Bärbel Bas - Eidesleistung der Bundesministerinnen und Bundesminister
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 5:
Eidesleistung der Bundesministerinnen und Bundesminister
Meine Damen und Herren, nach Artikel 64 Absatz 2 des Grundgesetzes leisten die Bundesministerinnen und Bundesminister – –
– Sie können sich mit Ihrer Bewegungsübung noch kurz zurückhalten.
Nach Artikel 64 Absatz 2 des Grundgesetzes leisten die Bundesministerinnen und Bundesminister bei der Amtsübernahme vor dem Deutschen Bundestag den in Artikel 56 des Grundgesetzes vorgesehenen Eid.
Ich werde den Eid jetzt vorsprechen und bitte dann die Mitglieder der Bundesregierung, einzeln zum Mikrofon zu kommen und den Eid mit den Worten „Ich schwöre es, so wahr mir Gott helfe“ oder „Ich schwöre es“ zu bekräftigen.
Der Eid lautet:
Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde.
Ich darf jetzt die Bundesministerinnen und Bundesminister zur Bekräftigung des Eides zu mir bitten.
Dr. Robert Habeck , Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz.
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7532576 |
Wahlperiode | 20 |
Sitzung | 5 |
Tagesordnungspunkt | Eidesleistung der Bundesministerinnen und Bundesminister |