Dietrich MonstadtCDU/CSU - Bundeszuschussverordnung 2022
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister Spahn! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen! Meine Herren! Im Juli dieses Jahres hat die noch amtierende Regierung mit dem Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz in § 221a Absatz 3 Satz 3 SGB V festgelegt, dass ein ergänzender Bundeszuschuss für das Jahr 2022 in einer Höhe von weiteren 7 Milliarden Euro bereitgestellt wird.
Das Bundesministerium für Gesundheit wurde befristet bis zum Ende des Jahres – Frau Kollegin Dittmar hat schon darauf hingewiesen – ermächtigt, durch eine Rechtsverordnung – ich möchte das noch mal ausdrücklich betonen – im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen und mit Zustimmung dieses Hohen Hauses einen abweichenden ergänzenden Bundeszuschuss festzusetzen. Dieser soll vor allem den durchschnittlichen Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung nach § 242a SGB V im Jahr 2022 bei einem Wert von 1,3 Beitragspunkten stabilisieren.
Meine Damen, meine Herren, nach Auswertung der Prognose des beim Bundesamt für Soziale Sicherung gebildeten Schätzerkreises zu den Einnahmen und Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung in den Jahren 2021 und 2022 ergeben sich insbesondere durch die Covid-19-Pandemie in Verbindung mit der dadurch ausgelösten Wirtschaftskrise ein verändertes Gebührenaufkommen und damit ein veränderter, ein weiterer Finanzbedarf der gesetzlichen Krankenkassen für das Jahr 2022.
Mit der Bundeszuschussverordnung wird nun der Zuschuss von ehemals 7 Milliarden auf 14 Milliarden Euro aufgestockt; das ist richtig und wichtig. Durch die Stabilisierung der Beiträge leistet der Bund nun einen erheblichen Beitrag zur Begrenzung der Sozialversicherungsbeiträge auf unter 40 Prozent und damit einen wichtigen Beitrag zu einer schnelleren Erholung der deutschen Wirtschaft nach der Pandemie.
Meine Damen und Herren, im Jahr 2020 waren in der Bundesrepublik rund 73,36 Millionen Menschen in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert. Davon waren rund 57,14 Millionen Personen beitragszahlende Mitglieder und 16,22 Millionen beitragsfrei Versicherte, zum Beispiel mitversicherte Familienangehörige.
Mit diesem ergänzenden Bundeszuschuss stabilisieren wir die gesetzliche Krankenversicherung, sichern eine gute gesundheitliche Versorgung, gerade auch unter den schweren pandemischen Bedingungen, und helfen dem Großteil der Bevölkerung, indem wir sie auch im kommenden Jahr mit keinen zusätzlichen Erhöhungen in diesem Bereich belasten müssen; das begrüßen wir sehr. Mit der hier geschaffenen Maßnahme kurbeln wir nicht zuletzt auch die Wirtschaft wieder an. Der Konsum der gesamten Volkswirtschaft wird weiter angeregt. Außerdem können wir den Menschen etwas Sicherheit und finanzielle Stabilität zurückgeben, gerade jetzt, wo viele bei den steigenden Gas- und Ölpreisen Sicherheit so dringend benötigen.
Meine Damen und Herren, das Ziel, den durchschnittlichen Zusatzbeitrag und die Sozialversicherungsbeiträge zu stabilisieren, ist von meiner Fraktion bereits in der vergangenen Legislatur nachhaltig verfolgt worden. Nun hat die hier unionsgeführte Gesundheitspolitik einen, wie ich finde, sehr guten Aufschlag für unsere Versicherten für das Jahr 2022 vorgelegt, der auch so vom Hauptausschuss angenommen wurde. Leider ist damit nur das kommende Jahr abgesichert. Wir hoffen, dass wir der künftigen Regierung hier ein gutes Beispiel geben konnten und dass sie sich bemühen wird, auch die nächsten Jahre krisenfest für unsere Beitragszahler zu gestalten.
Vertrauen, Zuversicht und Glaube an die Zukunft sind entscheidende Parameter in der jetzigen Zeit. Geben wir der Bevölkerung mit dieser Entscheidung genau dies mit in diesen schwierigen Winter.
Herzlichen Dank.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Vielen Dank, Herr Kollege Monstadt. – Nunmehr erhält das Wort für die FDP-Fraktion der Kollege Karsten Klein.
(Beifall bei der FDP)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7532429 |
Wahlperiode | 20 |
Sitzung | 3 |
Tagesordnungspunkt | Bundeszuschussverordnung 2022 |