach nicht verkraftbar ist.
Vielen Dank.
(Beifall bei der AfD)
Vielen Dank. – Ebenfalls für seine erste Rede im Deutschen Bundestag erhält jetzt das Wort Christian Görke für die Fraktion Die Linke.
(Beifall bei der LINKEN)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7532302 |
Wahlperiode | 20 |
Sitzung | 2 |
Tagesordnungspunkt | Unionsrechtliche Vorgaben im Umsatzsteuerrecht |