Kerstin Griese - Änderung des Infektionsschutzgesetzes
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute neben der Änderung des Infektionsschutzgesetzes auch die Verlängerung der Geltungsdauer des Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes und weiterer Regelungen. Hinter diesem langen Namen verbirgt sich ein sehr sinnvolles Instrument, mit dem es uns gelungen ist, die soziale Infrastruktur während der Coronapandemie arbeitsfähig zu halten. Weil die Pandemie noch nicht vorbei ist und weil wir nicht nur jetzt, sondern auch nach der Pandemie gute, wirksame und bürgernahe Angebote brauchen, verlängern wir diesen Schutzschirm.
(Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
Viele soziale Dienstleister und Einrichtungen konnten ihre wichtige Arbeit während der Pandemie nicht so und nicht dort leisten, wie und wo sie es gewohnt waren. Davon betroffen ist das gesamte Spektrum der sozialen Arbeit, zum Beispiel die Werkstätten für Menschen mit Behinderungen, die Versorgungs- und Rehabilitationseinrichtungen, die Einrichtungen der Arbeitsförderung und die Anbieter von Sprachkursen. Besonders betroffen sind aber die Wohlfahrtsverbände; denn sie dürfen als gemeinnützige Träger – anders als kommerzielle Anbieter – kaum Risikorücklagen bilden und können oftmals keine Kredite aufnehmen. Wir sichern mit diesem Sozialdienstleister-Einsatzgesetz ihre wichtige Arbeit und sorgen dafür, dass ihre Angebote, auf die unsere Gesellschaft angewiesen ist, auch in Zukunft bestehen. Ohne die Gesetzesänderung, die wir heute einbringen, würde dieser Schutzschirm am Samstag nicht mehr existieren.
Angesichts der hohen Infektionszahlen ist es wahrscheinlich, dass es weiterhin Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz geben wird, die die Angebote der sozialen Dienstleister beeinträchtigen könnten. Dazu zählen ganz besonders Abstandsgebote und Hygienekonzepte in Einrichtungen. Genau für diesen Fall ist es erforderlich, dass die soziale Infrastruktur weiterhin gesichert wird.
(Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
Sollten keine Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz erlassen werden, würde die Verlängerung der Geltungsdauer dieses Gesetzes nicht greifen.
Ich will zweimal Dank sagen: Zuerst sage ich ein großes Dankeschön an alle, die in der Pandemie die Arbeit am Laufen gehalten haben, die die Menschen zum Beispiel statt in einer Einrichtung oder einer Schule zu Hause betreut haben, die sich um Kinder, um Jugendliche, um ältere Menschen gekümmert haben, die Sprachkurse für Geflüchtete auf digitale Angebote umgestellt haben und die neue Wege der Arbeitsmarktqualifizierung und der Bildungsarbeit gefunden haben. Das war auch ein Digitalisierungsschub für die soziale Arbeit.
Ein Dankeschön geht auch an die Koalitionsfraktionen, die in einem zügigen Gesetzesverfahren in dieser Woche parallel zum Infektionsschutzgesetz diesen Gesetzentwurf einbringen und noch einige weitere wichtige Regelungen mit einbeziehen, die unser Gesundheitssystem und den betrieblichen Infektionsschutz sichern. Im Gesundheitsbereich führen wir die Regelung zu Kinderkrankentagen und zum Entschädigungsanspruch bei pandemiebedingtem Kinderbetreuungsausfall fort und sichern die Vorsorge- und Reha-Einrichtungen ab.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, alle diese Maßnahmen gelten nach unserem Vorschlag bis zum 23. September. Ich hoffe sehr, dass wir dann einen Schritt weiter sind mit der Bekämpfung der Pandemie und dem Impfen; denn das Impfen ist der einzige Weg raus aus dieser Pandemie.
(Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
Wir verlängern auch die Geltungsdauer einiger Basisregelungen des betrieblichen Infektionsschutzes: Die AHA+L-Regeln sollen weiter angewendet werden. Tests können weiter angeboten werden, und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern soll ermöglicht werden, sich impfen zu lassen. Ich möchte betonen, dass es gerade die Maßnahmen des betrieblichen Infektionsschutzes waren, die die Ausbreitung des Coronavirus in den Betrieben eingedämmt und dafür gesorgt haben, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu schützen und unsere Wirtschaft aufrechtzuerhalten.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
Betriebe müssen weiter Gefährdungsbeurteilungen machen und Hygienekonzepte erstellen. Viele Arbeitgeber werden sich aber auch an dem orientieren, was bisher Pflicht war, und weiter Tests und Homeoffice anbieten, zum Schutz ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Erfahrung „mehr Arbeitsschutz auch durch mehr Homeoffice“ ist eine der positiven Erfahrungen aus der Pandemie.
Noch ein Dankeschön an die Gesundheitspolitikerinnen und ‑politiker, die an das Infektionsschutzgesetz noch wichtige Regeln anhängen, die auch in Zukunft dafür sorgen, dass mit der Kurzarbeit der Arbeitsmarkt in unserem Land und auch die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gut durch diese Zeit kommen. Denn unser aller Ziel ist es, Jobs zu erhalten und damit Familieneinkommen zu sichern. Wir kümmern uns damit auch darum, den Arbeitsmarkt gegen die wirtschaftlichen Folgen des Ukrainekrieges abzusichern.
(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der FDP)
Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, in Krisenzeiten zeigt sich ganz besonders, dass soziale Sicherheit, die Sicherheit, einen Arbeitsplatz zu haben, sich auf Betreuungsangebote verlassen zu können, so existenziell wichtig ist. Mit den Gesetzen, die wir heute einbringen und beraten, ermöglichen wir mehr soziale Sicherheit in schwierigen Zeiten.
Vielen Dank.
(Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
Zur Geschäftsordnung erteile ich dem Kollegen Frei von der Union das Wort.
(Zuruf vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Jetzt schon? – Zuruf des Abg. Falko Mohrs [SPD] – Gegenruf von der CDU/CSU: Hört doch erst mal zu! Dann werdet ihr schlauer!)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7534100 |
Wahlperiode | 20 |
Sitzung | 20 |
Tagesordnungspunkt | Änderung des Infektionsschutzgesetzes |