Carsten MüllerCDU/CSU - Stabilisierungsfondsgesetz, Wirtschaftsstabilisierungsbeschleunigungsgesetz
Nächster Redner: für die CDU/CSU-Fraktion Carsten Müller.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Pandemie ist noch nicht besiegt, und wir haben gestern von einigen Regierungsmitgliedern hören können, dass zur Bekämpfung der Pandemie auch rote Linien überschritten werden. Wir haben allerdings – das gehört zur Wahrheit – in den letzten Wochen in diesem Hause ebenfalls lernen müssen, dass einige gelbe Linien nicht überschritten werden. Wir als Union glauben, dass all das, was hilfreich, erforderlich, sinnvoll und wirtschaftlich vertretbar ist, getan werden muss.
Aus diesem Grund ist die Zustimmung zur Verlängerung der Befristungsregelungen im Stabilisierungsfondsgesetz und im Wirtschaftsstabilisierungsbeschleunigungsgesetz bis zum 30. Juni 2022 aus unserer Sicht grundsätzlich erforderlich und richtig. Die Europäische Kommission – das ist eben angesprochen worden – sieht das ähnlich und hat insofern die Verlängerung der entsprechenden Maßnahmen beschlossen.
Allerdings – das will ich noch mal mit Blick auf den Redner der SPD-Fraktion sagen; er hat sich dann zum Schluss seiner Rede etwas korrigiert –:
(Andreas Schwarz [SPD]: Was? War alles richtig!)
Der WSF ist kein neues Instrument, sondern tatsächlich, wie Sie dann im zweiten Teil Ihrer Rede gesagt haben, ein Instrument aus dem März 2020, ganz wesentlich von der Union initiiert.
(Andreas Schwarz [SPD]: Mit uns zusammen!)
Warum damals diese Maßnahme? Weil uns der Erhalt von Unternehmen, Arbeitsplätzen und Wirtschaftskraft wichtig ist. Ich richte das durchaus deutlich an die weiteren Oppositionsfraktionen: Ich finde es nicht okay, dass Sie versuchen, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, abhängig davon, wer der Arbeitgeber ist, hier im Bundestag gegeneinander auszuspielen.
Meine Damen und Herren, wir haben, angelehnt an den Finanzmarktstabilisierungsfonds aus dem Jahr 2008, diesen Fonds zur Stärkung der Wirtschaft ins Leben gerufen. Das ist, wie gesagt, wichtig, um auch unverschuldete Insolvenzen in dieser schwierigen Zeit zu verhindern.
Ich will allerdings noch mal auf einen aus Sicht der Union wichtigen Punkt hinweisen. Sie haben es bedauerlicherweise auch in den Begründungen zu Ihrem Gesetzentwurf vollkommen unterlassen, darauf hinzuweisen – der Kollege Fricke hatte versucht, das mit einem Halbsatz abzutun –, dass wir jetzt doch eine leichte Änderung der Spielregeln bekommen. Sie lassen nämlich den Geltungszeitraum und die Möglichkeit, entsprechende Anträge zu stellen, zeitlich auseinanderfallen. Weil aber die Maßnahmen, die wir hier heute verlängern wollen, im Wesentlichen auf die Vermeidung von Liquiditätsengpässen abzielen und diese kurzfristig eintreten, bitte ich Sie bzw. fordere ich Sie regelrecht auf – und das ist der Wunsch der Union –, die Antragsfrist nicht bereits am 30. April enden zu lassen.
(Otto Fricke [FDP]: Sondern?)
Sie führen damit zwei ungedeckte Monate ein. Wir, sehr geehrter Herr Kollege Fricke, sind sehr dafür, den Programmzeitraum und den Zeitraum zur Stellung entsprechender Anträge kongruent auszugestalten
(Otto Fricke [FDP]: Dann müsst ihr danach ja wieder verlängern!)
und deswegen, wie in der Vergangenheit, die Frist auf denselben Tag fallen zu lassen. Sie sollten darüber beraten.
Wir werden dem Gesetzentwurf grundsätzlich zustimmen, haben aber diese dringende Änderungsanregung.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall bei der CDU/CSU – Otto Fricke [FDP]: Das ist aber völlig falsch! Dann hast du dasselbe Problem ja wieder! Dann musst du danach ja wieder verlängern, weil der Antrag nicht bearbeitet ist!)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7532596 |
Wahlperiode | 20 |
Sitzung | 6 |
Tagesordnungspunkt | Stabilisierungsfondsgesetz, Wirtschaftsstabilisierungsbeschleunigungsgesetz |