26.01.2022 | Deutscher Bundestag / 20. WP / Sitzung 13 / Tagesordnungspunkt 3

Matthias Helferichfraktionslos - Vereinbarte Debatte zur SARS-CoV-2-Impfpflicht

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Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! In Tagen der Angst, der Ausgrenzung und der Spaltung darf wohl der Oberbürgermeister von Freital, Uwe Rumberg, als Vorbild im Umgang in einer freiheitlichen Gesellschaft angesehen werden. Mit folgenden Worten lud er die Impffreiheitsbefürworter und Skeptiker einer Impfpflicht zum Dialog in sein Rathaus ein:

Ich fordere alle Freitaler auf, allen freidenkenden Menschen alles friedliche Handeln und Leben zu lassen! In unserer freiheitlichen Gesellschaft darf niemand ausgegrenzt werden! Ich respektiere die, die sich impfen, genauso wie die, die sich nicht impfen lassen.

(Beifall bei Abgeordneten der AfD)

Das Freiheitsverständnis dieses Mannes sollte Ihnen als Volksvertreter Vorbild sein.

Wozu nämlich Ihr Impfdruck führt, das zeigt die 13-jährige Yasmin aus Hagen. Die Schülerin möchte keinen Unterricht mehr mit ungeimpften Mitschülern besuchen und verbringt die Unterrichtsstunden lieber bei winterlichen Temperaturen an der freien Luft. Ihre Mainstream-Presse feiert Yasmin schon als Greta Thunberg der Impfpflichtbefürworter, doch leider ist dieses Mädchen letztlich nur Opfer Ihrer staatlich verordneten Angstpolitik.

(Beifall bei Abgeordneten der AfD)

Wenn sich Ihr persönliches Freiheitsverständnis im Winterschlaf befindet, möge Ihnen das Grundgesetz helfen: Schon das Freiheitsprinzip unserer Verfassung gibt im Hinblick auf eine allgemeine Impfpflicht einen Abwägungsprozess vor. Der Einzelne ist für die Senkung allgemeiner Lebensrisiken nicht verantwortlich, und der Staat darf ihn nicht durch Freiheitseinschränkungen dafür in Anspruch nehmen. Der Staat mag, wenn er dies für richtig hält, durch Ausbau des Gesundheitssystems und andere eben nicht freiheitseinschränkende Maßnahmen die vorhandenen Gesundheitsrisiken, einschließlich derer durch SARS-CoV-2, minimieren. Aber Freiheitseinschränkungen zur Minimierung von Risiken, die unterhalb des Levels allgemein akzeptierter Lebensrisiken bleiben, sind immer unverhältnismäßig, wenn sie sich gegen Personen richten, die diese Risiken eben nicht verursachen. Es ist eine Perversion des Rechtsstaatsprinzips, alle Ungeimpften als Gefährder anzusehen und in ihre körperliche Integrität einzudringen, um Zwecke der Allgemeinheit zu verfolgen.

(Beifall bei Abgeordneten der AfD)

Der Mensch, der Bürger des Grundgesetzes ist von Geburt an nur mit einem Impfstoff geimpft: Es ist das Recht auf Freiheit und Selbstbestimmung.

(Beifall bei Abgeordneten der AfD)

Kommen Sie bitte zum Schluss, Herr Abgeordneter.

Jeder einzelne Mensch entscheidet kraft seiner Autonomie, welchen Risiken er sich aussetzen wird. Und dafür werden wir kämpfen.

Vielen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der AfD)

Für die SPD-Fraktion erhält jetzt das Wort Martina Stamm-Fibich.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und des Abg. Dr. Andrew Ullmann [FDP])


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7533334
Wahlperiode 20
Sitzung 13
Tagesordnungspunkt Vereinbarte Debatte zur SARS-CoV-2-Impfpflicht
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