Michael SchrodiSPD - Steuerentlastungsgesetz 2022
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Güntzler, Opposition ist Mist; das wissen wir.
(Alexander Dobrindt [CDU/CSU]: Euer Regieren ist Mist!)
Aber deswegen muss doch das politische Leben eines Oppositionspolitikers nicht darin bestehen, nur ein Sammelsurium an Forderungen zu stellen, die sich teilweise übrigens nicht einmal in Ihrem Antrag wiederfinden, den Sie vorgelegt haben, und die keine wirklich gezielten Maßnahmen in der aktuellen Situation darstellen. Konstruktive Oppositionspolitik müssen Sie wahrlich noch lernen, meine sehr geehrten Damen und Herren.
(Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
Die Pandemie mit all ihren Auswirkungen und nun zusätzlich die steigenden Energiepreise und damit die steigende Teuerungsrate haben zahlreiche Bürgerinnen und Bürger stark belastet und sie an die Grenze ihrer finanziellen Belastbarkeit gebracht. Wir wollen in dieser schwierigen Situation für Verhältnisse sorgen, in denen alle Menschen gut zurechtkommen können. Die Ampelkoalition hat deshalb umfangreiche Maßnahmen beschlossen, die wir jetzt umsetzen werden. Dazu gehören die Abschaffung der EEG-Umlage, der nun verdoppelte Heizkostenzuschuss und in einem Gesamtpaket eben auch dieses Steuerentlastungsgesetz, das drei Kernmaßnahmen enthält, die wir hier beschließen werden.
Erstens erhöhen wir den Arbeitnehmerpauschbetrag rückwirkend zum 1. Januar 2022 um 200 Euro. Damit reduzieren wir das zu versteuernde Einkommen. Das ist eine gute Maßnahme, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Zweitens heben wir die Entfernungspauschale für Fernpendler an. Das haben Sie übrigens noch vor einem Monat gefordert und gesagt, das sei ein großer Wurf. Wir machen das jetzt, weil wir wissen, dass es natürlich eine höhere Belastung für Pendlerinnen und Pendler gibt. Darauf reagieren wir. Es profitieren übrigens auch Geringverdiener; denn es erhöht sich auch die Mobilitätsprämie, die diejenigen bekommen, die arbeiten, aber nur ein kleines Gehalt beziehen und keine Steuern zahlen. Das ist, glaube ich, eine wichtige Maßnahme.
(Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
Ganz zentral ist drittens die Anhebung des Grundfreibetrags um 363 Euro auf 10 347 Euro, ebenfalls rückwirkend zum 1. Januar. Das heißt ganz konkret: Der Teil des Jahresgehalts, auf den keine Steuern anfallen, vergrößert sich; es bleibt mehr im Geldbeutel. Wir gleichen damit – der Herr Bundesfinanzminister hat es gesagt – die Wirkung der kalten Progression gerade für Bezieher kleiner und mittlerer Einkommen aus, und zwar so, dass alle Einkommensteuerpflichtigen gleichermaßen entlastet werden. Man muss hinzusagen, dass die relative und spürbare Entlastung für die Bezieher niedriger und mittlerer Einkommen höher ist. Das ist in dieser Situation gerade für diejenigen, die am meisten von den steigenden Preisen betroffen sind, vor allen Dingen von den Gaspreisen, das richtige Mittel der Wahl. Das bringen wir jetzt auf den Weg, meine sehr geehrten Damen und Herren.
(Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
Übrigens ist es eine Entlastung von 4,5 Milliarden Euro, die wir mit diesem einen Gesetz auf den Weg bringen, von insgesamt über 30 Milliarden Euro, die wir mit unseren Paketen vorsehen – ein großes Volumen. Wir haben einen Teil schon vor dem Überfall Russlands auf die Ukraine auf den Weg gebracht. Danach hat sich die Situation noch einmal verschärft. Wir werden deshalb den aktuellen Maßnahmen weitere hinzufügen und eine zusätzliche finanzielle Unterstützung für die Bürgerinnen und Bürger auf den Weg bringen wie beispielsweise die Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro als Zuschuss zum Gehalt. Gerade das hilft Beziehern kleiner und mittlerer Einkommen. Sie bekommen dieses Geld direkt. Das ist genauso wie beim Familienzuschuss, den es als Einmalbonus ergänzend zum Kindergeld gab; das kennen wir aus der Pandemie als Kinderbonus.
(Zuruf des Abg. Kay Gottschalk [AfD])
Auch da gilt: Bei Beziehern von Grundsicherung wird es nicht angerechnet; ein Freibetrag würde gerade Bezieher höchster Einkommen besserstellen. Das heißt, es kommt unten an; diejenigen, deren Einkommen ganz oben ist, bekommen es nicht. Ich finde das gerecht, weil es wieder eine gezielte Maßnahme für die Menschen in diesem Land ist.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
Wir wollen, dass alle Menschen gut zurechtkommen. Das wollen wir erreichen mit einem großen Paket, dessen Maßnahmen gezielt wirken, das sozial ausgewogen ist, das an die adressiert ist, die diese Mittel am meisten benötigen.
Über den Antrag der CDU/CSU kann man sich offen gestanden in zweierlei Hinsicht nur wundern:
(Alexander Dobrindt [CDU/CSU]: Jetzt kommen Sie wieder mit den Textbausteinen fürs Oppositions-Bashing!)
Zum Ersten. Es ist keine einzige Maßnahme, Herr Dobrindt,
(Alexander Dobrindt [CDU/CSU]: Danke für die Erwähnung!)
irgendwie geeignet, die Bezieher kleiner und mittlerer Einkommen substanziell zu entlasten. Es gibt kein einziges auf die aktuelle Situation abgestimmtes Instrument, keinen einzigen Zuschuss, keine einzige wirkliche Leistungserhöhung.
(Alexander Dobrindt [CDU/CSU]: Sie haben es nicht verstanden!)
Was Sie und die Bundesländer NRW und Bayern hingegen fordern, ist, neben der Anhebung des Grundfreibetrags auch eine Anhebung der Eckwerte des Einkommensteuertarifs voranzubringen, was zusätzliche 5 Milliarden Euro kosten würde und was – das wissen Sie genau – vor allem die Bezieher höherer und höchster Einkommen entlasten würde.
(Alexander Dobrindt [CDU/CSU]: Die Inflation ausgleichen konnten sie nur bei uns!)
Das ist in dieser Situation nicht das Mittel der Wahl, meine sehr geehrten Damen und Herren.
(Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP – Alexander Dobrindt [CDU/CSU]: Doch!)
Zum Zweiten muss man sich darüber wundern, Herr Kollege Dobrindt, warum Sie in diesem Antrag Dinge fordern, die vornehmlich Fragen der Unternehmensbesteuerung betreffen und die wir beim übernächsten Tagesordnungspunkt mit dem Vierten Corona-Steuerhilfegesetz auf den Weg bringen. Ich nenne hier exemplarisch die verbesserten Abschreibungsmöglichkeiten, den Verlustvor- und ‑rücktrag oder die Verlängerung der Abgabefrist für Steuerentlastungen. Das alles sind Maßnahmen, die sich in Ihrem Antrag finden, der eigentlich ganz andere Dinge adressieren sollte, und die wir in gut einer Stunde als Ampelkoalition auf den Weg bringen werden. Sie sollten bitte schön alle Vorlagen lesen
(Christian Dürr [FDP]: Richtig!)
und Ihre Anträge dann so ausformulieren, dass sie für den Tagesordnungspunkt passend sind.
(Alexander Dobrindt [CDU/CSU]: Wie man es nicht passend zur Tagesordnung macht, haben Sie ja gestern bewiesen!)
Ihr Antrag ist eine glatte Themaverfehlung, sehr geehrte Damen und Herren.
(Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
Wir werden unser Ziel, alle Bürgerinnen und Bürger gezielt zu entlasten, mit diesem Steuerentlastungsgesetz voranbringen. Wir wollen die Bürgerinnen und Bürger spürbar entlasten und die gestiegenen Preise und Teuerungsraten abfedern. Die Opposition ist herzlich eingeladen, sich weiterhin konstruktiv an dieser Debatte zu beteiligen. Ich freue mich schon auf die Beratungen im Ausschuss.
Vielen Dank.
(Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
Nächster Redner: für die AfD-Fraktion Kay Gottschalk.
(Beifall bei der AfD)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7535357 |
Wahlperiode | 20 |
Sitzung | 29 |
Tagesordnungspunkt | Steuerentlastungsgesetz 2022 |