13.01.2022 | Deutscher Bundestag / 20. WP / Sitzung 11 / Zusatzpunkt 3

Sabine Dittmar - COVID-19-Schutzmaßnahmen- Ausnahmenverordnung

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Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir bringen heute Änderungen der Corona-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung und der Coronavirus-Einreiseverordnung auf den Weg. Die Bundesregierung reagiert damit erneut zügig und konsequent auf das aktuelle Infektionsgeschehen.

Meine Damen und Herren, wir verzeichnen leider einen neuen Infektionsrekord. Die Omikron-Welle ist auch bei uns angekommen. Das Robert-Koch-Institut meldet heute 81 417 Neuinfektionen, eine Inzidenz von über 427 und 316 weitere Todesfälle.

Wir können von Glück sagen und wir müssen dankbar sein, dass wir seit über einem Jahr über sichere und wirksame Impfstoffe verfügen – entwickelt am Wissenschaftsstandort Deutschland –, die zuverlässigen Schutz bieten vor schweren und tödlichen Krankheitsverläufen.

(Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

Aber wissenschaftliche Studienergebnisse zeigen uns auch, dass die Immunität im Laufe der Zeit nachlässt. Das ist für Mediziner nichts Verwunderliches. Wir kennen dies bei anderen Impfstoffen auch. Wir wissen auch – und die Studien zeigen es erneut –, dass mit Auffrischung und Boosterung natürlich wieder ein guter Immunschutz aufgebaut werden kann, auch gegen die Omikron-Variante. Deshalb von dieser Stelle noch mal der Appell: Nutzen Sie die vielfältigen Angebote, die zur Verfügung stehen! Lassen Sie sich boostern, und lassen Sie sich erstimpfen! Jede Impfung zählt.

(Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP sowie bei Abgeordneten der LINKEN)

Meine Damen und Herren, es muss aber auch sichergestellt sein, dass unsere rechtlichen Grundlagen so flexibel sind, dass sie den jeweils aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen auch ausreichend Rechnung tragen. Genau das tun wir mit dem vorliegenden Entwurf. Wir passen die COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung derart an, dass nunmehr unter bestimmten Umständen auch gegenüber geimpften und genesenen Personen eine Quarantäneanordnung ausgesprochen werden kann. Das soll insbesondere dann der Fall sein, wenn die Grundimmunisierung länger als drei Monate zurückliegt und eine Auffrischungsimpfung noch nicht erfolgt ist.

Im Gegenzug haben wir uns aber auch nach Beratungen durch das Robert-Koch-Institut darauf verständigt, die Dauer der Quarantäne auf zehn Tage zu verkürzen und die Freitestung nach sieben bzw. fünf Tagen zu ermöglichen. Die Verkürzung der Quarantäne ist medizinisch verantwortbar und gut begründbar; denn wir wissen, dass bei Omikron der Zeitraum zwischen eigener Infektionen und der Gefahr der Transmission, also der Übertragung auf andere Menschen, deutlich kürzer ist.

Mit den neuen Regelungen finden wir deshalb eine gute Balance zwischen notwendiger Isolation und der Möglichkeit qualifizierter Freitestung. Wir sorgen dafür, dass die kritische Infrastruktur nicht durch quarantänebedingte Personalausfälle ins Stocken gerät, und wir ermöglichen es vor allen Dingen Kindern, sich nach fünf Tagen frei zu testen, sofern sie einer seriellen Testung in ihrer Einrichtung unterliegen. Durch die vor einigen Tagen erfolgte Anpassung der Coronavirus-Testverordnung wird der Bund die Kosten für diese Freitestung umfassend übernehmen.

Meine Damen und Herren, nach den neuen Regelungen müssen die Impf- und Genesenennachweise generell den jeweils aktuell veröffentlichten Anforderungen entsprechen. Für den Impfnachweis sind das die Kriterien auf der Internetseite des Paul-Ehrlich-Instituts, für den Genesenennachweis die auf der Seite des Robert-Koch-Instituts. Diese Kriterien und Vorgaben werden laufend an die aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse angepasst.

Der Genesenenstatus wird künftig nach 3 Monaten bzw. 90 Tagen entfallen. Eine Anpassung der Vorgaben für einen vollständigen Impfschutz wird von der Bundesregierung fortlaufend überprüft. Auch die Corona-Einreiseverordnung sieht diese entsprechenden Anpassungen vor.

Kolleginnen und Kollegen, mit diesen notwendigen Änderungen in der Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung und der Einreiseverordnung bilden wir den Stand der Wissenschaft ab und setzen der gegenwärtigen Omikron-Welle ein angepasstes und pragmatisches Instrumentarium entgegen.

(Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

Wir schützen unsere relevanten Infrastrukturen und nehmen auf die besonderen Belange unserer Kinder in den Schulen und Kitas Rücksicht.

Meine Damen und Herren, lassen Sie uns zusammen alles Notwendige tun, um gemeinsam die Pandemie zu überwinden. Deshalb hier noch mal: Bitte, lassen Sie sich impfen, lassen Sie sich boostern!

(Abg. Dr. Christina Baum [AfD] meldet sich zu einer Zwischenfrage)

Schützen Sie sich und Ihre eigene Gesundheit, und schützen Sie Ihr Umfeld und die Gesellschaft!

(Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

Frau Staatssekretärin, erlauben Sie eine Zwischenfrage?

Nein, erlaube ich nicht. – Die Bundesregierung sorgt dafür, dass es genügend Impfstoffe gibt. Neben den bewährten Impfstrukturen in den Impfzentren und Praxen gibt es mobile Angebote und nun auch impfende Apotheken. Mein herzlicher Dank von dieser Stelle an all diejenigen, die die Impfkampagne seit vielen Monaten unterstützt haben.

(Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

Meine Damen und Herren, bleiben Sie zuversichtlich, bleiben Sie gesund, und ich bitte um Zustimmung zu der Verordnung.

Danke schön.

(Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. – Nächste Rednerin ist die Kollegin Diana Stöcker, CDU/CSU-Fraktion, mit ihrer ersten Parlamentsrede.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, der FDP und der LINKEN)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7533161
Wahlperiode 20
Sitzung 11
Tagesordnungspunkt COVID-19-Schutzmaßnahmen- Ausnahmenverordnung
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