18.03.2022 | Deutscher Bundestag / 20. WP / Sitzung 22 / Zusatzpunkt 15

Wilfried OellersCDU/CSU - Änderung des Infektionsschutzgesetzes

Lade Interface ...
Anmelden oder Account anlegen






Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch wenn in diesem Haus offensichtlich Uneinigkeit über die Lagebewertung herrscht, so scheint doch zumindest Einigkeit darüber zu bestehen, dass es Unterstützungsmaßnahmen gibt, die es zu verlängern gilt. Dazu gehört auch das Sozialdienstleister-Einsatzgesetz, das wir in der letzten Legislaturperiode bereits auf den Weg gebracht haben und das die Zielrichtung hatte, gerade Einrichtungen der Arbeitsmarktpolitik, der Rehabilitation und der Behindertenhilfe finanziell zu unterstützen, damit sie aufgrund der einschränkenden Maßnahmen, mit denen sie durch die Coronapandemie zu tun hatten, finanziell nicht in Schieflage geraten und auch weiterhin bestehen können.

Es hat sich gezeigt, dass es richtig war, dieses Gesetz auf den Weg zu bringen. Etwa 25 000 Anträge sind gestellt worden, und die allermeisten sind auch bewilligt worden. Das hat dazu geführt, dass die Einrichtungen eben nicht schließen mussten, sondern trotz der einschränkenden Maßnahmen weiterhin arbeiten können. Es war also unglaublich wichtig und richtig, dieses Gesetz damals zu machen.

Auch wenn jetzt die einschränkenden Maßnahmen vielleicht zurückgenommen werden, so steht im Infektionsschutzgesetz, dass die Länder die Maßnahmen gegebenenfalls wieder aufgreifen können. Jetzt Vorsorge zu betreiben, damit dieses Gesetz dann sofort wirken kann, wenn die Länder sich für solche Schritte entscheiden, halten wir von der CDU/CSU-Fraktion für vollkommen richtig. Wir unterstützen daher die Verlängerung des Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Neben dieser Maßnahme werden aber auch weitere Coronasonderregelungen durch eine Verordnungsermächtigung verlängert. Das halten wir auch für wichtig. Ich darf sie in Kürze aufzählen: arbeitsschutzrechtliche Grundlagen für betriebliche Infektionsmaßnahmen, coronabedingte Anpassungen von Vergütungsvereinbarungen zwischen den Trägern der zugelassenen Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen und den Krankenkassen oder zum Beispiel der Einsatz von Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen als Ersatzkrankenhäuser bei pandemiebedingten Kapazitätsengpässen zugelassener Krankenhäuser. Das zeigt, dass der Maßnahmenkatalog vollumfänglich verlängert wird. Das finden wir gut. Für die Zukunft hoffen wir, dass eine weitere Verlängerung nicht nötig sein wird; denn das würde bedeuten, dass die Lage sich verbessert. Aber wenn es absehbar ist, dass das nicht der Fall ist, dann bitten wir darum, diese Verlängerungsgesetze vielleicht auch frühzeitiger einzubringen.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Letzter Redner in dieser Debatte ist der Kollege Erwin Rüddel für die CDU/CSU-Fraktion.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Personen

Dokumente

Automatisch erkannte Entitäten beta

Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7534469
Wahlperiode 20
Sitzung 22
Tagesordnungspunkt Änderung des Infektionsschutzgesetzes
00:00
00:00
00:00
00:00
Keine