Klaus StöberAfD - Fristenballung bei steuerberatenden Berufen
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich gebe zu: Das Thema ist angesichts der heutigen Tagesordnung vielleicht nicht ganz so brisant, wie manche das empfinden. Für die Betroffenen ist es aber schon interessant – nicht nur für die Steuerberater, sondern auch für die Unternehmen selbst, die durch die Fristverlängerung natürlich auch entlastet werden; denn mit der Abgabe der Steuererklärung sind natürlich auch Zahlungen verbunden, die sich durch Fristverlängerung zeitlich strecken lassen. Deswegen ist die Frist bis zum 31. August durchaus sinnvoll.
Ich möchte aber auch ganz gerne mal auf den Finanzausschuss eingehen. Am 12. Januar 2022 – es ist schon einige Zeit her – hat sich Herr Kollege Schrodi dort in einer etwas flapsigen Art dazu geäußert, dass die Steuerberater ja froh sein könnten, dass sie jetzt vom Staat eine zusätzliche Aufgabe bekommen hätten, nämlich die Beantragung von Coronahilfen für ihre Mandanten. Lieber Kollege Schrodi, ich kann Ihnen versichern: Meine Kollegen haben auch schon vor Corona keine Langeweile gehabt. Wenn wir diese Anträge nicht mit hoher Energie und sehr viel Zeitaufwand gestellt hätten, dann würden heute wahrscheinlich die Hälfte der Hotels, die Hälfte der Gaststätten und die Hälfte der Friseursalons geschlossen sein, und Sie müssten sich Ihr Essen wahrscheinlich bei McDonald’s bestellen. Das ist doch die Realität!
Ihnen scheint im Zusammenhang mit diesen Anträgen auch die Dimension nicht ganz bewusst zu sein. Denn der Antwort auf eine Kleine Anfrage meinerseits konnte ich entnehmen: Es wurden 4,4 Millionen Anträge gestellt. Selbst wenn man berücksichtigt, dass davon rund 2 Millionen Anträge auf Coronasoforthilfe gestellt wurden, was die Unternehmer teilweise selbst getan haben, bleiben noch über 2 Millionen Anträge übrig, die die Steuerberater eigenverantwortlich erstellt haben.
Es ist für den Finanzminister Lindner vielleicht von Interesse: Die Fördersumme, die da ausgeschüttet wurde, betrug 64 Milliarden Euro. 64 Milliarden Euro sind gezahlt worden. Das war notwendig, weil die Unternehmen sonst nicht überlebt hätten. Ich sage Ihnen aber auch eines: Ein großer Teil dieser 64 Milliarden Euro wäre überhaupt nicht notwendig gewesen, wenn Sie eine vernünftige Coronapolitik gemacht hätten; denn nach dem ersten Lockdown, den auch ich – und viele Kollegen sehen das ähnlich – vielleicht noch akzeptabel gefunden habe, waren der zweite und der dritte Lockdown so was von überflüssig und wirtschaftsschädlich. Das hat diese Generation langfristig gefährdet. Ein Teil dieser 64 Milliarden Euro wäre einfach nicht notwendig gewesen.
(Beifall bei der AfD – Marianne Schieder [SPD]: Öfter mal was Neues!)
Ich will noch mal auf ein weiteres Problem hinweisen – ich weiß nicht, ob Herr Brehm es schon angesprochen hat –: Wir müssen bis zum 31. Dezember auch noch alle Verwendungsnachweise für die Coronasoforthilfen und Coronaüberbrückungshilfen einreichen. Das heißt, rund 2 Millionen Verwendungsnachweise müssen bis zum 31. Dezember eingereicht werden. Das ist auch eine Frist, die aus meiner Sicht nicht einzuhalten ist.
Was auch dazukommt – darüber müssten wir hier im Hohen Hause auch noch mal sprechen –, ist, wie wir mit eventuellen Rückforderungen von Coronahilfen umgehen.
Herr Kollege.
Sie haben ja eben gesagt, das Coronaprogramm habe wunderbar funktioniert. Ich kann Ihnen aus der Praxis sagen: Es hat überhaupt nicht funktioniert. Die Richtlinien, die Sie erlassen haben, waren unterirdisch und für den Steuerpflichtigen nicht zu verstehen.
Herr Kollege, Ihre Redezeit ist zu Ende.
Einen Satz noch! – Deswegen kann es nicht sein, dass jetzt die Steuerpflichtigen noch mal bestraft werden, nur weil die Richtlinien nicht in Ordnung waren.
Deshalb: Zustimmung zum Antrag der CDU/CSU.
Vielen Dank.
(Beifall bei der AfD)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7534418 |
Wahlperiode | 20 |
Sitzung | 21 |
Tagesordnungspunkt | Fristenballung bei steuerberatenden Berufen |