13.01.2022 | Deutscher Bundestag / 20. WP / Sitzung 11 / Zusatzpunkt 3

Christine Aschenberg-DugnusFDP - COVID-19-Schutzmaßnahmen- Ausnahmenverordnung

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Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Kommen wir nun zurück zu einer seriösen Debatte.

(Beifall bei der FDP, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der LINKEN)

Wir debattieren heute die COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung und die Coronavirus-Einreiseverordnung. Und endlich werden Verordnungen des Bundesministeriums für Gesundheit hier im Parlament diskutiert und abgestimmt. Darüber sollten wir uns freuen.

(Beifall bei der FDP und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)

Denn die ursprüngliche Fassung der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung vom Mai 2021 wurde ohne Parlamentsbeteiligung erlassen; ich schaue hier auf die Kollegen der CDU.

Wir haben für die Reparlamentarisierung sehr lange gekämpft, meine Damen und Herren; denn der Sinn einer Parlamentsbeteiligung ist doch, dass dabei gleichzeitig eine transparente, eine öffentliche Debatte hier stattfindet. Das ist Parlamentarismus. Das ist unser Verständnis von Demokratie, und die Fortschrittskoalition hat das jetzt umgesetzt.

(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, die vorliegende Verordnung ist auch notwendig, um die von der Ministerpräsidentenkonferenz beschlossenen Maßnahmen umsetzen zu können. Das betrifft zum Beispiel die Quarantänezeiten und Isolationszeiten und die Ausnahmen davon. Diese Verordnung ermöglicht Quarantäne- und Isolationsausnahmen für Geimpfte und Genesene. Die Pandemie hat uns doch verdeutlicht, dass eine rasche Anpassung der Vorgaben an die aktuellen Entwicklungen im wissenschaftlichen Bereich möglich sein muss, und genau das setzen wir mit dieser Verordnung um.

(Beifall bei Abgeordneten der FDP)

Omikron ist im Gegensatz zu Delta zwar ansteckender, hat aber dafür eine kürzere sogenannte Generationszeit. Das bedeutet, dass Omikron für einen kürzeren Zeitraum ansteckend ist. Als wir es noch nicht besser wussten, galt bei Omikron eine 14-tägige Quarantäne ohne Ausnahme für Geimpfte und Genesene. Jetzt wissen wir es besser, auch dank der Beratung durch den Expertenrat und das Robert-Koch-Institut.

(Beifall bei der FDP und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)

Den Gesundheitsämtern ist es jetzt möglich, nach den Vorgaben des RKI die Quarantänezeiten zu verkürzen. Dafür wird das Robert-Koch-Institut aktualisierte Empfehlungen am morgigen Tag nach dem Bundesratsbeschluss veröffentlichen. Diese folgen dem aktuellen Stand der medizinischen Wissenschaft.

Meine Damen und Herren, die Verordnung ermöglicht auch die Verkürzung der Quarantäne im Bereich der kritischen Infrastruktur. Damit verhindern wir gerade in diesen Bereichen Personalausfälle. Diese Verkürzung der Quarantäne stellt aber keine Gefahr für die Öffentlichkeit dar; denn sie beruht auf wissenschaftlichen Erkenntnissen.

Um das noch mal ganz klar zu sagen: Die Verkürzung der Quarantäne und Isolation ist auch deshalb möglich, weil zum einen Omikron eine kürzere Generationszeit hat und weil zum anderen die Verkürzung, also das Raustesten, für das Personal der kritischen Infrastruktur immer an einen negativen PCR-Test geknüpft ist. Das macht die Sache sicher.

Meine Damen und Herren, es geht schlicht und ergreifend um die Aufrechterhaltung unserer kritischen Infrastruktur, also der Krankenhäuser, der Feuerwehren und der Stromversorgung. Es wurde immer vor einem Kollaps gewarnt, wenn zeitgleich zu viele Menschen erkranken oder in Quarantäne müssen. Es ist absolut richtig, dass man diese Entscheidung nach den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen trifft; denn die können sich fortlaufend ändern. Daher kommt es darauf an, zeitnah zu reagieren. Das erwartet die Bevölkerung von uns, und das setzen wir mit dieser Verordnung um.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der FDP, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin Aschenberg-Dugnus. – Nächster Redner ist der Kollege Ates Gürpinar, Fraktion Die Linke, mit seiner ersten Parlamentsrede.

(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7533165
Wahlperiode 20
Sitzung 11
Tagesordnungspunkt COVID-19-Schutzmaßnahmen- Ausnahmenverordnung
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