Bärbel Bas - Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19
Ich rufe auf die Tagesordnungspunkte 13 a bis 13 f:
a) Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie
Beschlussempfehlung und Bericht des Hauptausschusses
b) Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Hauptausschusses zu der Verordnung der Bundesregierung
Erste Verordnung zur Änderung der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung
c) Beratung des Antrags der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP
Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages
hier: Änderung des § 126a – Besondere Anwendung der Geschäftsordnung aufgrund der allgemeinen Beeinträchtigung durch COVID-19
d) Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Hauptausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Martin Sichert, Peter Boehringer, René Bochmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
Keine Corona-Impfpflicht
e) Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Hauptausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Martin Sichert, Karsten Hilse, Peter Boehringer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
Keine Entscheidung über Corona-Maßnahmen ohne ausreichende Datengrundlage über Wirksamkeit und Nebenwirkungen der Impfung
f) Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Hauptausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Stephan Brandner, Peter Boehringer, René Bochmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
Grundrechte sind keine Geimpftenrechte – Die Wahrnehmung von Grundrechten darf nicht von Bedingungen abhängig gemacht werden
Zu dem genannten Gesetzentwurf liegen ein Änderungsantrag der Fraktion Die Linke sowie ein Entschließungsantrag der Fraktion der AfD vor. Über den Änderungsantrag sowie über den Gesetzentwurf werden wir später namentlich abstimmen.
Daraus ergibt sich nach Schluss der Aussprache folgender Ablauf der Abstimmung: Wir stimmen zunächst über den Änderungsantrag namentlich ab. Parallel dazu führen wir fünf Abstimmungen mittels Handzeichen durch. Für die namentliche Abstimmung sind 30 Minuten vorgesehen. Die Auszählung dauert etwa zehn Minuten. Erst anschließend kann die Abstimmung über den Gesetzentwurf in der zweiten Beratung erfolgen. Die Schlussabstimmung über den Gesetzentwurf erfolgt dann wieder namentlich. Der Zeitansatz liegt insgesamt wieder bei 40 Minuten. Über den Entschließungsantrag stimmen wir nach Aufruf der zweiten namentlichen Abstimmung ab.
Jetzt aber kommen wir zur Aussprache, für die eine Dauer von 67 Minuten beschlossen wurde.
Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat der Bundesminister für Gesundheit, Professor Dr. Karl Lauterbach.
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7532683 |
Wahlperiode | 20 |
Sitzung | 7 |
Tagesordnungspunkt | Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 |