16.12.2021 | Deutscher Bundestag / 20. WP / Sitzung 9 / Tagesordnungspunkt 9

Patrick SchniederCDU/CSU - Anpassungsverfahren gemäß Paragraph 11 Abs. 4 des AbgG

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Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen! Werte Kollegen! In der Tat: Wir führen hier eine wichtige Debatte. Es ist auch wichtig, dass wir diese Debatte öffentlich führen, weil das zu Transparenz führt. Wir regeln nämlich heute die Frage, wie es sich mit unseren Abgeordnetendiäten verhält. Da stimme ich dem Vorredner, dem Kollegen Dr. Fechner, zu: Das gehört in die Öffentlichkeit. Damit dürfen wir nicht hinter dem Berg halten, sondern man muss offen darüber reden.

Die Frage ist: Was ist angemessen? Da gehen die Meinungen sicherlich weit auseinander, wenn man die Menschen danach fragen würde, welche Bezahlung eines Abgeordneten angemessen ist.

Zunächst ist festzuhalten: Wir müssen selbst über diese Frage entscheiden; das hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Diätenurteil 1975 so festgestellt. Wir sind der Gesetzgeber und müssen hier auch über unsere eigenen Rahmenbedingungen – in diesem Fall über die Diäten – entscheiden.

Im Jahre 2013 haben wir im Deutschen Bundestag eine Expertenkommission eingesetzt. Die hat viele Sachverständige angehört und ist zu zwei Ergebnissen gekommen.

Das erste Ergebnis: Bei der Festlegung der Höhe der Abgeordnetenentschädigung, der Diät, ist es angebracht, sich an dem Gehalt eines Bundesrichters der Besoldungsstufe R 6 zu orientieren. Warum? Weil Bundesrichter wie Richter insgesamt unabhängig sind und sie Entscheidungen treffen, die bundesweit wirken. Das entspricht, auch wenn man das nicht direkt vergleichen kann, dem, was wir als Abgeordnete tun.

Die zweite Feststellung dieser Expertenkommission und ein Ergebnis der Anhörung der Sachverständigen war, dass wir die Entwicklung der Diäten am besten an die Lohnentwicklung in Deutschland koppeln. Das haben wir 2014 getan, und damit das weitergilt, sind wir gehalten, innerhalb der ersten drei Monate einer Wahlperiode diesen Beschluss neu zu fassen und damit das Verfahren in Kraft zu setzen.

Ich kann nur sagen: Dieses Verfahren hat sich bewährt, weil es nachvollziehbar, fair und gerecht ist. Es ist damit letztlich auch, wenn man so will, eine Art leistungs- oder erfolgsabhängige Bezahlung. Wenn es dem Land gut geht, wenn es den Menschen gut geht – das sieht man an der Lohnentwicklung –, dann steigen unsere Diäten im gleichen Umfang. Wenn die Löhne zurückgehen, dann werden unsere Diäten eben gekürzt; das haben wir in diesem Jahr mit einer Kürzung von minus 0,7 Prozent erlebt. Wir können dieses Verfahren auch jederzeit aussetzen, oder wir können in besonderen Situationen besonders reagieren. Das haben wir 2020 getan, zu Beginn der Coronapandemie; da betrug die allgemeine Lohnentwicklung noch plus 2,6 Prozent. Gleichwohl haben wir zu Recht gesagt: „Wir wollen eine Nullrunde einlegen“, weil wir gesehen haben, was da auf uns, auf die Gesellschaft zukommt.

Also: Alle Möglichkeiten bleiben beim Parlament, bleiben hier, darüber zu entscheiden.

Nun wird die AfD auf der rechten Seite auch heute wieder versuchen, dieses Parlament, die Abgeordneten verächtlich zu machen.

(Enrico Komning [AfD]: Nein!)

Vor vier Jahren ist hier schon ausgeführt worden, dass das eine automatische Diätenerhöhung sei. Die letzten vier Jahre haben gezeigt, dass das wieder eine Fake News der AfD war; ich habe das gerade geschildert.

Das Verfahren ist nachvollziehbar, es orientiert sich an der allgemeinen Lohnentwicklung. Noch mal: Es ist ein transparentes Verfahren, ein faires Verfahren, ein gerechtes Verfahren. Deshalb sollten wir es auch hier für die nächsten vier Jahre wieder in Kraft setzen.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Schnieder. – Als Nächste erhält das Wort für Bündnis 90/Die Grünen die Kollegin Dr. Irene Mihalic.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der FDP)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7532838
Wahlperiode 20
Sitzung 9
Tagesordnungspunkt Anpassungsverfahren gemäß Paragraph 11 Abs. 4 des AbgG
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