24.03.2022 | Deutscher Bundestag / 20. WP / Sitzung 25 / Tagesordnungspunkt 1 Epl 07

Franziska HoppermannCDU/CSU - Justiz und Verbraucherschutz

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister Buschmann! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit einer knappen Milliarde Euro bildet der Einzelplan 07 nur einen kleinen Teil des Bundeshaushalts ab; das wurde heute schon mehrmals gesagt. Diese Summe spiegelt allerdings nicht seine Relevanz wider. Der Etat des BMJ ist für die Judikative auf Bundesebene und somit für eine funktionierende Gewaltenteilung von immenser Bedeutung.

Die vergangenen Jahre haben wir mit der unionsgeführten Regierung bewiesen: Mit einer vernünftig ausgestatteten Strafverfolgungsbehörde auf Bundesebene leisten wir einen großen Beitrag für Sicherheit, Gerechtigkeit und Freiheit in unserem Land.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Ich möchte dies anhand einiger Zahlen konkretisieren: In der vergangenen Legislaturperiode haben wir eine substanzielle Steigerung und Stärkung des Haushalts erreichen können. 2017 haben wir begonnen mit 838 Millionen Euro, und 2021 waren wir bei 957 Millionen Euro. Einen Bereich möchte ich besonders hervorheben: Wir haben aus gemeinsamer Überzeugung in der letzten Legislaturperiode den Etat des Generalbundesanwalts sogar verdoppelt.

Aufgrund der äußeren und inneren Gefahrenlage war diese finanzielle Aufwertung des Staatsschutzes auch bitter nötig. Nicht nur die Zahl rechtsextremistischer Übergriffe, sondern auch die Zahl islamistischer und linksextremistischer Anschläge hat in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen. Jetzt beobachten wir aber, dass die Ampelkoalition diese Erfolge riskiert. Mehrere meiner Vorredner aus der Koalition haben den Stellenwert des Generalbundesanwalts ja sogar hervorgehoben. Sie aber senken in Ihrem Entwurf für 2022 den Personaletat des Generalbundesanwalts gegenüber dem Entwurf der Vorgängerregierung um 15 Prozent.

(Dr. Günter Krings [CDU/CSU]: Unerhört!)

Herr Minister, das ist unverantwortlich!

(Beifall bei der CDU/CSU – Patrick Schnieder [CDU/CSU]: Genau!)

Im Koalitionsvertrag steht – das forderten Sie aus den Reihen der Koalition heute ja auch mehrheitlich –, dass Sie den Pakt für den Rechtsstaat fortführen und ihn sogar um einen Digitalpakt Recht erweitern wollen. Im Haushalt aber finden wir dazu nichts, übrigens in keinem Einzelplan. Dabei ist gerade die Judikative – und deren gemeinsam mit den Ländern vereinbarte Stärkung – eine der wichtigsten Säulen unseres Rechtsstaats und damit unserer Gesellschaftsordnung und Demokratie.

Vor dem Hintergrund vielfältiger Herausforderungen und zusätzlicher Belastungen wie die Verfolgung von Straftaten im Bereich Kinderpornografie und Hass und Hetze im Netz – der Kollege Hönel hat es beschrieben – sowie die Bekämpfung der Organisierten Kriminalität ist eine funktionierende Gerichtsbarkeit essenziell. Setzen Sie das nicht leichtfertig aufs Spiel!

(Beifall bei der CDU/CSU)

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die bis 2026 umzusetzende Digitalisierung des Rechtsverkehrs. Seit vielen Jahren arbeiten insbesondere die Länder an deren Umsetzung. Aber auch Ihr Haus, Herr Minister Buschmann, hat hier noch einige Hausaufgaben zu erledigen. Sie haben den Digitalpakt Recht in Ihrem Koalitionsvertrag angekündigt. Kollege Lieb hat ihn vorhin auch noch einmal angepriesen. Ich bin sehr gespannt, wann sie ihn verhandeln wollen und was da überhaupt drinstehen soll.

Aber Sie und Ihr Haus könnten bereits jetzt einiges für mehr Effizienz, Effektivität und Rechtsschutz in Deutschland tun. Ein paar Beispiele aus dem Bereich E-Justice. Im Rahmen der AG E-Justice II wird von den Ländern laufend Verbesserungsbedarf hinsichtlich einzelner Regelungen zur E-Akte und zum elektronischen Rechtsverkehr identifiziert. Hier hat der Bund die Regelungskompetenz. Ich greife nur drei Punkte auf, die besonders wichtig sind, die Sie dringend angehen müssen:

Erstens: die Anpassung der materiellen Formerfordernisse an das Prozessrecht, damit zum Beispiel Kündigungen in Anwaltsschriftsätzen weiterhin möglich bleiben und keinen Zusatzaufwand auf Anwalts- und Gerichtsseite erfordern.

(Dr. Günter Krings [CDU/CSU]: Sehr richtig!)

Zweitens: die Schaffung einer Rechtsgrundlage zur Festlegung eines einheitlichen Aktenübermittlungsstandards, damit sichergestellt ist, dass die verschiedenen Akteure elektronische Akten ohne größeren Aufwand untereinander übermitteln können.

Drittens: die Vermeidung zusätzlichen Aufwands durch sinnvolle Gestaltung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichtsvollziehern. Der Wegfall von Schriftformerfordernissen, Siegelungen, Ausdrucken, Versenden und Wiedereinscannen – das sind wirklich einfache Möglichkeiten für Effizienzgewinn, ganz ohne zusätzlich erforderliche Ausgaben, und das ist uns Haushältern immer besonders lieb.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Und wir haben hier sogar einige Einsparpotenziale, sowohl in der Verwaltung als auch aufseiten der Wirtschaft und der Bürgerinnen und Bürger.

Herr Minister, legen Sie in Ihrem Haushalt nach, und legen Sie vor allem los!

Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Das Wort hat der Kollege Kaweh Mansoori für die SPD-Fraktion.

(Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7534852
Wahlperiode 20
Sitzung 25
Tagesordnungspunkt Justiz und Verbraucherschutz
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