18.03.2022 | Deutscher Bundestag / 20. WP / Sitzung 22 / Zusatzpunkt 15

Christina BaumAfD - Änderung des Infektionsschutzgesetzes

Lade Interface ...
Anmelden oder Account anlegen






Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Dieser Entwurf, auf den so viele Menschen sehnsüchtig warten, weil sie endlich wieder normal, wieder frei leben wollen, ist nichts weiter als eine Beruhigungspille. Denn die wenigen Erleichterungen können jederzeit aufgehoben werden, ganz nach Lust und Laune, da es keine eindeutigen Parameter für die Hotspots gibt.

Die Coronamaßnahmen gehören schon deshalb komplett vom Tisch, weil das dafür erhobene Kriterium zu keinem Zeitpunkt erfüllt war. Zu keinem Zeitpunkt gab es eine Überlastung der Krankenhäuser oder Intensivstationen.

(Beifall bei der AfD – Widerspruch bei Abgeordneten der FDP)

Evidenzbasierte Studien zur Wirksamkeit der Coronamaßnahmen gibt es nicht. Deren Schädlichkeit ist jedoch hinlänglich bewiesen. Insbesondere bei Kindern und Jugendlichen haben sie zu massiven körperlichen und psychischen Schäden geführt – Ängstlichkeit, Depressionen, Ess- und Sprachstörungen bis hin zu generellen Entwicklungsstörungen.

All das ist jedoch nur die Spitze des Eisberges. Das Tragen von Masken führt zu einem Anstieg von Blutdruck und Herzfrequenz, zu Kopfschmerzen, Schwindel, Konzentrationsschwäche und Hautirritationen, wie in einer Metastudie zum maskeninduzierten Erschöpfungssyndrom beschrieben wurde. Ich zitiere aus einer Stellungnahme bei einer öffentlichen Sitzung der Kinderkommission des Deutschen Bundestages am 9. September 2020 von Professor Dr. Michael Klundt:

… alle Entscheidungen und Maßnahmen der Politik seit März/April wurden … völkerrechtsverstoßend und bundesgesetzwidrig, ohne vorrangige Berücksichtigung des Kindeswohls vorgenommen … Der Kindeswohlvorrang ist nicht nur ignoriert worden, … sondern es wurde plötzlich aus dem Kinderschutz … der Schutz vor Kindern … Sie waren … die Virenverbreiter und sie wurden wie Objekte behandelt … Diese … instrumentelle … Behandlung von Kindern … betrachte ich … als eine Form von Kindeswohlgefährdung …

(Beifall bei der AfD)

Wie recht Professor Klundt damit hatte, beweist ein Coronaszenarienpapier des Bundesinnenministeriums von März 2020. Darin können Sie auf Seite 13 lesen:

Um die gewünschte Schockwirkung zu erzielen, müssen die konkreten Auswirkungen einer Durchseuchung auf die menschliche Gesellschaft verdeutlicht werden.

(Enrico Komning [AfD]: Aha!)

Und unter Punkt 2 steht, dass man Kindern die Schuld dafür geben solle, dass sie ihre Eltern anstecken, die dann qualvoll zu Hause sterben. Das sei „das Schrecklichste, was ein Kind je erleben“ könne.

(Enrico Komning [AfD]: Pfui!)

Dieses unmenschliche Leid, das den Kindern damit zugefügt wurde, wird für immer mit Ihren Namen verbunden sein.

Doch nicht nur die Kinder sind geschädigt, sondern die ganze Gesellschaft. Als soziale Wesen sind wir auf Kontakte, Umarmungen und Nähe angewiesen. Sie haben diese menschlichen Urbedürfnisse verboten.

(Beifall bei der AfD)

Und mit welchem Ergebnis? Die Inzidenzen sind so hoch wie nie. Allein das zeugt von der völligen Unwirksamkeit aller Maßnahmen.

(Beifall bei der AfD)

Das Einzige, was Sie damit erreicht haben, ist die Schwächung der eigenen Immunabwehr. Wir brauchen für ein funktionierendes Immunsystem den Kontakt mit Viren.

(Stefan Schmidt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist doch völliger Unsinn!)

Wir brauchen die Bewegung an der frischen Luft. Wir brauchen Sauerstoff zum Atmen.

(Stefan Schmidt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Gehen Sie an die frische Luft! Es ist gutes Wetter!)

Und wir brauchen liebevolle Umarmungen.

(Beifall bei der AfD – Zurufe vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und von der LINKEN)

Geben Sie unserem Volk endlich ein menschenwürdiges Leben und Lebensfreude zurück! Das ist die beste Medizin.

Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Für die FDP-Fraktion hat nun der Kollege Lukas Köhler das Wort.

(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Personen

Dokumente

Automatisch erkannte Entitäten beta

Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7534452
Wahlperiode 20
Sitzung 22
Tagesordnungspunkt Änderung des Infektionsschutzgesetzes
00:00
00:00
00:00
00:00
Keine