07.04.2022 | Deutscher Bundestag / 20. WP / Sitzung 28 / Tagesordnungspunkt 6

Johannes Huberfraktionslos - Impfpflicht gegen SARS-CoV-2

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Mitbürger! Verfassungsrechtlich muss nicht das vom Grundgesetz geschützte Selbstbestimmungsrecht begründet werden, sondern immer die Einschränkung der Freiheit. Das Selbstbestimmungsrecht verbietet es, den Einzelnen zu seinem eigenen Schutz zur Impfung zu verpflichten. Es kommt also lediglich das Ziel des Fremdschutzes infrage. Die Geeignetheit jeglicher Impfpflicht ist dafür aber nicht gegeben, weil die verfügbaren Covid‑19-Impfstoffe keine ausreichende Immunität und damit keinen ausreichenden Fremdschutz erzeugen.

(Beifall bei Abgeordneten der AfD)

Menschen mit einer Impfung sind bei einer Infektion nicht weniger ansteckend als Personen ohne Impfung; also kann die Impfung keine Infektionsketten unterbrechen. Die immer weniger gefährliche Omikron-Variante zeigt aktuell laut zwei dänischen Kohortenstudien sowie dem RKI-Wochenbericht, dass die Impfung nach wenigen Wochen keinen positiven Effekt mehr auf die Wahrscheinlichkeit einer Infektion hat, sondern die Wahrscheinlichkeit einer Infektion sogar erhöht.

Die Erforderlichkeit einer Impfpflicht ist ebenfalls zu verneinen – Frau Schmidt, ich spreche besonders Sie an –, weil spätestens mit dem Auftreten der Omikron-Variante die Zahl der Erkrankungen mit schwerem Verlauf das Niveau einer normalen saisonalen Grippe erreicht hat.

Die Impfung ist auch nicht alternativlos, wie uns der heute sehr nervöse Herr Lauterbach immer noch glauben lassen möchte; denn es stehen heute erfolgreiche mildere Mittel wie bereits verwendete und zugelassene Medikamente zur Verfügung.

Es gibt auch keine signifikante Überlastung des Gesundheitswesens. Laut des DIVI-Intensivregisters am RKI betrug die mittlere Belastung der Intensivbetten durch Patienten mit Covid nur 9,5 Prozent. Eine Impfpflicht ist daher nicht verhältnismäßig, weil die verfügbaren, bedingt zugelassenen Covid-19-Impfstoffe weder fremdschützen noch sicher vor Risiken sind – gemessen daran, dass deren Gefährlichkeit und häufige Nebenwirkungen vom Paul-Ehrlich-Institut öffentlich dokumentiert sind. Ein Gesetz für eine Covid-19-Impfpflicht darf in der Folge nicht verabschiedet werden – auch nicht auf Vorrat –, da es zum Fremdschutz nicht geeignet, nicht erforderlich, nicht angemessen und damit verfassungswidrig ist.

(Beifall bei der AfD)

Frau Präsidentin, ich komme zum Schluss, und zwar mit einem Vorschlag, unsere gespaltene Gesellschaft wieder etwas mehr zu versöhnen. Dazu muss aber die einrichtungsbezogene Impfpflicht wieder aufgehoben werden. Und Soldaten müssen heute mehr denn je genauso behandelt werden wie die Mehrheit in diesem Land, nämlich frei von jeglicher Impfpflicht.

Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Vielen Dank. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich grüße Sie herzlich und darf als Nächster das Wort geben der Abgeordneten Nina Stahr für die Gruppe „Baehrens, Janecek und andere“.

(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP)

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Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7535158
Wahlperiode 20
Sitzung 28
Tagesordnungspunkt Impfpflicht gegen SARS-CoV-2
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