Carmen WeggeSPD - Einsatz von Spähsoftware durch Bundesbehörden
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Parteien! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Linke will den Kauf und den Einsatz von Überwachungssoftware von kommerziellen Anbietern durch Bundesbehörden verbieten.
(Kay Gottschalk [AfD]: Ungerecht, dass Sie Die Linke immer einschließen in die demokratischen Parteien!)
Es steht einiges Richtiges in ihrem Antrag. Wir kennen zum Beispiel die Berichte, wie die Software „Pegasus“ in Ländern, die keinen so gut funktionierenden Rechtsstaat wie wir haben – und auch keinen demokratischen Rechtsstaat, muss man an der Stelle sagen –, systematisch missbraucht wird.
Aber um das hier auch klar zu sagen: Die umfassenden Möglichkeiten, die beispielsweise die Software „Pegasus“ bietet, sind mit den Befugnissen der Sicherheitsbehörden wie dem BKA nicht vereinbar. Ihr vollständiger Einsatz durch diese Behörde wäre völlig indiskutabel, um das auch noch mal zu sagen. Und genau deshalb kommt sie, anders als in Ihrem vorliegenden Antrag suggeriert, auch nicht auf diese Art zum Einsatz.
Wenn ich Ihren Antrag lese, bekomme ich sowieso den Eindruck: Nicht nur die Fraktion der Union muss ihre Rolle in der Opposition erst noch finden, auch Sie von den Linken müssen sich erst noch an die neuen Mehrheiten gewöhnen. Schauen Sie gerne noch mal ganz genau hin: Im Innenministerium sitzt kein Horst Seehofer mehr. Dort sitzt jetzt eine progressive Innenministerin, und wir schlagen endlich ein neues Kapitel in der Sicherheitspolitik auf.
(Zuruf des Abg. Stefan Müller [Erlangen] [CDU/CSU])
Wir schauen uns ganz genau an, wie das Verhältnis von Freiheit und Sicherheit für die Bürger/-innen hier in diesem Land ist. Dafür haben wir neue Mehrheiten im Bundestag; ich sagte es schon.
Kollegin Wegge, gestatten Sie eine Frage oder Bemerkung?
Nein, danke.
(Kay Gottschalk [AfD]: Das würde sie aus dem Konzept bringen!)
Softwareprogramme wie „FinFisher“, „Pegasus“ oder der Staatstrojaner, um die es hier geht, sind dafür vorgesehen, Schwachstellen in der IT-Sicherheit zu nutzen. Dadurch kann in Handys und auf PCs eingedrungen und Kommunikation abgegriffen werden. Dort, wo solche Systeme bereits breitflächig zum Einsatz kommen, werden Sicherheitslücken, die dies möglich machen, bewusst offen gehalten. Es ist falsch, so mit Lücken in IT-Systemen umzugehen. Da sind wir uns auch einig. Deshalb werden wir in dieser Legislaturperiode diese Sicherheitslücken konsequent schließen. Hierfür werden wir zum Beispiel ein Schwachstellenmanagement schaffen und leisten so unseren Beitrag dazu, die Daten von Bürgerinnen und Bürgern hier in diesem Land zu schützen.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
Das vom Bundesverfassungsgericht 2008 geschaffene IT-Grundrecht – das haben Sie auch angesprochen – ist dabei selbstverständlich immer Grundlage unseres Handelns. Und eine der Maßnahmen – das ist heute auch schon häufiger angesprochen worden – ist übrigens auch, die Hürden für den Einsatz von Überwachungssoftware zu erhöhen. Doch damit noch nicht genug.
Ich als Juristin freue mich sehr darüber, dass wir nun auch endlich den Auftrag, den uns das Bundesverfassungsgericht mitgegeben hat, erfüllen werden und eine Überwachungsgesamtrechnung anstellen; das hat der Kollege vorhin schon gesagt. Wir schauen uns ganz genau an, ob wir ein Zuviel an Überwachungsbefugnissen durch die Sicherheitsbehörden haben. Und – das möchte ich schon versprechen – wir werden auch dementsprechend handeln – je nach Ergebnis.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
Wir stellen damit außerdem sicher, dass wir ein dauerhaftes, regelmäßiges und unabhängiges Monitoring der Gesetze im Sicherheitsbereich haben. Das hört sich nicht nur gut an, das ist auch gut.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
– Da kann man auch mal klatschen. Wir machen nämlich einige gute Dinge; das wurde heute ja auch schon ausgeführt.
Beim Lesen Ihres Antrags bin ich tatsächlich über einen Satz gestolpert. Und zwar schreiben Sie – ich zitiere –:
Der Gesetzgeber hat in den vergangenen Legislaturperioden die Linie verfolgt, immer genau an diesen Leitplanken entlang zu rasen.
Sie sprechen da von verfassungsrechtlichen Leitplanken. Auch da bin ich geneigt, Ihnen zuzustimmen. Aber um in Ihrem Bild zu bleiben: Wer gut Auto fahren kann, muss sich über die Leitplanken keine Gedanken machen. Wir haben das Steuer übernommen, und unsere Räder stehen fest auf der Straße. Das kann ich Ihnen versichern.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP – Zurufe von der CDU/CSU)
Eine letzte Bemerkung sei mir noch erlaubt: Wenn Ihnen wirklich etwas daran gelegen wäre, den Einsatz von Überwachungssoftware im präventiven Bereich zu stoppen, dann würden Sie das dort, wo Sie regieren, tatsächlich auch tun oder konsequent einfordern. Meines Wissens darf die Landespolizei in Thüringen immer noch die Quellen-TKÜ verwenden; und dort stellen Sie seit sieben Jahren den Ministerpräsidenten.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der FDP – Manuel Höferlin [FDP]: Das ist ja ein Unding! Das ist ja der Hammer!)
Ihr Antrag spricht ein wichtiges Thema an. Aber vermeintlich einfache Lösungen wie das generelle Verbot des Kaufs und der Verwendung von Überwachungssoftware sind eben meistens nicht die besten.
Vielen Dank.
(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der FDP)
Das Wort hat der Kollege Alexander Hoffmann für die CDU/CSU-Fraktion.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7533971 |
Wahlperiode | 20 |
Sitzung | 18 |
Tagesordnungspunkt | Einsatz von Spähsoftware durch Bundesbehörden |