08.04.2022 | Deutscher Bundestag / 20. WP / Sitzung 29 / Tagesordnungspunkt 19

Christian Lindner - Steuerentlastungsgesetz 2022

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Frau Präsidentin, guten Morgen! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wladimir Putin führt seinen schrecklichen verbrecherischen Krieg gegen die Ukraine, gegen unsere Werte von Freiheit und Selbstbestimmung. Er scheut, wie wir wissen, nicht einmal davor zurück, brutalste Gewalt anzuwenden und grundlegende zivilisatorische Werte zu vernichten. Das kann nicht ohne Reaktion bleiben. Das hat aber auch wirtschaftliche Konsequenzen für uns. Das gilt umso mehr vor dem Hintergrund der gerade in Verschärfung begriffenen neuen Sanktionen.

Die Wachstumsaussichten trüben sich bereits ein. Der Sachverständigenrat geht davon aus, dass unsere Wirtschaft nunmehr nur noch um 1,8 Prozent in diesem Jahr wachsen wird. Zudem sieht er eine Inflationsrate von 6,1 Prozent. Gleichzeitig hat sich der Arbeitsmarkt in Deutschland im März trotz des Kriegs in der Ukraine weiter erholt. Angesichts also einer von hoher Unsicherheit geprägten Lage ist es ein Gebot ökonomischer und politischer Vernunft, das Wachstum in Deutschland zu stärken, Inflationsrisiken entgegenzutreten und Härten abzufedern. Anders als während der Coronapandemie geht es jetzt umso mehr um entschlossenes Handeln, das aber gezielt erfolgt; denn wir gehen sorgsam mit dem Geld der Bürgerinnen und Bürger um. Deshalb ist eine unserer wesentlichen Maßnahmen dieses Steuerentlastungsgesetz 2022.

(Beifall bei der FDP, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir sichern den Bürgerinnen und Bürgern mehr Geld im Portemonnaie, und wir sichern den Betrieben Liquidität. Damit stützen wir langfristig die Zuversicht in eine gute wirtschaftliche Entwicklung. Ich sage klar: Es ist auch Absicht der Koalition, die bei den Menschen ankommende gefühlte Inflation zu dämpfen;

(Zuruf von der AfD: Hört! Hört!)

denn das ist ein Beitrag, um gefährliche Lohn-Preis-Spiralen zu verhindern.

(Beifall bei der FDP, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Wie hoch sind denn die Preise bei Lebensmitteln gestiegen, Herr Minister?)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, später am heutigen Tag werden wir mit dem Vierten Corona-Steuerhilfegesetz weitere Erleichterungen auf den Weg bringen, und heute Mittag werde ich mit Robert Habeck öffentlich machen, welche zusätzlichen Unternehmenshilfen die Bundesregierung auf den Weg bringt. Nichtstun ist in dieser Lage keine Option.

(Beifall bei der FDP, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Mit dem Entwurf des Steuerentlastungsgesetzes 2022, den wir jetzt diskutieren, geht es direkt und unmittelbar um die Bürgerinnen und Bürger. Wir wollen sie schnell und unbürokratisch entlasten. Wir helfen vor allem den Haushalten, die in besonderer Weise von Härten betroffen sind. Aber wir nehmen auch die Sorgen der breiten Mitte wahr.

Zur Ehrlichkeit gehört aber eines: Die Mittel des Staates sind endlich. Er darf sich in dieser Situation fiskalisch nicht erschöpfen. Als staatliche Verantwortungsgemeinschaft müssen wir uns insbesondere an die am stärksten Betroffenen wenden, und wir müssen wirtschaftliche Strukturbrüche verhindern. Einen allgemeinen Wohlstandsverlust unseres Landes infolge von steigenden Preisen für Importe könnte der Staat aber nicht dauerhaft ausgleichen. Auch das, was wir jetzt hier vorgelegt haben, entbindet uns nicht von einer grundlegenden Neugründung der Quellen unseres Wohlstands durch marktwirtschaftliche Programme, durch öffentliche Investitionen und vor allem durch viel harte gemeinsame Arbeit.

(Beifall bei der FDP, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich hebe drei Punkte hervor:

Erstens. Wir heben den Grundfreibetrag an. Das ist ein außergewöhnlicher Schritt; normalerweise findet unterjährig keine Anpassung statt. Wir gehen diesen Schritt, weil wir die Notwendigkeit einer schnellen Entlastung sehen und weil die Vorgängerregierung die wirtschaftliche Entwicklung und insbesondere die Inflation, die wir in diesem Jahr erleben, unterschätzt hat. Deshalb werden wir durch den höheren Grundfreibetrag alle Einkommensteuerpflichtigen entlasten.

Zweitens. Wir werden rückwirkend zum 1. Januar 2022 den Arbeitnehmerpauschbetrag auf 1 200 Euro anheben. Er ist seit elf Jahren nicht angefasst worden. Jetzt wird er um 20 Prozent erhöht. Das ist ein starkes Signal. Ich füge hinzu: Diese Maßnahmen wirken auf Dauer, sie bleiben. Mit der Vorlage des Progressionsberichtes werden wir auch Vorschläge für die Weiterentwicklung 2023 und 2024 machen. Es darf nicht dazu kommen, dass die Tarifentwicklung bei den Beschäftigten im Zuge der Lohnrunde, obwohl sie nur die Kaufkraft ausgleicht, am Ende zu einer stärkeren steuerlichen Belastung führt. Das wären in dieser Krise automatische Steuererhöhungen, die wir abwenden müssen.

(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Drittens. Die Anhebung der Bemessungsgrundlage für die Mobilitätsprämie wird vorgezogen, und es kommt zu einer vorgezogenen Anhebung der Entfernungspauschale auf 38 Cent. 4,5 Milliarden Euro umfasst dieses Paket.

Alle Maßnahmen, die die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag vorlegt, summieren sich auf mehr als 16 Milliarden Euro in der vollen Jahreswirkung. Bei einer Familie mit zwei Erwerbstätigen ergibt sich dadurch eine Entlastung von 500 Euro im Jahr.

Wir handeln in dieser Krise und tun das, was notwendig ist. Kaum jemand hätte der Ampel zugetraut, dass eine der ersten Maßnahmen ein Steuerentlastungsgesetz ist, das mehr Netto vom Brutto bringt.

(Beifall bei der FDP und der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Nächster Redner für die CDU/CSU-Fraktion ist der Kollege Fritz Güntzler.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7535354
Wahlperiode 20
Sitzung 29
Tagesordnungspunkt Steuerentlastungsgesetz 2022
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