Thorsten LiebFDP - Meinungsfreiheit in Sozialen Medien
Herzlichen Dank. – Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der ursprüngliche Titel des Antrags „Gewährleistung der Meinungsfreiheit auch im Internet“ hat mich neugierig gemacht. Die Antragstellerin als Hüterin der Meinungsfreiheit, eine Partei, die vom Verfassungsschutz als Verdachtsfall geführt werden darf? Schwer vorstellbar.
(Zuruf von der AfD: Wieso?)
Und in der Tat: Der Text des Antrags und der Vortrag vorhin entlarvt die Überschrift. Es geht Ihnen doch gar nicht um Meinungsfreiheit.
(Zuruf von der AfD: Nein, nein!)
Es geht Ihnen auch nicht um Telegram.
(Beatrix von Storch [AfD]: Es geht Ihnen auch nicht um Hetze, ist klar!)
Den Antrag treibt doch vielmehr Ihre Angst, dass auf einer liebgewonnenen Plattform rechtsstaatliche Prinzipien – endlich – Einzug halten und auch dort Hass und Hetze rechtswirksam bekämpft werden können, auch dort Persönlichkeitsrechte durchgesetzt werden können. Sie träumen offenbar immer noch vom Internet als rechtsfreiem Raum, Kolleginnen und Kollegen von der AfD, und das ist abwegig.
(Beifall bei der FDP, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Die rechtlichen Aussagen und Annahmen in dem Antrag sind abwegig. Spätestens mit der Telegram-App ist klar – daran kann es keinen Zweifel geben –: Diese Plattform ist ein soziales Netzwerk im Sinne des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes. Als Rechtsstaatspartei halten wir uns an geltendes Recht; das ist der Unterschied zwischen Ihnen und uns.
(Beifall bei Abgeordneten der FDP, der SPD und der LINKEN – Widerspruch bei der AfD)
Um „Liebhaberei“ – um das klar zu sagen – ohne Gewinnerzielungsabsicht handelt es sich bei Telegram gewiss nicht. Damit ist klar: Es gibt die Verpflichtung von Telegram, einen Zustellungsbevollmächtigten zu benennen. Deswegen begrüße ich die Aktivitäten von Bundesjustiz- und ‑innenministerium, dort weiter vorzugehen.
Um es klar zu sagen: Das hat nichts, aber auch gar nichts, mit Zensur und Überwachung zu tun.
(Lachen des Abg. Martin Reichardt [AfD])
Es geht um nicht mehr und nicht weniger als die Einhaltung geltenden Rechts durch diese Plattform, und dafür stehen wir.
(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Zusätzlich: Das ist ein notwendiger Beitrag für den Schutz auch der Persönlichkeitsrechte der Nutzerinnen und Nutzer. Denn das Internet war nie und wird nie ein rechtsfreier Raum sein. Wer sich als Plattform dem Schutz von Meinungsfreiheit und dem Schutz von geistigem Eigentum verschreibt, dem muss es doch erst recht, gerade diesem Gründer, ein Anliegen sein, für Persönlichkeitsrechte im Internet einzutreten. Deswegen muss klar sein und deswegen fordere ich Telegram auf, endlich geltendes Recht in Deutschland einzuhalten. Darum geht es, nicht um pauschale Sperrungen; um nichts anderes geht es.
(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, unser Grundgesetz gibt der Meinungsfreiheit zentralen Raum. Das Bundesverfassungsgericht hat es einmal so schön formuliert: Es ist „schlechthin konstituierend“ für unsere demokratische Grundordnung.
(Fabian Jacobi [AfD]: … gewesen!)
Und es schützt jede Meinung, egal ob sie wertvoll und durchdacht oder stumpf und unsinnig ist. Den Kolleginnen und Kollegen der AfD sei gesagt: Nach den letzten 20 Sitzungen habe ich deutlich den Eindruck, dass das mit den stumpfen und unsinnigen Meinungen bei Ihnen ausgesprochen ausgeprägt ist.
(Martin Reichardt [AfD]: Ich glaube, da haben Sie eine Wahrnehmungsstörung!)
Um das abschließend klar zu sagen: Bei dieser Koalition ist die Meinungsfreiheit in allerbesten Händen.
(Lachen bei der AfD)
Grundrechte und Freiheit sind für uns Leitmotiv und nicht verhandelbar; dafür stehen wir gemeinsam.
(Beifall bei der FDP, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf von der AfD: Schlechte Büttenrede!)
Das Wort hat der Abgeordnete Tobias Matthias Peterka für die AfD-Fraktion.
(Beifall bei der AfD)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7534301 |
Wahlperiode | 20 |
Sitzung | 21 |
Tagesordnungspunkt | Meinungsfreiheit in Sozialen Medien |