18.11.2021 | Deutscher Bundestag / 20. WP / Sitzung 3 / Tagesordnungspunkt 4

Susanne MittagSPD - Unionsrechtliche Vorgaben im Umsatzsteuerrecht

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir reden heute einmal wieder über ein Thema, das schon längst hätte geregelt und abgestimmt werden müssen. Das kennen wir schon von der Umsetzung der Nitratrichtlinie, von den Regelungen in der Sauenhaltung beim Kastenstand und zur Beendigung des Kükentötens, von den gesetzlichen Regelungen zu Tierversuchen und für die betäubungslose Ferkelkastration.

Gesetze werden einfach nicht umgesetzt oder so lange blockiert oder verzögert, bis durch Gerichte oder im Zuge von Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission Maßnahmen vorgeschrieben werden, was die bisherige Ministerin dann immer zum Handeln zwang. Wenn es dann so weit ist, gibt es nachvollziehbarerweise jede Menge Aufregung bei den Beteiligten, weil die Fristen so kurz und die Handlungsspielräume durch den entstandenen Zeitdruck absolut gering werden.

So ist es auch im vorliegenden Fall.

(Kay Gottschalk [AfD]: Wer war Finanzminister der letzten vier Jahre?)

Es geht, wenn vom Landwirt gewünscht, um eine steuerliche Vereinfachung, die den Buchführungs- und Verwaltungsaufwand der Landwirte verringert, aber keinen finanziellen Zugewinn bedeuten soll. Diese Ausnahmeregelung ist ein landwirtschaftliches Alleinstellungsmerkmal und bedarf nach Jahren nun der Anpassung. Das hat nicht nur der Bundesrechnungshof bereits 2019 gefordert. Da das Landwirtschaftsministerium aber offensichtlich immer noch nicht reagierte, hat die EU-Kommission inzwischen ein Vertragsverletzungsverfahren und ein parallel anhängiges beihilferechtliches Verfahren angestrengt. Aber das war nicht das einzige laufende Verfahren in dem Ministerium.

(Abg. Kay Gottschalk [AfD] meldet sich zu einer Zwischenfrage)

Wenn wir nicht fristgerecht bis zum 31. Dezember handeln und die Regelungen entsprechend anpassen, dann wird das nicht nur für unseren Haushalt kostenträchtig. Es besteht dazu noch die Möglichkeit, dass steuerliche Rückforderungen rückwirkend bis zu zehn Jahre auf die Landwirte zukommen.

Frau Kollegin, erlauben Sie eine Zwischenfrage aus der AfD-Fraktion?

(Marianne Schieder [SPD]: Besser nicht!)

Nein. – Es besteht also noch die Möglichkeit, dass steuerliche Rückforderungen – damit jeder, der immer für Landwirte ist, sich das einmal vergegenwärtigt – rückwirkend auf die Landwirte zukommen.

Aber am Ende müssen trotzdem noch Änderungen vorgenommen werden; denn eine Nichtanpassung führt zu Steuerausfällen in unserem Haushalt und damit zu jahrelang bestehenden ungerechtfertigten Steuervorteilen für die Landwirte, was die Landwirte aber überhaupt nicht beabsichtigt haben. Damit hat mit Sicherheit kein pauschalierender Landwirt gerechnet. Wie denn auch? Derartige Nachteile zu verhindern, ist doch auch Aufgabe eines Landwirtschaftsministeriums.

(Beifall bei der SPD)

In der Anhörung am Montag war die Notwendigkeit der Anpassung unstrittig. Es gab auch noch Vorschläge, den Zeitpunkt der Anpassung auf das Wirtschaftsjahr auszurichten, also auf die Jahresmitte. Das ist ein beachtenswerter Aspekt, der sich aber durch die Verfahrensverschleppung des Landwirtschaftsministeriums inzwischen auch erledigt hat. Die Zeit reicht einfach nicht mehr.

Es ist mir völlig schleierhaft, warum die Anpassung nicht schon 2019, 2020 oder in diesem Jahr bis zur Sommerpause vom Landwirtschaftsministerium zusammen mit dem Finanzministerium vorgelegt wurde. Aber nein, das Landwirtschaftsministerium hat die Vorlage blockiert; das hat wahrscheinlich auch nichts mit einem Wahltermin zu tun.

Es gab, wie gesagt, schon einen Gesetzentwurf, den wir inhaltlich grundsätzlich übernommen haben. Ich bin gespannt, wie die CDU/CSU-Fraktion sich dazu verhält, ob Sie mitstimmen, um unser aller Haushalt nicht mit Strafzahlungen zu belasten und die Landwirte rechtssicherer vor Rückforderungen zu bewahren und Ihr Versäumnis zu heilen, oder ob Sie sich weiter so verhalten, als könnte durch Ignorieren eine zu erfüllende Rechtsvorschrift einfach aus dieser Welt verschwinden.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der FDP)

Das Wort erhält für eine Kurzintervention der Kollege der AfD, Herr Gottschalk.


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7532445
Wahlperiode 20
Sitzung 3
Tagesordnungspunkt Unionsrechtliche Vorgaben im Umsatzsteuerrecht
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