Johannes FechnerSPD - Anpassungsverfahren gemäß Paragraph 11 Abs. 4 des AbgG
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer! Zu den wichtigsten Aufgaben für uns Abgeordnete hier im Parlament gehört es, dafür zu sorgen, dass die Bürgerinnen und Bürger Vertrauen in die Entscheidungen haben, die wir im Bundestag treffen. Genau dem dient auch dieser Gesetzentwurf. Wir brauchen klare, nachvollziehbare Regelungen für die Höhe der Abgeordnetendiäten. Genau die schaffen wir mit diesem Gesetz.
(Nicole Gohlke [DIE LINKE]: Nicht euer Ernst!)
Es ist gut, dass sich die neue Ampelkoalition schon im Koalitionsvertrag vorgenommen hat, für mehr Transparenz und mehr Bürgernähe bei unseren Entscheidungen hier im Parlament zu sorgen. Das ist ein ganz wichtiges Vorhaben, ein ganz wichtiges Signal, um das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in unsere Entscheidungen hier im Bundestag zu sichern, liebe Kolleginnen und Kollegen.
So werden wir, um ein paar Punkte zu nennen, mit einem noch effektiveren Lobbyregister sicherstellen, dass Transparenz darüber herrscht, welcher Interessenverband Einfluss auf ein Gesetzgebungsverfahren genommen hat. Wir wollen zudem mit dem sogenannten exekutiven Fußabdruck Klarheit darüber schaffen, ob und wie Interessenvertreter bei der Erstellung von Gesetzen in den Ministerien durch Kontakte mit Bundesministerien Einfluss genommen haben. Und wir wollen die Straftatbestände der Abgeordnetenbestechung und der Abgeordnetenbestechlichkeit effektiv verschärfen; denn es muss immer klar sein – das müssen wir hier auch strafrechtlich sichern –: Wir Abgeordneten haben für das Allgemeinwohl zu arbeiten, nicht für den eigenen Geldbeutel und schon gar nicht für kriminelle Interessen, liebe Kolleginnen und Kollegen.
(Nicole Gohlke [DIE LINKE]: Aber darum geht es doch heute gar nicht!)
Allzu oft wird kritisiert, dass wir Abgeordneten selbst über unsere eigene Entlohnung entscheiden. Dazu sind wir als Gesetzgeber befugt, und es ist auch unsere Aufgabe, selbst für die Festlegung unserer Einkommen zu sorgen. Gerade deshalb aber braucht es hier maximale Transparenz und ganz klare Regeln. Deswegen ist es richtig, dass wir heute mit diesem Beschluss für diese 20. Wahlperiode festlegen, dass unsere Diäten an die Entwicklung des allgemeinen Lohnniveaus gekoppelt sind. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist eine ganz wichtige Entscheidung für diese Wahlperiode.
Es ist fair und gerecht, dass unsere Diäten nur in dem Umfang steigen können, in dem auch die Löhne der Bürgerinnen und Bürger steigen. Sinken die Nominallöhne, wie zum Beispiel coronabedingt 2020, dann sinken auch die Abgeordnetengehälter.
(Nicole Gohlke [DIE LINKE]: Jetzt geht es doch wieder hoch!)
Konkret ändern sich unsere Diäten jährlich zum 1. Juli in dem Umfang, in dem das Statistische Bundesamt in dessen jeweils im März erstellten Bericht Änderungen bei der Entwicklung der Nominallöhne feststellt. Das ist fair und transparent, und deshalb ist es gut, dass wir gleich zu Beginn unserer Amtszeit, zu Beginn dieser Wahlperiode für diese Wahlperiode die Höhe der Abgeordnetendiäten an die Lohnentwicklung binden. Das schafft Vertrauen und damit Glaubwürdigkeit, liebe Kolleginnen und Kollegen.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
Bei der Höhe der Diäten orientieren wir uns weiterhin ganz klar an der Richterbesoldung der Stufe R 6. Das entspricht etwa dem Gehalt – wenn Sie mir den Vergleich mit meiner baden-württembergischen Heimat gestatten – eines Oberbürgermeisters einer baden-württembergischen Gemeinde mit 50 000 Einwohnern.
Ohne Frage, das ist viel Geld; das ist eine sehr gute Bezahlung. Aber wer unseren Abgeordnetenjob ernst nimmt – wirklich die allermeisten machen das ja auch –, der hat viele Stunden zu tun, der hat Wochenendtermine, der ist unter der Woche viel unterwegs, nicht nur hier in Berlin, sondern in den Nichtsitzungswochen auch im Wahlkreis; viele haben auch einen Betreuungswahlkreis. Also kommen da wirklich sehr viel Zeit und Engagement zusammen.
Außerdem tragen wir mit unserem Amt und durch unsere Entscheidungen hier wirklich eine ganz große Verantwortung für die Bürgerinnen und Bürger. Deswegen ist es gerechtfertigt, dass unser Amt als Bundestagsabgeordneter, als Bundestagsabgeordnete wirklich auch angemessen bezahlt ist. Entscheidend ist aber, dass wir dafür transparente, klare und nachvollziehbare Regelungen haben, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Genau dafür wollen wir heute mit diesem Beschluss sorgen. Klare Regeln, klare Bindung an die allgemeine Lohnentwicklung, klare Orientierung an der Richterbesoldung – das ist bürgernahe Transparenz; damit wollen wir Vertrauen schaffen. Ich bitte um Zustimmung.
Vielen Dank.
(Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
Vielen Dank, Herr Kollege Fechner. – Für die CDU/CSU-Fraktion erhält nun das Wort der Kollege Patrick Schnieder.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7532837 |
Wahlperiode | 20 |
Sitzung | 9 |
Tagesordnungspunkt | Anpassungsverfahren gemäß Paragraph 11 Abs. 4 des AbgG |