16.12.2021 | Deutscher Bundestag / 20. WP / Sitzung 9 / Tagesordnungspunkt 4

Markus GrübelCDU/CSU - Engagement für Menschenrecht auf Religions- und Weltanschauungsfreiheit

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Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Religion hat Bedeutung! Die Fakten sprechen für sich – uns wurde das hier schon gesagt –: Über 80 Prozent der Menschen auf der Welt sagen von sich, sie seien religiös. Bei meiner ersten Reise als Religionsfreiheitsbeauftragter in den Norden Iraks war ich in einem Flüchtlingslager im Raum Dohuk und habe dort einen Mann getroffen, einen Christen – es hätte aber auch eine Jesidin, ein Kakai oder ein Schabak sein können –, der alles verloren hatte, Haus, Hof, Landwirtschaft, Tiere, Auto. Er sagte mir: Meine Religion ist das Wichtigste; darum habe ich alles zurückgelassen. – Darum sage ich: Religion hat Bedeutung! Wer Religion geringschätzt, ist schlechterdings weltfremd.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Drei von vier Menschen in der Welt leben in Ländern, in denen die Religionsfreiheit eingeschränkt wird oder völlig infrage gestellt wird. Die Entwicklung ist leider nicht gut. Wer eine wertebasierte Politik macht, setzt sich darum für Religionsfreiheit ein. Wer Menschenrechte ernst nimmt, setzt sich für Religionsfreiheit ein. Betroffen sind viele Millionen Menschen, Hunderte Millionen Menschen. Darum ist es gut, dass die Koalition, dass Sie, Frau Ministerin Schulze, nun angekündigt haben, die Stelle des Beauftragten wieder zu besetzen.

Religion hat auch ein großes Potenzial – im Sozialen, für Frieden, für Kultur, für Umwelt, für Nachhaltigkeit. Darum hat das Entwicklungsministerium die Strategie „Religion und Entwicklung“ entwickelt und das internationale Netzwerk PaRD – Internationale Partnerschaft für Religion und nachhaltige Entwicklung – gegründet. Es gibt im Auswärtigen Amt ein Referat „Religion und Außenpolitik“. Hier geht es insbesondere um die Friedensverantwortung der Religionen. Auch hier besteht ein Netzwerk „Religions for Peace“.

Damit aber Religion ihr großes Potenzial entfalten kann, braucht es die Religionsfreiheit. Die Ansiedlung im BMZ finde ich gut und richtig. Ich habe viele Projekte anschieben, entwickeln, begleiten können, bei denen es darum ging, ein friedliches Miteinander von Menschen unterschiedlicher Religionen in der Welt zu ermöglichen. Zuletzt habe ich eine Handreichung erarbeitet, in der es um Schulbildung geht, dass in der Schule keine Zerr- und Feindbilder dargestellt werden, dass alle Menschen, alle Kinder die gleichen Chancen haben, unabhängig von ihrer Ethnie oder Religion.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Eine wichtige Aufgabe des Beauftragten ist der Bericht der Bundesregierung, ein Nachschlagewerk für die Regierung, für uns im Parlament, für die Zivilgesellschaft und für die Wirtschaft. Das ist ein Dokument, das auch im Ausland gelesen wird, in den betroffenen Ländern als Erstes. Nun steht der dritte Bericht an.

Zusammenfassend möchte ich beschreiben, was die Aufgaben des Religionsfreiheitsbeauftragten sind. Wir müssen hinschauen, wo das Menschenrecht auf Religionsfreiheit verletzt wird. Wir müssen laut aufschreien; manchmal ist es aber auch besser, leise zu sein. Wir müssen Verbündete suchen. Wir müssen schließlich gemeinsam handeln. Darum sage ich herzlichen Dank den vielen Verbündeten hier im Bundestag, den verbündeten Menschenrechtspolitikern, den Außen- und Entwicklungspolitikern, den Sprecherinnen und Sprechern für Kirchen- und Religionsthemen für ihre vielfältige Unterstützung.

Jetzt geht es darum, uns gemeinsam stark zu machen für das Menschenrecht auf Religionsfreiheit, das Amt des Religionsfreiheitsbeauftragten zu stärken und uns auf der Ebene der Europäischen Union dafür einzusetzen, dass das Amt des EU-Sonderbeauftragten wieder besetzt wird.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7532779
Wahlperiode 20
Sitzung 9
Tagesordnungspunkt Engagement für Menschenrecht auf Religions- und Weltanschauungsfreiheit
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