Tino SorgeCDU/CSU - Änderung des Infektionsschutzgesetzes
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf, den wir heute hier abschließend debattieren, hatte zwei klare Aufgaben. Erste Aufgabe: Lockerungen verantwortungsbewusst für das Frühjahr vorbereiten. Zweite Aufgabe: Absicherung dafür herstellen, falls sich die Infektionslage verbessert oder verschlechtert. Beides leistet der Gesetzentwurf nicht. Vielmehr erzeugt er ein Wirrwarr. Dieses Wirrwarr haben nicht nur wir kritisiert, sondern auch alle Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Bundesländer.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Ich finde es schon bemerkenswert, Herr Kollege Lauterbach, wenn Sie sich hierhinstellen und sagen, in der Koalition sei Einigkeit darüber erzielt worden, was Hotspots sind. Ich habe jetzt Ihren Bundesjustizminister nicht klatschen sehen; denn er sieht das offensichtlich ganz anders als Sie, was ein Hotspot sein kann.
(Lachen der Abg. Dagmar Schmidt [Wetzlar] [SPD] – Zurufe von der SPD und der FDP)
Insofern: Wenn Sie sich schon nicht einig sind, dann müssen Sie sich nicht wundern, wenn die Länder nicht wissen, wie sie das umsetzen sollen.
Ich kann Ihnen ganz klar sagen: Gestern fand ja die Ministerpräsidentenkonferenz der Länder statt. Es ist ein absolutes Novum in ihrer Geschichte, dass 16 Ministerpräsidenten und Ministerpräsidentinnen der Bundesrepublik Deutschland in Protokollerklärungen sagen, dass das so nicht geht, dass das Wirrwarr erzeugt, dass die Ampel auf Rot, Gelb und Grün steht und dass das im Grunde Chaos mit Ansage ist, liebe Kolleginnen und Kollegen.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Ich könnte es mir sehr einfach machen. Ich müsste ja im Grunde bloß diese Protokollerklärung vorlegen. Ich habe sie auch tatsächlich mitgebracht. Ich lese mal die ersten beiden Punkte bei TOP 6 dieser Protokollerklärung vor. Da schreiben zahlreiche Bundesländer:
Die ... Länder bedauern, dass die geplanten Änderungen des Infektionsschutzgesetzes weitestgehend ohne Beteiligung der Länder konzipiert worden sind, obwohl die Länder maßgeblich für den Vollzug zuständig sind.
Erster Punkt. – Weiterer Punkt:
Die nunmehr durch den Bund angestrebte Änderung des Infektionsschutzgesetzes bleibt hinter diesem Schutzniveau zurück. Zudem ist die vorgesehene Hotspotregelung rechtlich nicht sicher umsetzbar und praktisch nicht durchsetzbar.
Da frage ich Sie allen Ernstes: Was wollen Sie mit diesem Gesetz erreichen? Glauben Sie ernsthaft, dass wir mit diesem Gesetz Rechtssicherheit in den Ländern erzeugen, liebe Kolleginnen und Kollegen?
(Beifall bei der CDU/CSU)
Sie haben hier gesagt, Herr Kollege Lauterbach, dass Sie definieren, wie dieser Instrumentenkasten aussehen könnte. Die Bundesländer haben gesagt: Wir brauchen einen Instrumentenkasten, der eben genau auf diese dynamische Lage reagieren lassen kann. Sie haben definiert: „höhere Pathogenität“. Also, wenn sich ein Virus mit einer höheren Pathogenität zeigt, kann man schneller reagieren. Aber Sie definieren nicht, was höhere Pathogenität ist. Sie sagen: In Bereichen, wo es zu einer besonders hohen Anzahl von Neuinfektionen kommt, kann reagiert werden. Keiner weiß, was Sie mit „besonders hohen Anzahl von Neuinfektionen“ meinen. Die Erläuterung, wann eine drohende Kliniküberlastung im Hinblick auf die Hotspots zu erwarten ist, ist genau der maßgebliche Punkt, den Sie innerhalb der Koalition nicht geklärt haben, Herr Kollege Lauterbach. Da sollten Sie dringend nacharbeiten, liebe Kolleginnen und Kollegen.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Deshalb kann ich Ihnen nur sagen: Wir werden diesen Gesetzentwurf ablehnen, weil er handwerklich schlecht gemacht ist, weil viele Einzelheiten nicht geklärt sind, weil er ein einziger unscharfer Rechtsbegriff ist. Wir als Opposition werden ihn ablehnen, aber auch Ihre Kolleginnen und Kollegen in den Ländern kritisieren ihn. Frau Giffey beispielsweise hat ja schon gestern, noch vor Verabschiedung des Gesetzentwurfes, angekündigt, dass das Gesetz nachgebessert werden muss. Insofern gehe ich davon aus, dass wir uns hier sehr zeitnah wiedersehen werden.
Vielen Dank.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat nun die Kollegin Dr. Kirsten Kappert-Gonther das Wort.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der FDP)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7534449 |
Wahlperiode | 20 |
Sitzung | 22 |
Tagesordnungspunkt | Änderung des Infektionsschutzgesetzes |