17.02.2022 | Deutscher Bundestag / 20. WP / Sitzung 17 / Tagesordnungspunkt 5

Bärbel Bas - Wahlen zu Gremien

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Tagesordnungspunkt 4 a:

Beratung des Antrags der Fraktionen SPD, CDU/CSU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, AfD und DIE LINKE

Einsetzung des Vertrauensgremiums gemäß § 10a Absatz 2 der Bundeshaushaltsordnung

Dazu liegt ein gemeinsamer Antrag aller Fraktionen auf Drucksache 20/695 vor. Wer stimmt für diesen Antrag? – Es sieht danach aus, dass das alle Fraktionen des Hauses sind. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Enthaltungen? – Sehe ich auch nicht. Dann ist der Antrag so angenommen. Damit ist das Vertrauensgremium eingesetzt und die Mitgliederzahl auf 13 festgelegt.

Tagesordnungspunkte 4 b und 5 a:

Wahlvorschläge der Fraktionen SPD, CDU/CSU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, AfD und DIE LINKE

Wahl der Mitglieder des Vertrauensgremiums gemäß § 10a Absatz 2 der Bundeshaushaltsordnung

Wahlvorschläge der Fraktionen SPD, CDU/CSU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, AfD und DIE LINKE

Wahl der Mitglieder des Sondergremiums gemäß § 3 Absatz 3 des Stabilisierungsmechanismusgesetzes

Wir kommen zu den Wahlen mit Stimmzetteln und Wahlausweis. Das ist die Wahl der Mitglieder des eben eingesetzten Vertrauensgremiums sowie die Wahl der Mitglieder sowie der stellvertretenden Mitglieder des Sondergremiums gemäß § 3 Absatz 3 des Stabilisierungsmechanismusgesetzes.

Ich bitte schon jetzt die Schriftführerinnen und Schriftführer, ihre Plätze an den Ausgabetischen und an den Wahlurnen einzunehmen.

Den für diese Wahlen erforderlichen orangefarbenen Wahlausweis können Sie, soweit noch nicht geschehen, den Stimmkartenfächern in der Westlobby entnehmen. Die Abgeordneten auf der Tribüne werden ihre Wahlausweise vom Plenarassistenzdienst erhalten. Auf den Stimmzetteln sind die Namen der vorgeschlagenen Kandidatinnen und Kandidaten aufgeführt. Gewählt ist jeweils, wer die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages auf sich vereint, das heißt, wer mindestens 369 Stimmen erhält.

Zum Vertrauensgremium liegen Wahlvorschläge aller Fraktionen auf Drucksache 20/708 vor. Für die Wahl der Mitglieder sowie der stellvertretenden Mitglieder des Sondergremiums liegen Wahlvorschläge aller Fraktionen auf Drucksache 20/709 vor.

Die Wahlen erfolgen in der Abgeordnetenlobby. Die auf der Tribüne sitzenden Kolleginnen und Kollegen wählen oben auf der Tribüne. In der Abgeordnetenlobby und auf der Tribüne erhalten Sie an den Ausgabetischen nach Vorzeigen Ihres Wahlausweises einen grauen Stimmzettel für die Wahl der Mitglieder des Vertrauensgremiums, einen gelben Stimmzettel für die Wahl der Mitglieder des Sondergremiums sowie einen grünen Stimmzettel für die Wahl der stellvertretenden Mitglieder des Sondergremiums. Da die Wahlen der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Sondergremiums geheim durchzuführen sind, erhalten Sie für diese Wahlen zusätzlich jeweils einen passenden Wahlumschlag.

Alle Stimmzettel sind in der Wahlkabine anzukreuzen. Sie können bei diesen Wahlen auf allen drei Stimmzetteln neben jedem Kandidatenvorschlag ein Kreuz bei „ja“, „nein“ oder „Enthaltung“ machen. Wenn Sie bei einem Namen mehr als ein Kreuz oder kein Kreuz machen oder andere Namen oder Zusätze eintragen, ist diese Stimme ungültig. Der gelbe Stimmzettel ist in den gelben Wahlumschlag, der grüne Stimmzettel in den grünen Wahlumschlag zu legen. Dies muss in der Wahlkabine erfolgen. Für den grauen Stimmzettel erhalten Sie keinen Wahlumschlag, da es sich um eine offene Wahl handelt.

Ich weise noch einmal explizit darauf hin, dass das Fotografieren oder Filmen der ausgefüllten Stimmkarten bei den geheimen Wahlen einen Verstoß gegen das Wahlgeheimnis darstellt und die Ordnung und Würde des Hauses verletzt. Für den Fall, dass ich von solchen Verstößen gegen das Wahlgeheimnis in dieser Sitzung oder später Kenntnis erlange, behalte ich mir schon jetzt vor, Ordnungsmaßnahmen zu ergreifen.

Nach Verlassen der Wahlkabine übergeben Sie bitte der Schriftführerin oder dem Schriftführer an der Wahlurne Ihren Wahlausweis. Erst danach werfen Sie die beiden Wahlumschläge und den grauen Stimmzettel in die entsprechend farblich gekennzeichneten Wahlurnen. Der Nachweis der Teilnahme an der Wahl kann nur durch Abgabe des Wahlausweises erbracht werden. Sie haben zur Abgabe Ihrer Stimmen 90 Minuten Zeit.

Haben die Schriftführerinnen und Schriftführer ihre Plätze eingenommen? – Ich sehe, der Daumen ist hoch, oben auch. Das sieht gut aus. Dann eröffne ich hiermit die Wahl. Die Schließung der Wahlen erfolgt circa 10.30 Uhr.

Jetzt bitte ich Sie, noch einen Moment im Saal zu bleiben, da wir noch fünf Wahlen mittels Handzeichen durchführen.

Personen

Dokumente

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Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7533654
Wahlperiode 20
Sitzung 17
Tagesordnungspunkt Wahlen zu Gremien
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