Stephan PilsingerCDU/CSU - Änderung des Infektionsschutzgesetzes
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich habe meinen Vorrednern aufmerksam zugehört, und ich muss sagen: Ich habe in diesem Hohen Haus selten eine solch wirre Debatte erlebt.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Dieses ganze Gesetz ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, und jede Koalitionsfraktion sieht in diesem Gesetzentwurf, was sie selber will. Eine einheitliche Linie kann ich da gar nicht erkennen.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Meine Damen und Herren, aktuell meldet das Robert-Koch-Institut infolge der ansteckenderen Omikron-Subvariante BA.2 262 593 Neuinfizierte innerhalb der letzten 24 Stunden. Das sind 46 739 mehr Neuinfektionen als noch in der Vorwoche. Eine gute Zeit also, den Freedom Day auszurufen, wie es die Ampel nun annähernd tun will? Nein, leider nicht. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft meldet mit Stand vom 15. März 2022 einen erneuten Anstieg der Belegungszahlen im Vergleich zur Vorwoche, nämlich um 11,4 Prozent. Dieser Anstieg ist nach den Statistiken der DKG vor allem auf den Anstieg der Belegungszahlen auf den Normalstationen um 12,1 Prozent zurückzuführen – wegen der Omikron-Fälle. Das alles zeigt, dass die Pandemie eben noch nicht überwunden ist und wir weiterhin vorsichtig sein müssen.
Zu Recht hält es der grüne baden-württembergische Ministerpräsident Winfried Kretschmann – ich zitiere aus dem „Handelsblatt“ vom 11. März 2022 – für „grob fahrlässig, wenn die Bundesregierung ohne Not wirksame Instrumente für den Notfall aus der Hand gibt“.
Herr Kollege, es gäbe jetzt noch einen Zwischenfragenwunsch aus der AfD-Fraktion.
Ach, nee. AfD mache ich nicht. – Am unverständlichsten sind die laxen Vorgaben beim Tragen einer FFP2-Maske: Warum sind die Masken im Einzelhandel, beim Restaurant- oder Barbesuch nicht mehr Pflicht, wenn zig Studien mittlerweile den hohen Wirkungsgrad der Schutzmasken nachgewiesen haben?
(Christine Aschenberg-Dugnus [FDP]: Sagen Sie das mal den Schülern, die acht Stunden lang Maske tragen müssen! Das ist ja wohl lächerlich!)
Diese verhältnismäßig harmlose Maßnahme schon jetzt aus der Hand zu geben, kommt einer „Realitätsverweigerung“ gleich, die Menschenleben gefährdet, wie es mein Grünenkollege Janosch Dahmen gegenüber dem „Handelsblatt“ kürzlich richtigerweise gesagt hat. Dies war auch die einhellige Meinung der Experten im Rahmen der Sachverständigenanhörung am vergangenen Montag im Gesundheitsausschuss. Bei dieser Anhörung mussten sich die Ampelvertreter unter anderem von der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin anhören, dass die geplanten stark heruntergefahrenen Schutzvorkehrungen auf Länderebene deutlich unzureichend sind.
So werden Erfordernisse von Testnachweisen sehr eingeschränkt und die 3-G-Regeln nur im Rahmen der Hotspotregelung für den Notfall in Aussicht gestellt. Die oft sehr schwammigen, nicht näher definierten Begriffe geben den Ländern kaum Rechtssicherheit, ab welcher Schwelle es zum Beispiel möglich wäre, eine Gebietskörperschaft zum Hotspot zu erklären. Und vielleicht noch schlimmer: Mit dem so heruntergekürzten Werkzeugkästchen wird es nicht möglich sein, im Bedarfsfall schnell und unmittelbar wirkende Maßnahmen gerichtssicher zu erlassen.
Meine Damen und Herren, vor dem Hintergrund der Situation ist das verantwortungslos. Die Ampelregierung stellt die Weichen dafür, dass der Staat seine Schutzpflichten gegenüber der Bevölkerung verletzt und dass wir im Herbst 2022 wieder da stehen, wo wir im Herbst 2021 gestanden sind. Das werden wir als Union nicht mitmachen, und deswegen lehnen wir diesen Gesetzentwurf klar ab.
Vielen Dank.
(Beifall bei der CDU/CSU – Christine Aschenberg-Dugnus [FDP]: Aber Sie haben auch keinen eigenen Gesetzentwurf! In der Oppositionszeit haben wir immer Gegenentwürfe dargestellt! – Christian Dürr [FDP]: Genau! Wir haben immer eigene Gegenentwürfe gemacht! – Gegenruf von der CDU/CSU: Fangt doch einfach an, besser zu arbeiten!)
Dr. Georg Kippels hat jetzt das Wort für die CDU/CSU-Fraktion.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7534114 |
Wahlperiode | 20 |
Sitzung | 20 |
Tagesordnungspunkt | Änderung des Infektionsschutzgesetzes |