Rainer SemetFDP - Kommunales Vorkaufsrecht in Milieuschutzgebieten
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist mir eine Freude und eine Ehre, hier meine erste Rede halten zu dürfen. Das Thema „Bauen und Wohnen“ begleitet mich mein ganzes Berufsleben. Wir haben hier eine sehr hitzige Diskussion. Ich möchte deshalb einen anderen Aspekt hier mit in den Vordergrund rücken, um das etwas zu relativieren.
Die Situation auf dem Wohnungsmarkt ist prekär. Nicht nur in Großstädten wie Berlin, München oder Stuttgart, sondern auch in kleineren Großstädten wie in meiner Heimatstadt Pforzheim ist der Wohnungsmarkt leergefegt. Dies führt natürlich zu überhöhten Preisen. Warum? Die Antwort ist schlicht und einfach – neben dem, was hier so heftig diskutiert wird –: Wir haben zu wenig Wohnraum. Angebot und Nachfrage sind nicht ausgeglichen. Die Folge: Eine bezahlbare Wohnung zu finden, ist für Menschen mit niedrigem Einkommen fast unmöglich und selbst für Menschen mit besserem Einkommen eine Herausforderung.
Wenn ich mit kommunalen Vertreterinnen und Vertretern spreche, höre ich oft zwei Hautprobleme: Es gibt nicht genügend Fläche zum Bebauen, und es dauert zu lange, bis endlich gebaut werden kann. – Dies ist ein klarer Auftrag an den Gesetzgeber. Worüber wir jetzt die ganze Zeit gesprochen haben, ist die Auslegung eines Gesetzes, das seit langer Zeit existiert.
Als Regierungsfraktion haben wir klare Ziele im Koalitionsvertrag festgehalten: 400 000 neue Wohnungen pro Jahr, die Bausubstanz bestehender Gebäude verbessern und das Bauen klimaneutraler, attraktiver und weniger bürokratisch gestalten.
(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Wir haben in der Ampel beschlossen, das Bundesverwaltungsgerichtsurteil zu überprüfen. Die Überprüfung steht an; sie ist angekündigt und wird stattfinden. Symbolpolitik wie mit diesem Antrag ist hier völlig fehl am Platz.
(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Caren Lay [DIE LINKE]: Über-prüfen oder korrigieren?)
– Überprüfen. Es ist ein Prüfauftrag.
(Caren Lay [DIE LINKE]: Genau! Das ist ja was anderes als eine Korrektur!)
– Ja, es geht aber um einen Prüfauftrag; wir haben schon ein Gesetz.
Nur sauber ausgearbeitete, konkrete Gesetze bieten Rechtssicherheit und halten der künftigen Prüfung vor Gerichten stand. Vorschnell verabschiedete Gesetze hingegen, wie der verfassungswidrige Mietendeckel in Berlin, führen in letzter Instanz nur zu noch höheren Kosten aufseiten der Mieterinnen und Mieter. Auch wir halten es für nötig, den Kommunen ein weitgehendes Recht zur Gestaltung an die Hand zu geben. Hierbei sollte der Blick jedoch neben dem Erhalt gewachsener Strukturen auch auf zukünftiges Wohnen gerichtet sein.
Die Überarbeitung des § 26 Nummer 4 Baugesetzbuch wird das Wohnungs- und Bauproblem alleine nicht lösen.
(Zuruf von der LINKEN: Sagt ja auch keiner!)
Viel wichtiger ist, dass vor allem der Bau neuer Wohnungen gefördert wird. Hier muss erwähnt werden, dass der weitaus größere Anteil der Investitionen im Wohnungsbau von privaten Investoren bereitgestellt wird und nicht von der öffentlichen Hand.
(Dr. Gesine Lötzsch [DIE LINKE]: Warum denn nicht?)
Die Ausübung eines Vorkaufsrechts bedeutet für die Kommune immer auch, dass sie die Kosten für Instandhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen in der Zukunft tragen muss. Wir halten es für notwendig, dass ein Rahmen geschaffen wird, in welchem Kommunen und private Investoren gemeinsame Projekte entwickeln können, um so möglichst viel neuen Wohnraum realisieren zu können. Gerade bei dieser Frage scheint es aber noch reichlich Gesprächsbedarf zu geben; das gilt übrigens auch für die Fragen in Bezug auf die Großstädte und die Erhaltungssatzung.
Wir bleiben dabei: Gute Gesetze brauchen Zeit und werden nicht mit heißer Nadel gestrickt. Sie sollen zielgerichtet und zukunftssicher sein. Und: Sie sollen sich dauerhaft positiv auf das Leben der Bürgerinnen und Bürger auswirken. Das ist der Stil, den wir in der Ampel vereinbart haben. Lassen Sie uns deshalb gemeinsam über das Für und Wider des Vorkaufsrechts im Ausschuss ausführlich diskutieren.
Herzlichen Dank.
(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Für die CDU/CSU-Fraktion hat nun die Kollegin Emmi Zeulner das Wort.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7533571 |
Wahlperiode | 20 |
Sitzung | 15 |
Tagesordnungspunkt | Kommunales Vorkaufsrecht in Milieuschutzgebieten |