18.03.2022 | Deutscher Bundestag / 20. WP / Sitzung 22 / Tagesordnungspunkt 26

Max StraubingerCDU/CSU - Rentenversicherung-Mindestrücklagengesetz

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Die Zeit reicht vielleicht. – Werte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir debattieren heute einen Gesetzentwurf der Linken. Der Kollege Michael Gerdes hat eigentlich mit dem richtigen Satz begonnen, nämlich mit dem Satz, den Norbert Blüm einmal geprägt hat: „Denn eins ist sicher: die Rente“.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Aber ich möchte hinzufügen: Die Rente ist deshalb sicher, weil die Union wieder regiert hat.

(Beifall bei der CDU/CSU – Lachen des Abg. Michael Gerdes [SPD])

– Ja natürlich, Herr Gerdes.

Der Kollege Markus Kurth hat dargestellt, dass der Gesetzentwurf der Linken für ihn ein kleines Karo ist; denn er möchte über die großen Linien der Rentenversicherung debattieren. Jetzt sage ich: Die Koalition hätte ja die Möglichkeit, über die großen Linien zu diskutieren, lieber Herr Kurth; ihr müsst nur etwas einbringen. Ob ihr euch aber ob der weit auseinanderdriftenden Ansichten von SPD, Grünen und FDP auf ein gemeinsames Ziel verständigen könnt, davon bin ich noch nicht so überzeugt. Aber es wäre möglich.

Ich habe mich immer gefragt: Was wollen die Linken jetzt mit diesem Gesetzentwurf? Ich empfinde ihn auch ein bisschen als kleines Karo; das gebe ich zu. Ich habe den Eindruck, die haben vorgebaut – vorgebaut deshalb, weil sie das Jahr 2005 in Erinnerung haben, also das Ende von Rot-Grün, als die Rente letztendlich nicht mehr sicher war, sondern nur mit Nachhilfe des Bundes gesichert wurde.

(Markus Kurth [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wir haben damals erst mal die Grundlage für gute Rentenfinanzen geschaffen!)

Unter diesem Gesichtspunkt verstehe ich, lieber Herr Kollege Birkwald, warum Sie den Gesetzentwurf eingebracht haben. Sie haben offensichtlich eine gewisse Vorahnung, was die neue rentenpolitische Koalition zustande bringt. Von daher ist es auch gut, darüber zu diskutieren.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Trotzdem bin ich der Meinung, dass dieser Gesetzentwurf fehlgeht. Ich will Ihnen, Herr Kollege Birkwald, nicht unterstellen, Sie hätten es bewusst herbeigeführt; aber Sie wollen in Ihrem Gesetzentwurf Zahlen vergleichen, wie es meines Erachtens nicht statthaft ist, und damit den Eindruck erwecken, dass sich die Nachhaltigkeitsrücklage schon jetzt signifikant abbaut. Denn Sie nennen den 1. Januar 2020

(Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: 2022!)

mit 40 Milliarden Euro Nettorücklage und dann bewusst den 1. Oktober 2021 mit 33 Milliarden Euro, also ein Abbau um 7 Milliarden Euro. Nur, das ist unstatthaft, was Sie tätigen.

(Widerspruch des Abg. Matthias W. Birkwald [DIE LINKE])

– Ja natürlich; da schütteln Sie den Kopf.

Denn zum 31. Dezember 2021, also drei Monate später,

(Markus Kurth [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Waren es 39 Milliarden Euro!)

lag die Rücklage bei 39 Milliarden Euro,

(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Markus Kurth [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Genau! Gut ausgearbeitet!)

vor allen Dingen war sie noch über 1 Milliarde Euro höher als prognostiziert. Da zeigt sich sehr deutlich, dass Prognosen das eine sind; das Ergebnis ist meistens etwas anderes.

Kollege Kurth hat sich auf die Schulter geklopft und gesagt: Die Rentner bekommen zum 1. Juli 4 Prozent Rentenerhöhung oder sogar etwas mehr. – Das ist aber noch die Leistung der alten Bundesregierung; das hat mit der Wahl nichts zu tun, Herr Kollege Kurth.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Das zeigt sehr deutlich, dass man in der Rentenpolitik längerfristig denken und handeln muss. Ich hoffe, auch die neue Koalition wird dies tätigen. Denn der erste Vorschlag für die Zukunft der Rente ist ja schon kassiert worden. Im Bundeshaushalt wird sich offensichtlich nichts zur Aktienrente finden,

(Kai Whittaker [CDU/CSU]: So ist es! – Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Besser ist es!)

die die FDP hier groß angekündigt hatte, und somit ist das Erste schon kassiert worden. Dazu habe ich sowieso meine eigene Meinung. Die Diskussion mit den schwedischen Parlamentariern hat gezeigt, dass auch damit die Rente nicht wie Manna vom Himmel fällt. Darüber kann man sehr intensiv diskutieren.

Aber noch mal zurück zum Gesetzentwurf. Das Tollste an diesem Gesetzentwurf liegt eigentlich in der Begründung: Das Drei-Säulen-Modell – Riester-Rente, betriebliche Altersversorgung und kapitalgedeckte Zusatzversorgung – sei gescheitert; deshalb müsse die Untergrenze der Nachhaltigkeitsrücklage von 0,2 auf 0,4 Monatsausgaben angehoben werden, wobei sie ja bei 1,6 Monaten liegt. Man muss dazu ergänzen, dass die Rentenversicherung derzeit schon rund 150 Millionen Euro an Negativzinsen gezahlt hat. Ob das in der jetzigen Zeit ein tolles Geschäft darstellen würde, da wage ich auch ein Fragezeichen dahinterzusetzen. Aber dass für diese Begründung letztendlich die private Altersvorsorge herhalten muss, dafür habe ich kein Verständnis.

Lieber Kollege Birkwald, wenn die Durchschnittsrente in der gesetzlichen Rentenversicherung ungefähr zwischen 1 200 und 1 300 Euro und die Gesamtversorgung eines Rentnerehepaars bei 2 700 Euro liegt, heißt das sehr deutlich, dass die private Altersvorsorge letztendlich eine große Stütze im Alter darstellt. Deshalb sollten wir nicht die private Altersversorgung als Begründung dafür nehmen, dass es in der gesetzlichen Rentenversicherung eine höhere Nachhaltigkeitsrücklage geben muss.

Ich wünsche unserer Debatte weiterhin viel Gelingen im Sinne der Rentnerinnen und Rentner.

(Beifall bei der CDU/CSU – Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Durchschnittliche Riester-Rente sind 80 Euro! Man muss mal mit den Leuten reden!)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7534542
Wahlperiode 20
Sitzung 22
Tagesordnungspunkt Rentenversicherung-Mindestrücklagengesetz
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