Kay GottschalkAfD - Unionsrechtliche Vorgaben im Umsatzsteuerrecht
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Frau Kollegin Mittag, gestatten Sie mir einfach zwei Zwischenfragen. Ich habe so ein bisschen das Gefühl, die SPD-Fraktion leidet kollektiv an partieller Amnesie.
Erste Frage: Wer ist eigentlich seit drei Jahren Finanzminister der Bundesrepublik Deutschland und hat dieses Ressort und das zu verantworten, was Sie eben beklagt haben, diese Verantwortungslosigkeit gegenüber den Landwirten oder, schlanker formuliert, das Versäumnis, ähnlich wie bei Wirecard, bei der BaFin und anderen Dingen? Da war Herr Scholz ja auch ganz vorne. Also, nennen Sie mir kurz den Namen des Bundesfinanzministers und wer in dieser Zeit für das Ressort verantwortlich war.
Ist Ihnen bekannt – vielleicht ist Ihnen das auch wegen dieser partiellen Amnesie entfallen –, dass es ein Schreiben vom 21. August 2021 des Bundesrechnungshofs gibt? In diesem Schreiben räumt der Bundesrechnungshof sehr großzügig ein – da bin ich sogar ausnahmsweise einmal bei der Linken, da fällt mir kein Zacken aus der Krone, und bei unserem Kollegen Klaus Stöber, der anmahnt, sich Zeit zu lassen –, dass man uns Zeit lässt bis zum 1. Januar 2023, verehrte Kollegin, also nicht bis zum 1. Januar nächsten Jahres, sondern sogar bis zum 1. Januar 2023.
Wenn Sie mir die Fragen beantworten könnten, wäre ich schon sehr glücklich. Vielleicht kann das ein bisschen helfen und den Schockzustand, dass die Regierungsverantwortung bei Ihnen vor der Tür steht, und die Amnesie auflösen.
Vielen Dank.
(Beifall bei der AfD)
Frau Kollegin, Sie können antworten. – Bitte.
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7532446 |
Wahlperiode | 20 |
Sitzung | 3 |
Tagesordnungspunkt | Unionsrechtliche Vorgaben im Umsatzsteuerrecht |