08.12.2021 | Deutscher Bundestag / 20. WP / Sitzung 5 / Tagesordnungspunkt 2

Bärbel Bas - Sitzungsunterbrechung

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Damit rufe ich den Tagesordnungspunkt 2 auf:

Der Herr Bundespräsident hat mir hierzu mitgeteilt:

Ich bitte nun um Ihre Aufmerksamkeit für einige Hinweise zum Wahlverfahren. Die Wahl findet mit verdeckten Stimmkarten, also geheim, statt. Gewählt ist, wer die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages, also mindestens 369 Stimmen, erhält. Für diese Wahl benötigen Sie Ihren blauen Wahlausweis aus Ihrem Stimmkartenfach in der Westlobby. Die Abgeordneten auf den Tribünen haben oder werden noch ihre Wahlausweise vom Plenarassistenzdienst erhalten. Bitte kontrollieren Sie, ob der Wahlausweis auch Ihren eigenen Namen trägt.

Die Abgeordneten hier unten im Plenarsaal werden in der Abgeordnetenlobby wählen. Gehen Sie zum Wählen bitte erst nach Aufruf Ihres Namens, nicht alle auf einmal. In der Abgeordnetenlobby erhalten Sie an den Ausgabetischen eine blaue Stimmkarte und auch den amtlichen Wahlumschlag. Die Abgeordneten auf der Tribüne werden auf der Tribünenebene wählen. Dort befinden sich auch ein Ausgabetisch für die genannten Wahlunterlagen sowie eine Wahlkabine.

Gültig sind nur Stimmen mit einem Kreuz bei „ja“, „nein“ oder „enthalte mich“. Ungültig sind Stimmen auf nichtamtlichen Stimmkarten sowie Stimmkarten, die mehr als ein Kreuz, kein Kreuz, andere Namen oder Zusätze enthalten. Sie dürfen Ihre Stimmkarte nur in der Wahlkabine ankreuzen, und Sie müssen ebenfalls noch in der Wahlkabine die Stimmkarte in den Umschlag legen. Die Schriftführerinnen und Schriftführer sind verpflichtet, jeden, der seine Stimmkarte außerhalb der Wahlkabine kennzeichnet oder in den Umschlag legt, zurückzuweisen. Die Stimmabgabe kann in diesem Fall jedoch vorschriftsmäßig wiederholt werden.

Nachdem Sie die Stimmkarte in einer der Wahlkabinen gekennzeichnet und dort in den Wahlumschlag gelegt haben, gehen Sie bitte zu den Wahlurnen. Bevor Sie den Wahlumschlag in eine der Wahlurnen werfen, müssen Sie Ihren Wahlausweis einer der Schriftführerinnen oder einem der Schriftführer an der Wahlurne übergeben. Der Nachweis der Teilnahme an der Wahl kann nur durch die Abgabe des Wahlausweises erbracht werden.

Das Fotografieren oder Filmen der ausgefüllten Stimmkarten stellt einen Verstoß gegen das Wahlgeheimnis dar und verletzt die Ordnung und Würde des Hauses. Für den Fall, dass ich von solchen Verstößen gegen das Wahlgeheimnis in dieser Sitzung oder auch später Kenntnis erhalte, behalte ich mir vor, Ordnungsmaßnahmen zu ergreifen.

Ich bitte jetzt die eingeteilten Schriftführerinnen und Schriftführer, die vorgesehenen Plätze einzunehmen. Ich bitte Sie, den Namensaufruf zu verfolgen und sich nach Aufruf Ihres Namens zur Entgegennahme der Stimmkarte und des Wahlumschlages zu den Ausgabetischen zu begeben.

Haben alle Schriftführerinnen und Schriftführer ihre Plätze in der Abgeordnetenlobby eingenommen? – Das ist der Fall.

Ich eröffne die Wahl und bitte, mit dem Aufruf der Namen zu beginnen.

Meine Damen und Herren, der Namensaufruf ist beendet. Ich frage einmal, ob alle Mitglieder des Hauses – auch die Schriftführerinnen und Schriftführer – ihre Stimme abgegeben haben. – Ich höre, dass das der Fall ist. Ich schließe die Wahl und bitte die Schriftführerinnen und Schriftführer, mit der Auszählung zu beginnen.

Zur Auszählung unterbreche ich die Sitzung für etwa 30 Minuten. Der Wiederbeginn der Sitzung wird rechtzeitig durch Klingelsignal angekündigt. Und: Während der Sitzungsunterbrechung dürfen Sie auch fotografieren.

Meine Damen und Herren, nehmen Sie bitte Platz. Die unterbrochene Sitzung ist wieder eröffnet.

Vielleicht ein paar Vorbemerkungen noch, bevor ich das Ergebnis der Wahl bekannt gebe: Normalerweise ist es hier im Saal während einer laufenden Sitzung nicht erlaubt, zu fotografieren. Heute ist aber ein besonderer Tag, und damit ich nicht 736 Ordnungsrufe erteilen muss, erlaube ich für diesen Tag allen Abgeordneten, zu fotografieren – aber bitte diskret!

Aber freuen Sie sich nicht zu früh, das gilt nur für heute.

Ab morgen gelten wieder die strengen Regeln.

Jetzt aber zum wichtigen Teil: Ich gebe das von den Schriftführerinnen und Schriftführern ermittelte Ergebnis der Wahl bekannt: Mitgliederzahl 736, abgegebene Stimmen 707, ungültige Stimmzettel 3. Mit Ja haben gestimmt 395 Abgeordnete.

– Vielen Dank. Wir können das gleich weitermachen, aber ich wollte noch die anderen Stimmzahlen bekannt geben.

Mit Nein haben gestimmt 303 Abgeordnete, Enthaltungen 6.

Jetzt kommt aber die alles entscheidende Frage. Ich frage Sie, Herr Abgeordneter Scholz: Nehmen Sie die Wahl an?

Personen

Dokumente

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Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7532567
Wahlperiode 20
Sitzung 5
Tagesordnungspunkt Sitzungsunterbrechung
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