12.01.2022 | Deutscher Bundestag / 20. WP / Sitzung 10 / Tagesordnungspunkt 2

Thomas SeitzAfD - Recht

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Eine Justizdebatte muss primär die Frage nach der Freiheit stellen, ganz besonders, wenn das Ministerium einer selbsternannten liberalen, viel von Freiheit schwadronierenden Partei untersteht, die sich in Wahrheit aber längst durch und durch dem Staat, also dem kältesten aller kalten Ungeheuer, verschrieben hat. Auch in einem Rechtsstaat geht die größte Bedrohung der Freiheit der Bürger immer vom Staat aus, damit auch vom Justizminister.

(Beifall bei Abgeordneten der AfD)

Die „Freiheitsthemen“ der letzten Wochen waren die Versammlungsfreiheit, die Diskriminierung Ungeimpfter und Impfpflichten.

Versammlungsfreiheit ist immer Minderheitenschutz; denn die Mehrheit kann ihre Anliegen auch ohne Versammlungsfreiheit artikulieren. Aber wie ist es um die Versammlungsfreiheit bestellt, wenn eine Abgeordnete der Grünen wie Saskia Weishaupt auf Twitter ernsthaft den Einsatz von Schlagstöcken und Pfefferspray gegen friedliche Abweichler von der öffentlichen Doktrin fordert? Und warum hat der Justizminister sich nicht von dieser Äußerung distanziert und die Kollegin zum Rücktritt vom Mandat aufgefordert?

(Beifall bei der AfD)

Die Bürger, die aktuell ihren Protest gegen Impfpflichten kundtun, können dies nicht ohne Angst vor Repressalien tun. In Baden-Württemberg zum Beispiel werden Allgemeinverfügungen erlassen, die über Wochen alle „Spaziergänge“ pauschal verbieten und kriminalisieren. Ein Blick ins Gesetz zeigt die Problematik: Die Untersagung von Versammlungen ist nach Beendigung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite, also seit November 2021, nach dem IfSG ausgeschlossen. Diese generellen Vorabverbote mit Androhung unmittelbaren Zwangs sind evident unverhältnismäßig. Vor allem aber ist offensichtlich, dass friedliche Spaziergänger keine Gefahr für unseren Rechtsstaat darstellen. Selbst wenn ein Verstoß gegen das Versammlungsrecht vorliegt, wäre die Auflösung eines friedlichen Spaziergangs unverhältnismäßig, vor allem, weil im Freien gerade keine relevante Ansteckungsgefahr besteht.

(Beifall bei der AfD)

Ich sage es ganz deutlich: Diese Spaziergänger verteidigen den Rechtsstaat, und ihre Kriminalisierung ist Unrecht!

(Beifall bei der AfD)

Diese Bürger verteidigen den Rechtsstaat gegen eine Regierung, der das Grundgesetz – die rote Linie für jedes staatliche Handeln, nach ausdrücklicher Ansage des Kanzlers – egal ist, und gegen einen Justizminister, der vor allem herumlaviert, weil er eigentlich gerne eine Impfpflicht einführen würde, aber vor den Konsequenzen des Bruchs eines zentralen Wahlversprechens zurückschreckt. Solange nicht zwangsgeimpft werden kann, ist das Mittel der Wahl die Diskriminierung aller, die sich nicht oder eben kein zweites, drittes, viertes oder wievieltes Mal impfen lassen wollen.

Die gestern erlassenen faschistoiden Maßnahmen der Präsidentin,

(Widerspruch bei Abgeordneten der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP – Dr. Till Steffen [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Na, na, na! – Zuruf von der LINKEN: Jetzt ist gut!)

mit denen Abgeordnetenrechte in einer seit Langem nicht mehr gekannten Weise beschränkt werden, sind eine Schande.

Herr Abgeordneter, ich möchte Sie bitten, bei unserer parlamentarischen Sprache zu bleiben. Ich glaube, dass Sie nicht so geschichtsvergessen sind, dass Sie die Maßnahmen, die wir heute ergreifen, mit einer sehr dunklen Zeit dieses Landes vergleichen.

(Beifall bei der SPD, der CDU/CSU, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und der LINKEN)

Ich sprach von „faschistoid“ und habe nichts verglichen.

Aber ich als Abgeordneter habe es trotzdem relativ einfach im Vergleich zu den normalen Menschen, die gesellschaftlich geächtet und vom sozialen Leben ausgeschlossen werden, im Vergleich zu jungen Menschen, deren Studium oder Berufsausbildung faktisch unmöglich gemacht wird, im Vergleich zu Arbeitnehmern im Gesundheits- oder Pflegesektor, die trotz des bestehenden Personalmangels durch die verabschiedete besondere Impfpflicht aktuell in Scharen aus ihrem Beruf gedrängt werden.

Schon vor Wochen hat sich Bundeskanzler Olaf Scholz, nach dem Grundgesetz der Träger der Richtlinienkompetenz, auf eine Impfpflicht für alle festgelegt und ihre Einführung für Ende Februar, Anfang März angekündigt. So einfach, wie gedacht, läuft es aber nicht. Denn zu offensichtlich ist, dass eine Impfpflicht – –

Kommen Sie bitte langsam zum Schluss.

Ich bitte um Nachsicht; ich habe hier keine Uhr.

(Lachen des Abg. Matthias W. Birkwald [DIE LINKE])

Aber Ihre Redezeit ist jetzt abgelaufen, und das sage ich Ihnen gerade. Kommen Sie jetzt bitte zum Schluss. Einen letzten Satz!

Ja. – Zu offensichtlich ist es, dass eine Impfpflicht unverhältnismäßig und verfassungswidrig ist. Scheitert die Impfpflicht, scheitert Olaf Scholz. Aber kommt die Impfpflicht, scheitert der Justizminister, jedenfalls dann, wenn er sein Amt als Vertreter der Freiheit versteht und nicht als Erfüllungsknecht.

Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD – Dr. Irene Mihalic [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Maske!)

Das war der Abgeordnete Seitz. – Jetzt bekommt das Wort zu seiner ersten Rede der Abgeordnete Helge Limburg von Bündnis 90/Die Grünen.

(Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7532941
Wahlperiode 20
Sitzung 10
Tagesordnungspunkt Recht
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