Gyde JensenFDP - Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes
Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn Menschen hier bei uns diskriminiert und benachteiligt werden, aus rassistischen Gründen, aufgrund ihrer ethnischen Herkunft, ihres Geschlechts, ihrer sexuellen Identität, einer Behinderung, der Zugehörigkeit zu einer Religion oder Weltanschauung oder aufgrund ihres Alters, dann ist das nicht nur ein Verstoß gegen unser Grundgesetz und eine Missachtung der dort festgeschriebenen Grundrechte, sondern es sind auch Grenzüberschreitungen unserer Gesellschaft, die wir so nicht akzeptieren, die wir in unserer Gesellschaft so nicht dulden.
(Beifall bei der FDP und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)
Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, nur weil wir uns das so vornehmen, weil wir uns das zum Ziel setzen, weil wir dafür einen extrem breiten gesellschaftlichen Konsens haben – auch in diesem Haus –, hört ja die Diskriminierung, die Benachteiligung nicht einfach auf. Deshalb ist es unser Job, hier dafür zu sorgen, dass Betroffene jede Unterstützung dabei bekommen, sich dagegen zur Wehr zu setzen, und dass all diejenigen, die in Unternehmen, die in Organisationen, in Vereinen oder in Institutionen die Voraussetzungen dafür schaffen möchten, dass gleichberechtigte Teilhabe ohne Einschränkungen möglich ist, bestmöglich beraten werden und begleitet werden, wenn sie das denn wünschen. Das machen in Deutschland engagierte Verbände, das machen zivilgesellschaftliche Organisationen schon seit Jahrzehnten, und das macht auch seit über 15 Jahren die Antidiskriminierungsstelle des Bundes auf der Grundlage des Allgemeinen Gleichstellungsgesetzes.
15 Jahre sind nun schon eine gewisse Zeit, und wie das dann manchmal so ist: Im Laufe dieser Zeit hat sich gezeigt, dass wir bei der gesetzlichen Grundlage für die Antidiskriminierungsstelle ein bisschen nachbessern müssen. Das Besetzungsverfahren für die Leitungsstelle – der Staatssekretär Lehmann hat es gesagt – hat zu Konkurrentenklagen geführt, und deshalb haben wir uns im Koalitionsvertrag vorgenommen, diese Situation zu beenden und endlich eine rechtssichere Grundlage für die Besetzung der Leitung zu schaffen.
(Beifall bei der FDP und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)
Das setzen wir hier jetzt um, und das setzen wir auch mit einer entsprechenden Priorität um, weil diese Stelle seit 2018 aufgrund der unsicheren Rechtslage lediglich kommissarisch besetzt ist. Auch an dieser Stelle von der FDP-Bundestagsfraktion ein ganz herzliches Dankeschön an Herrn Franke und an sein Team für die sehr gewissenhafte Arbeit in dieser herausfordernden Zeit.
(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der Abg. Mareike Lotte Wulf [CDU/CSU])
Zur gesetzlichen Regelung dieser Leitungsstelle gehört auch eine Klarstellung der Rechte und Pflichten, die in unserem institutionellen Gefüge damit einhergehen. Damit nehmen wir Empfehlungen unter anderem von Gremien wie der Europäischen Kommission gegen Rassismus und Intoleranz, ECRI, sowie aus Verbänden und Wissenschaft entgegen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, an die Leitung der Antidiskriminierungsstelle stellen wir zu Recht ganz besondere Ansprüche im Hinblick auf Rechte und Pflichten, die sich mit einem Arbeitsvertrag im Familienministerium so nicht abbilden lassen. So wie es auch unsere Erwartung an andere Institutionen, an Unternehmen, an Verbände ist, stellen wir auch an unsere Exekutive den Anspruch, gleichstellungsrechtliche Aspekte im Rahmen von Gesetzgebungsverfahren zu berücksichtigen.
Diese Art der Expertise zur Verfügung zu stellen, ist und soll die Aufgabe der Leitung der Antidiskriminierungsstelle mit dem gesamten Team sein. Sie erfüllt damit eine ähnliche Funktion wie andere Beauftragte der Bundesregierung, allerdings ohne bisher Beauftragte zu sein und damit auch entsprechende Beteiligungsrechte zu besitzen. Das werden wir mit diesem Gesetzentwurf ändern.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, für diese Aufgabenerfüllung haben wir gerade als Parlamentarierinnen und Parlamentarier einen ganz besonderen Anspruch auf Unabhängigkeit. Darum ist es genau richtig, dass die Leitung der Antidiskriminierungsstelle vom Deutschen Bundestag gewählt wird und in einem Turnus von fünf Jahren auch wiedergewählt werden kann.
(Beifall bei Abgeordneten der FDP, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Liebe Kolleginnen und Kollegen – ich dachte eigentlich, dass das hier partei- und koalitionsübergreifend Konsens sein könnte –: Dabei spielen Präferenzen von Parteipolitik, von Koalitionspolitik eben keine Rolle. Deswegen bilden wir das in diesem Gesetzentwurf so ab.
Mir ist wichtig, zu betonen: Indem wir die Leitung der Antidiskriminierungsstelle auf ein rechtlich durch und durch stabiles Fundament stellen, schaffen wir nicht irgendeine neue Behörde und keine neue Bürokratie. Die Leitungsstelle ist unabhängig, nutzt aber die bestehenden Verwaltungsstrukturen im Familienministerium. Die Antidiskriminierungsstelle kann ihren Job, den wir ihr gesetzlich vor über 15 Jahren zugedacht haben, auf dieser Gesetzesgrundlage besser, effektiver und rechtssicherer ausüben.
(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Das ist unser Anliegen, und ich dachte, dass das auch die Koalitionsfraktionen plus die übrigen Fraktionen in diesem Haus eint. Deshalb möchte ich an dieser Stelle dafür werben, sich dem Entwurf anzuschließen. Wir freuen uns auch auf die beschlossene morgige Anhörung weiterer Verbände. Das ist erst der Anfang.
(Beifall der Abg. Filiz Polat [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
Auf diesen Prozess freuen wir uns als Fraktion und werben an dieser Stelle um Zustimmung.
Vielen Dank.
(Beifall bei der FDP, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Für die Fraktion Die Linke hat nun die Kollegin Gökay Akbulut das Wort.
(Beifall bei der LINKEN)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7535284 |
Wahlperiode | 20 |
Sitzung | 28 |
Tagesordnungspunkt | Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes |