18.02.2022 | Deutscher Bundestag / 20. WP / Sitzung 18 / Tagesordnungspunkt 21

Stephan StrackeCDU/CSU - Verlängerung der Sonderregelungen beim Kurzarbeitergeld

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Grüß Gott, Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Auch in der gegenwärtigen Lage der Pandemie ist der vereinfachte Zugang zu Kurzarbeit über den 31. März hinaus notwendig und auch ohne Zweifel richtig. Der Bitte um Fristverkürzung, Herr Minister, sind wir natürlich gerne nachgekommen. Wir als Oppositionsfraktion unterstützen immer dort, wo es notwendig ist. Aber – erlauben Sie mir die Bemerkung – die mangelnde Umsicht und Vorausschau hat mich ein bisschen erstaunt; denn es war doch allseits bekannt, dass die gegenwärtigen Regelungen in diesem Bereich zum 31. März auslaufen.

Entscheidend ist das, was Sie vorlegen. Und das, was Sie vorlegen, ist nicht ausreichend, um Beschäftigung zu sichern und damit auch die Unternehmen in den kurzarbeitenden Branchen mit ihren Fachkräften halten zu können. Ich fordere Sie auf: Bessern Sie nach! Verlängern Sie für drei Monate die bisherigen Regelungen für den hälftigen Ersatz der Sozialversicherungsbeiträge, und beziehen Sie auch die Zeitarbeit in die Regelungen zum Kurzarbeitergeld mit ein!

(Beifall bei der CDU/CSU)

Die Dauer der Pandemie und die damit verbundenen Einschränkungen haben viele Branchen finanziell belastet; der Minister hat es erwähnt. Besonders der Hotel- und Gaststättenbereich, der Einzelhandel, die Veranstaltungswirtschaft, insbesondere der Messebau, sind betroffen. Auch das verarbeitende Gewerbe hat zum Teil Probleme, was Lieferengpässe angeht. In diesen Branchen und Betrieben sind die Rücklagen und die Liquidität vielfach aufgebraucht. Das stellen Sie ja selber fest, beispielsweise in Ihrer Begründung hinsichtlich der Eilbedürftigkeit. Ich darf zitieren: Es gibt eine größere Zahl von Betrieben, die seit Beginn der Pandemie im März 2020 Kurzarbeitergeld beziehen und bei denen die maximale Bezugsdauer Ende Februar 2022 ausläuft. Aufgrund der Dauer der Pandemie ist davon auszugehen, dass diese Betriebe über keine ausreichenden Liquiditätsreserven mehr verfügen. Die Betriebe sind also auf eine nahtlose Bewilligung von Kurzarbeitergeld angewiesen. – Das bedeutet natürlich auch die weitere Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von 50 Prozent. Wenn keine ausreichende Liquidität vorhanden ist, dann ist das der notwendige weitere Schritt. Sie springen zu kurz und gefährden auf den letzten Metern der hoffentlich endenden Pandemie ohne Not Arbeitsplätze. Das ist aus unserer Sicht der falsche Weg, den Sie an dieser Stelle beschreiten.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Die Sachverständigenanhörung hat in diesem Bereich ein ganz klares und eindeutiges Ergebnis gezeigt: Wirtschaft und Gewerkschaften sehen es unisono als notwendig an, dass die Beiträge weiterhin erstattet werden. Folgen Sie dem Rat der Sachverständigen, und tun Sie das Richtige!

Auch der Hinweis auf die Qualifizierung, den der Minister gegeben hat, ist natürlich richtig. Qualifizierung ist überall gut; aber auch Qualifizierung kostet Geld. Wenn man Sie in Ihrer Argumentation, was die Liquidität angeht, ernst nimmt, dann stellt man fest, dass das nicht funktioniert. Es ist auch kein Instrumentarium, das in der Praxis angenommen wird. Auch darauf haben die Sachverständigen einstimmig hingewiesen. Also: Das Instrument der Qualifizierung ist kein praxistaugliches Mittel zur Beschäftigungssicherung in der gegenwärtigen Lage. Deswegen ist auch der Hinweis auf diesen Bereich zu kurz gesprungen.

Was die Aussicht auf Öffnungsschritte angeht, sei an dieser Stelle nur erwähnt: Auch das wird natürlich Verbesserungen bringen; aber bis diese in den betroffenen Betrieben ankommen – denken Sie beispielsweise an den Messebau –, dauert es wirklich ziemlich lange. Vor allem ist auch nicht nachvollziehbar, warum Sie den Zeitarbeitskräften nicht den Zugang zur Kurzarbeit gewähren. Beschäftigte in der Zeitarbeit sind keine Beschäftigten zweiter Klasse.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie der Abg. Jessica Tatti [DIE LINKE])

Auch sie haben es verdient, mit anderen gleichbehandelt zu werden. Der Deutsche Gewerkschaftsbund hat dies auch klar und deutlich zum Ausdruck gebracht.

Herr Kollege.

Das sollte gerade für Sie von der SPD Umsetzungsauftrag sein.

Tun Sie das Richtige, und verändern Sie den Entwurf für das, was nottut, nämlich die hälftige Einbeziehung der Sozialversicherungsbeiträge und natürlich die Einbeziehung der Zeitarbeit.

Frau Schimke wird gleich sauer, weil ich von ihrer Redezeit sonst etwas abziehen muss. – Gerade noch geschafft.

Vielen Dank, Frau Präsidentin.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Zu ihrer ersten Rede hat jetzt die Kollegin Tina Winklmann für Bündnis 90/Die Grünen das Wort.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7533930
Wahlperiode 20
Sitzung 18
Tagesordnungspunkt Verlängerung der Sonderregelungen beim Kurzarbeitergeld
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