Mathias PapendieckSPD - Änderung des Infektionsschutzgesetzes
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kollegen und Kolleginnen! Als Erstes möchte ich Genesungswünsche an unseren Kollegen Manuel Gava richten, der leider an Corona erkrankt ist. Er hätte heute diese Rede gehalten.
(Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP – Dr. Alice Weidel [AfD]: Geimpft! – Enrico Komning [AfD]: Auch geboostert!)
Wir beraten heute neben einer Änderung des Infektionsschutzgesetzes auch eine Vorlage zur Verlängerung der Geltungsdauer des Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes und zu weiteren Regelungen. Dieses Gesetz leistet bereits seit Beginn der Pandemie wertvolle Dienste, indem es den Einsatz von sozialen Dienstleistern zur Krisenbewältigung sichert und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit aufrechterhält. Die sozialen Dienstleister – hierzu zählen beispielsweise Werkstätten für Menschen mit Behinderungen, Reha- und Versorgungseinrichtungen sowie Anbieter von Sprachkursen – leisten bei der gesellschaftlichen Krisenbewältigung unverzichtbare Arbeit und stellen daher eine wichtige Säule der Pandemiebekämpfung dar,
(Beifall bei der SPD sowie des Abg. Dr. Lukas Köhler [FDP])
die den Bestand unserer sozialen Infrastruktur maßgeblich sichert.
Leider ist die Pandemie immer noch nicht überwunden, sodass auch die sozialen Dienstleister coronabedingt wirtschaftlichen Belastungen unterliegen und daher weiterhin auf finanzielle Unterstützung angewiesen sind. Die Situation der sozialen Dienstleister ist stark von weiteren Infektionsschutzmaßnahmen abhängig und somit mit Ungewissheit und großer Unsicherheit verbunden. Mit dem SodEG steht uns ein wichtiges effektives Instrument zur Verfügung, das dazu geeignet ist, die Unsicherheiten aufzufangen und damit ein wichtiges politisches Signal zu setzen, das in einer unsicheren Zeit Beständigkeit und Sicherheit vermittelt.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
Auch wenn damit zu rechnen ist, dass die Infektionszahlen während der Sommermonate wieder rückläufig sein werden, ist es wichtig, dass wir gerade auch im Hinblick auf Unsicherheiten bzw. möglicherweise neu auftauchende Virusvarianten oder bevorstehende Urlaubssaisonen mit Umsicht und vorausschauend handeln und handlungsfähig bleiben. Dabei ist jedoch zu betonen, dass von der Fortgeltung des SodEG keine finanziellen Belastungen ausgehen, sofern keine weiteren Maßnahmen nach Infektionsschutzgesetz ergriffen werden müssen.
Mit der Verlängerung der Geltungsdauer des SodEG halten wir nicht nur eine wichtige Rechtsgrundlage aufrecht, die es den Leistungsträgern weiterhin ermöglicht, Zahlungen an die sozialen Dienstleister zu leisten, sondern sichern zugleich auch eine Reihe von Maßnahmen, die sich in der Vergangenheit bewährt haben. Die zu beschließenden Maßnahmen enden spätestens am 23. September 2022.
Um zu erreichen, dass Ende September weitere Maßnahmen tatsächlich nicht notwendig sind, ist unser wichtiges Mittel die Coronaschutzimpfung. Uns stehen in Deutschland nicht nur sichere, sondern auch wirksame Impfstoffe zur Verfügung.
(Beifall bei der SPD und der FDP sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Nach wie vor sind die Impfquoten nicht hoch genug. Gerade deshalb ist es weiterhin besonders wichtig, das Augenmerk auf betriebliche Infektionsschutzmaßnahmen zu legen, um sichere Arbeitsbedingungen für die Kolleginnen und Kolleginnen zu gewährleisten. Hierzu zählen vor allen Dingen die AHA-Regeln, Testungen sowie das Angebot von Impfungen. Gerade diese Maßnahmen waren in der Vergangenheit von großem Nutzen und haben sich bewährt.
Mit der Verlängerung der Geltungsdauer des SodEG wird darüber hinaus dafür Sorge getragen, dass pandemiebedingte soziale Risiken abgefedert werden. Dass zum Beispiel die Erhöhung der Kinderkrankentage von 10 auf 30 Tage der Lebensrealität von erwerbstätigen Eltern entspricht, haben wir daran gesehen, dass die Krankenkassen in 2021 mehr als doppelt so viele Anträge verzeichneten als noch in 2020. Auch in den kommenden Monaten muss damit gerechnet werden, dass Kinder sich, auch wenn sie nicht selbst erkrankt sind, in Isolation oder Quarantäne begeben müssen. Die Fortschreibung der Erhöhung der Kinderkrankentage ist folglich unerlässlich, damit Eltern ihre Kinder pflegen und betreuen können.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und des Abg. Dr. Lukas Köhler [FDP])
Die Erhöhung der Kinderkrankentage wurde aus Anlass der Pandemie eingeführt. Allerdings habe ich als Vater einer mittlerweile fünf Jahre alten Tochter die Erfahrung gemacht, dass die bisherige Anzahl der Kinderkrankentage vor allen Dingen während der Kitaeingewöhnungszeit nicht ausreichte. Auch unabhängig von der Pandemielage wäre eine Erhöhung der Anzahl dieser Tage wünschenswert.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und des Abg. Dr. Lukas Köhler [FDP])
Nicht nur im Hinblick auf die Coronakrise gilt, dass wir dafür Sorge tragen müssen, dass alle Menschen, die darauf angewiesen sind, ausreichend Unterstützung erhalten und Rückhalt durch den Sozialstaat erfahren. Die in vielen Jahrzehnten gewachsene soziale Infrastruktur ist systemrelevant und muss daher gerade jetzt, in Zeiten der Krise, besonders unterstützt werden. Im Verlauf der Pandemie konnten durch die finanzielle Unterstützung nach dem Sozialdienstleister-Einsatzgesetz zahlreiche soziale Dienstleister wie Rehakliniken oder Vorsorgeeinrichtungen vor der Schließung bewahrt werden. Diesen Status gilt es zu erhalten. Die Verlängerung der Geltungsdauer des Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes ist daher unverzichtbar.
Zum Schluss meiner Rede bleibt mir nur, um Zustimmung zu dieser Vorlage zu bitten.
(Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
Für die CDU/CSU-Fraktion hat nun die Kollegin Emmi Zeulner das Wort.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7534463 |
Wahlperiode | 20 |
Sitzung | 22 |
Tagesordnungspunkt | Änderung des Infektionsschutzgesetzes |