07.04.2022 | Deutscher Bundestag / 20. WP / Sitzung 28 / Tagesordnungspunkt 15

Christos PantazisSPD - Pflegebonusgesetz

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Seit über zwei Jahren befinden wir uns in einer andauernden Coronapandemie. Zwei Jahre, in denen sich mehr als 22 Millionen Menschen in Deutschland mit dem Coronavirus infiziert haben, etliche unter Langzeitfolgen leiden und mehr als 130 000 Infizierte bislang daran verstorben sind. Zwei Jahre, die geprägt waren von wiederkehrenden Einschränkungen, mentalen Strapazen und restriktiven Regelungen. Zwei Jahre, in denen insbesondere das Pflegepersonal in Krankenhäusern und in der Langzeitpflege besonderen Belastungen ausgesetzt war. Pflegekräfte haben in diesen zwei Jahren mit ihrem unermüdlichen, aufopfernden Einsatz maßgeblich dafür gesorgt, dass Deutschland und damit wir alle bisher die Pandemie so gut bewältigen konnten.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

Besonders in der zuletzt sehr starken Überlastungssituation in den Kliniken durch die Delta-Welle haben sie Opfer erbracht und Großes, ja Großartiges geleistet. Dafür gebühren ihnen Dank, Respekt und Anerkennung.

(Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

Aus diesem Grund bekennen wir uns als Fortschrittskoalition zu dieser herausragenden Leistung und beraten hier und heute in erster Lesung das Corona-Pflegebonusgesetz für Pflegekräfte in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen. Wir lösen damit das Versprechen ein, das wir bereits mit dem Koalitionsvertrag gegeben haben, und stellen damit 1 000 Millionen Euro für Pflegekräfte bereit. Wir möchten damit nicht nur unsere aufrichtige Anerkennung und tiefe Dankbarkeit zum Ausdruck bringen. Nein, wir sind der festen Überzeugung, dass dieser Bonus etwas ist, was wir der Pflege schlichtweg schulden.

Die im Bundeshaushalt bereitgestellten Mittel sollen nach dem hier vorliegenden Gesetzentwurf zu jeweils 500 Millionen Euro an die Pflegekräfte in Krankenhäusern sowie in der Langzeitpflege ausgezahlt werden. Im stationären Bereich werden 837 Krankenhäuser, die 2021 besonders von der Coronapandemie belastet waren, den Pflegebonus erhalten, um damit Prämien an die Pflegekräfte auszahlen zu können. Die Prämienhöhe für alle Pflegefachkräfte wird ferner einheitlich berechnet und könnte bis zu 1 700 Euro umfassen. Einheitliche Auszahlungsbeiträge haben den Vorteil, dass diese nicht mehr zwischen den Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretungen in den Krankenhäusern ausgehandelt werden müssen.

Für Intensivpflegekräfte soll die Prämie nochmals um 50 Prozent, also voraussichtlich auf bis zu 2 500 Euro aufgestockt werden. Das tun wir, weil wir insbesondere diejenigen finanziell würdigen wollen, die an der vordersten Linie gegen das Virus um das Leben schwerst an Covid-19 Erkrankter gekämpft haben.

Im Bereich der Alten- und Langzeitpflege erhalten alle Beschäftigten von rund 30 100 Pflegeeinrichtungen die Prämie nach einem bereits erprobten Verteilungsschlüssel. Wir würdigen damit die Leistung von unzähligen Pflegerinnen und Pflegern in Altenheimen, die mit deutlich erhöhtem Aufwand und deutlich höherer Belastung Menschen während der Pandemie betreut, versorgt und gepflegt haben. Vollzeitbeschäftigte Pflegekräfte erhalten hierbei den höchsten Bonus in Höhe von bis zu 550 Euro. Aber auch Auszubildende, Freiwilligendienstleistende, Helferinnen und Helfer im Freiwilligen Sozialen Jahr und Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Servicegesellschaften haben Anspruch auf einen gestaffelten Bonus. Besonders erwähnenswert in diesem Zusammenhang: Im Rahmen des Vierten Corona-Steuerhilfegesetzes sollen sämtliche dieser Prämien steuer- und sozialversicherungsfrei sein – auch das ein klares Zeichen für Wertschätzung.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

Für meine Fraktion kann ich ferner erklären, dass wir uns diese Steuer- und Beitragsfreiheit auch für freiwillig gezahlte Prämien vorstellen können, so zum Beispiel für Beschäftigte im Rettungsdienst oder MFAs in Arztpraxen. Im weiteren parlamentarischen Verlauf werden wir das sicherlich noch klären können.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, vor meinem politischen Werdegang war ich im Klinikum Braunschweig in der Neurochirurgie tätig. Bis heute halte ich engen Kontakt zu den Beschäftigten, insbesondere in der Pflege. Eine davon ist Marion Steiner, eine ehemalige Kollegin auf der Intensivstation CHIPS. Mit dem Ausbruch der Pandemie hatte sie täglich mit immensen Belastungen zu tun. Neben der Versorgung von intubierten Covid-19-Erkrankten, die um ihr Leben kämpften, musste sie auch unzählige zusätzliche Dienste übernehmen. Ohne Menschen wie Marion hätten wir diese Krise nicht bewältigen können.

(Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP sowie des Abg. Ates Gürpinar [DIE LINKE])

Sie und ihre Kolleginnen und Kollegen waren und sind die kritische Infrastruktur, die unser Land am Laufen gehalten hat. Genau diese Leistung und genau diesen Einsatz wollen wir auch in Zeiten knapper Kassen mit diesem Pflegebonusgesetz würdigen.

Mit Marion bin ich mir einig: Der Pflegebonus ist kein Allheilmittel. Wir können und werden es nicht dabei belassen. Strukturelle und nachhaltige Verbesserungen in der Pflege sind dringlicher denn je. Eine bessere Bezahlung von Pflegekräften, eine Verbesserung der allgemeinen Arbeitsbedingungen, bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf und bessere Entwicklungsmöglichkeiten gehören elementar dazu. Im Koalitionsvertrag „Mehr Fortschritt wagen“ haben wir uns genau darauf verständigt; denn gute Pflege ist eine immer wichtiger werdende Stütze unserer Gesellschaft, ein Gebot des Respekts. Und Pflegekräfte, so wie Marion, sollten es uns wert sein.

Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD und der FDP sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank. – Herr Bystron, wenn Sie die Mund-Nasen-Bedeckung auch über die Nase ziehen würden. – Danke.

Als nächste Rednerin erhält das Wort für die CDU/CSU-Fraktion die Kollegin Simone Borchardt.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7535306
Wahlperiode 20
Sitzung 28
Tagesordnungspunkt Pflegebonusgesetz
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