09.12.2021 | Deutscher Bundestag / 20. WP / Sitzung 6 / Sitzungseröffnung

Bärbel Bas - 1. Wahlgang - Stellvertreterin der Präsidentin, 2. Wahlgang - Stellvertreter der Präsidentin

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Ich rufe auf die Tagesordnungspunkte 6 und 7:

6 Wahlvorschlag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Wahl einer Stellvertreterin der Präsidentin (1. Wahlgang)

7 Wahlvorschlag der Fraktion der AfD

Wahl eines Stellvertreters der Präsidentin (2. Wahlgang)

Bei dieser Gelegenheit möchte ich Claudia Roth aus dem Präsidium des Deutschen Bundestages verabschieden.

Sie hat uns mehr als acht Jahre mit ihrer Arbeit im Präsidium bereichert. Als Vorsitzende der Mitarbeiterkommission des Ältestenrats setzte sie sich mit großem Engagement auch für die Belange unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein. Die Plenarsitzungen hat sie, wie sie selbst kürzlich sagte, stets mit Leidenschaft, Herz und Haltung geleitet. Dem kann man nur vollumfänglich zustimmen. Liebe Claudia Roth, für Ihre Arbeit im Präsidium des Deutschen Bundestages danken wir Ihnen alle herzlich.

Im Namen des gesamten Hauses wünsche ich Ihnen natürlich auch Glück und Erfolg für Ihr neues Amt als Staatministerin für Kultur und Medien.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen schlägt auf der Drucksache 20/207 die Abgeordnete Katrin Göring-Eckardt vor. Die Fraktion der AfD schlägt auf Drucksache 20/11 den Abgeordneten Dr. Michael Kaufmann vor.

Die Wahlen erfolgen mit verdeckten Stimmkarten, also geheim. Gewählt ist jeweils, wer die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages erhält, also mindestens 369 Jastimmen. Die Wahlen erfolgen in der Abgeordnetenlobby bzw. auf der Tribüne.

Für diese Wahlen sind Stimmkarte und Wahlausweis gelb . Ihren Wahlausweis können Sie, soweit noch nicht geschehen, den Stimmkartenfächern in der Westlobby entnehmen. Die Abgeordneten auf der Tribüne haben ihren Wahlausweis oder werden ihn vom Plenarassistenzdienst erhalten.

An den Ausgabetischen in der Abgeordnetenlobby bzw. auf der Tribüne erhalten Sie Ihre gelbe Stimmkarte und den amtlichen Wahlumschlag. Auf der Stimmkarte können Sie zu beiden Vorschlägen „ja“, „nein“ oder „enthalte mich“ ankreuzen; Sie haben also zwei Stimmen. Wenn Sie bei einem Namen mehr als ein Kreuz oder gar kein Kreuz machen oder andere Namen oder Zusätze eintragen, ist diese Stimme ungültig. Die Wahl ist geheim, das heißt, Sie dürfen Ihre Stimmkarte nur in der Wahlkabine ankreuzen und müssen die Stimmkarte ebenfalls noch in der Wahlkabine in den Umschlag legen.

Die Schriftführerinnen und Schriftführer sind verpflichtet, alle, die ihre Stimmkarte außerhalb der Wahlkabine kennzeichnen oder in den Umschlag legen, zurückzuweisen. Die Stimmabgabe kann in diesem Falle jedoch vorschriftsmäßig wiederholt werden.

Bevor Sie den Wahlumschlag in die Wahlurne werfen, müssen Sie Ihren Wahlausweis einer der Schriftführerinnen oder einem der Schriftführer an der Wahlurne übergeben. Kontrollieren Sie bitte, ob der Wahlausweis Ihren Namen trägt.

Ich weise auch heute darauf hin, dass das Fotografieren oder Filmen ausgefüllter Stimmkarten einen Verstoß gegen das Wahlgeheimnis darstellt und die Ordnung und Würde des Hauses verletzt. Für den Fall, dass ich von solchen Verstößen gegen das Wahlgeheimnis in dieser Sitzung oder auch später Kenntnis erlange, behalte ich mir schon jetzt vor, Ordnungsmaßnahmen zu ergreifen.

Sie haben zur Abgabe Ihrer Stimmen zwei Stunden Zeit. Deshalb müssen Sie jetzt nicht alle sofort loslaufen.

Haben die Schriftführerinnen und Schriftführer ihre Plätze eingenommen? – Das ist offenbar der Fall. Damit eröffne ich die Wahlen. Die Schließung der Wahlen erfolgt um 11.07 Uhr; Sie haben zwei Stunden Zeit.


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7532584
Wahlperiode 20
Sitzung 6
Tagesordnungspunkt 1. Wahlgang - Stellvertreterin der Präsidentin, 2. Wahlgang - Stellvertreter der Präsidentin
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