16.03.2022 | Deutscher Bundestag / 20. WP / Sitzung 20 / Zusatzpunkt 1

Kay-Uwe ZieglerAfD - Änderung des Infektionsschutzgesetzes

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Heute, am 16. März, vor genau zwei Jahren ist der erste Corona-Lockdown von der Bundesregierung beschlossen worden. Kurz danach wurden große Teile Deutschlands in den ersten Stillstand geschickt. Der einzige Grund für alle Maßnahmen und Einschränkungen war immer die Vermeidung der systemischen Überlastung unseres Gesundheitswesens. Diese Gefahr bestand jedoch zu keinem Zeitpunkt, und das werden die nachfolgenden Zahlen verdeutlichen.

Nach Auswertung der Daten des Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus, InEK, gab es in deutschen Krankenhäusern im Jahr 2019 19,2 Millionen abgerechnete Fälle, im Jahr 2020 nur noch 16,7 Millionen abgerechnete Fälle und im letzten Jahr, 2021, noch 16,6 Millionen Fälle, die abgerechnet worden sind. Unser Gesundheitssystem hatte also in jedem der beiden Coronajahre 2,5 Millionen Fälle weniger als im Jahr 2019 ohne Corona. Insofern haben wir sogar eine deutliche Unterauslastung unserer Kapazitäten zu verzeichnen. Wenn also das Hauptargument für alle Maßnahmen die drohende Überlastung unserer Krankenhäuser war, dann muss der Nachweis einer Unterauslastung zum sofortigen Ende aller Maßnahmen führen.

(Beifall bei der AfD)

Um eines nicht zu vergessen: Wir haben bis heute noch immer keine validen Daten hinsichtlich der Wirksamkeit der Coronamaßnahmen. In der öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses vom 14. März zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes sagte der Sachverständige Professor Dr. Hendrik Streeck – ich zitiere mit Einverständnis der Präsidentin –: Einen klaren wissenschaftlichen Beweis für die Wirkung von 2‑G- oder 3‑G-Regeln, Lockdowns und Ausgangssperren gibt es bisher nicht.

(Beifall bei der AfD)

Des Weiteren konnten weder die Deutsche Krankenhausgesellschaft noch der Sprecher des DIVI-Intensivregisters bei der Anhörung am Montag die Frage beantworten, wie hoch der Anteil der Patienten ist, welche wegen oder nur mit Corona auf der Station liegen. Auf der Basis solcher Daten neue Gesetze zu beschließen, die dann den Ländern die Möglichkeit bieten, wieder grundrechtseinschränkende Maßnahmen zu verhängen, lehnt unsere Fraktion ab.

(Beifall bei der AfD)

Werte Kolleginnen und Kollegen, ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin:

Es gibt ein absolutes Ende aller Maßnahmen, und alle Maßnahmen enden spätestens mit dem Frühlingsbeginn am 20. März 2022.

Das sind die Worte unseres Justizministers Marco Buschmann von Ende Oktober 2021 zum Ergebnis der Koalitionsverhandlungen. Dass sich SPD und Grüne daran nicht erinnern können oder wollen, wundert mich jetzt nicht wirklich. Aber die FDP? Man kann nur hoffen, dass Ihre Wähler ein besseres Gedächtnis haben und die nächste Bundestagswahl nutzen, um Sie zurück ins Jahr 2013 zu schicken.

(Beifall bei der AfD)

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, die Bürger in unserem Land haben die Nase voll – voll von der seit zwei Jahren andauernden Gängelei dieses Nanny-Staates. Deswegen sage ich: Vertrauen Sie unseren Bürgern! Heben Sie alle Beschränkungen auf, und lassen Sie die Menschen in Deutschland wieder selbstbestimmt und eigenverantwortlich leben! Ich fordere Sie auf: Nehmen wir unseren Justizminister beim Wort, und lassen Sie uns alle Coronamaßnahmen zum Frühlingsbeginn am 20. März beenden! Haben Sie den Mut zur Freiheit, und machen Sie mit uns diesen Tag zum Tag der Freiheit für Deutschland!

Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Für die FDP-Fraktion spricht jetzt zu uns die Kollegin Christine Aschenberg-Dugnus.

(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7534108
Wahlperiode 20
Sitzung 20
Tagesordnungspunkt Änderung des Infektionsschutzgesetzes
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