18.11.2021 | Deutscher Bundestag / 20. WP / Sitzung 3 / Tagesordnungspunkt 3

Kay-Uwe ZieglerAfD - Bundeszuschussverordnung 2022

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Die Verordnung zur Festsetzung des ergänzenden Bundeszuschusses des Fünften Buches Sozialgesetzbuch für das Jahr 2022 zeigt deutlich, in welcher prekären Situation sich die gesetzlichen Krankenversicherungen und unsere Wirtschaft befinden.

Bereits im Juni dieses Jahres hatte der Gesetzgeber einen ergänzenden Zuschuss für das Jahr 2022 in Höhe von 7 Milliarden Euro festgelegt. Nach nun erfolgter Auswertung der Prognose des Schätzerkreises zu den Einnahmen und Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung in den Jahren 2021 und 2022 ergibt sich insbesondere durch die Coronasituation in Verbindung mit der dadurch ausgelösten Wirtschaftskrise dringender Handlungsbedarf.

(Beifall bei der AfD)

Die Auswirkungen der in den beiden Coronajahren erlassenen Beschäftigungsverbote in vielen Berufsgruppen und die daraus resultierende Kurzarbeit von Millionen von Arbeitnehmern werden noch über viele Jahre nachwirken. Mit einem Ausgleich der bestehenden Defizite über ein deutlich steigendes Beitragsaufkommen ist also in naher Zukunft nicht zu rechnen.

Ohne die hier in der Verordnung zu beschließenden zusätzlichen Finanzmittel des Bundes für das Jahr 2022 wären erhebliche Zusatzbeitragssteigerungen zulasten der Beitragszahler in der gesetzlichen Krankenversicherung zu erwarten. Zugleich wäre die gesamte deutsche Wirtschaft ohne diesen Bundeszuschuss mit deutlich höheren Lohnnebenkosten konfrontiert, während sie nach wie vor mit den einschneidenden wirtschaftlichen Folgen der Covid-19-Situation belastet ist. Der nun errechnete bzw. prognostizierte Mehrbedarf für die gesetzliche Krankenversicherung liegt nochmals bei 7 Milliarden Euro. Der Bundeszuschuss wird dadurch auf insgesamt 14,5 Milliarden Euro erhöht. Diese Anpassung ist erforderlich, um die durchschnittliche Beitragserhöhung bei 1,3 Prozent zu stabilisieren und zu begrenzen.

Obwohl wir der Überzeugung sind, dass der heute zu beschließende Bundeszuschuss mit nun insgesamt 14,5 Milliarden Euro wieder zu niedrig angesetzt worden ist, stimmt unsere Fraktion der hier vorliegenden Verordnung zu. Denn weder Arbeitnehmer noch Unternehmer dürfen in der momentan extrem belastenden Situation aus Corona- und Wirtschaftskrise, den rasant steigenden Energiepreisen und der galoppierenden Inflation mit zusätzlichen Kosten aus einer Erhöhung der Krankenkassenbeiträge belastet werden.

(Beifall bei der AfD)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, eines dürfen wir niemals vergessen: Wir nennen das zwar hier und heute „Bundeszuschuss“, aber der Bund erwirtschaftet kein Geld; das machen die Steuerzahler da draußen. Geben wir ihnen heute ein Stück davon zurück.

Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Vielen Dank, Herr Kollege. – Setzen Sie bitte noch Ihre Maske auf.

Das Wort erhält für die Fraktion Die Linke Dr. Gesine Lötzsch.

(Beifall bei der LINKEN)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7532431
Wahlperiode 20
Sitzung 3
Tagesordnungspunkt Bundeszuschussverordnung 2022
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