Kay GottschalkAfD - Steuerentlastungsgesetz 2022
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kollegen! Vor allen Dingen an dieser Stelle: Verehrte Bürger und Steuerzahler! Heute sprechen wir in erster Lesung über das sogenannte Steuerentlastungsgesetz. Liebe Ampelmännchen und ‑weibchen – die selbstverständlich auch –, wir begrüßen sehr, dass Sie langsam in der Realität ankommen und aufgrund der Inflation Entlastungen für Bürger auf den Weg bringen. Das fordern wir als AfD schon sehr lange; da haben Sie sich aber standhaft geweigert.
Wir sollten allerdings bei der Wahrheit bleiben: Eine der Maßnahmen, die Sie hier als Entlastung anpreisen, nämlich die Erhöhung des Grundfreibetrages, war und ist nichts anderes als die Freistellung des einkommensteuerlichen Existenzminimums. Das ist also Geld, das Sie den Bürgern mit Ihrer verfehlten Energie- und Steuerpolitik vorher genommen haben, meine Damen und Herren.
(Beifall bei der AfD)
Da wir gestern und auch in den letzten Tagen gesehen haben, dass Sie es mit der Rechtsstaatlichkeit und Gesetzen nicht so haben, möchte ich mit Erlaubnis der Präsidentin aus dem Beschluss des Zweiten Senates unseres Bundesverfassungsgerichtes, das Sie hoffentlich noch achten, vom 10. November 1998 zitieren. Dort heißt es:
Das einkommensteuerliche Existenzminimum ist für alle Steuerpflichtigen – unabhängig von ihrem individuellen Grenzsteuersatz – in voller Höhe von der Einkommensteuer freizustellen.
Was Sie hier tun, ist also Gesetz und Rechtsstaatlichkeit und keine Entlastung der Bürger. Sie geben Ihnen das zurück, was Sie ihnen durch die von Ihnen verursachte Inflation genommen haben, meine Damen und Herren.
(Beifall bei der AfD)
Wenn wir schon beim Grundfreibetrag sind: Sie stellen im Gesetzentwurf eine Berechnung an, wie Sie auf Ihren Wert von 10 347 Euro kommen. Das sind 3 Prozent; der Kollege Güntzler hat es gesagt. Sie nehmen diese Entlastung bei einer Inflationsrate von mittlerweile 7,4 Prozent vor. Damit wissen wir heute – zusammengefasst –, dass Sie etwas, was Sie tun müssen, „Entlastung“ nennen und diese Entlastung – und das wissen Sie – viel zu gering ist und Sie damit am Ende nicht mal den Leitsatz des Bundesverfassungsgerichts erfüllen, meine Damen und Herren. Das nenne ich mal Rechtsbruch.
(Beifall bei der AfD)
Gut gedacht ist nicht immer gut gemacht; das trifft vor allen Dingen auf Sozialdemokraten zu. Wir werden dazu noch einen Änderungsantrag einbringen, um nachzubessern. Sie müssen den Grundfreibetrag deutlich erhöhen. Wir werden einen Vorschlag von mindestens 12 600 Euro ins Spiel bringen.
Ähnliches, meine Damen und Herren, gilt für die vorgezogene Erhöhung der Entfernungspauschale. Die Spritpreise haben sich im Vergleich um 70 Cent und mehr erhöht. Das kann man gerade übrigens gut – aber ich glaube, das ist eine ideologische Feindschrift, und deshalb tun Sie das nicht – beim ADAC nachlesen. Wir reden hier von einer Preissteigerung von knapp 50 Prozent. Und dafür wird die Entfernungspauschale – liebe Bürgerinnen und Bürger, hören Sie sich das an! – um nicht mal ein Zehntel, und zwar ab dem 21. Kilometer, erhöht. Das ist Etikettenschwindel. Ich sage „Pfui“ zu dem, was Sie für die Menschen übrighaben, die pendeln und sich jeden Tag auf Ihrer maroden Infrastruktur zur Arbeit quälen, meine Damen und Herren.
(Beifall bei der AfD)
Zu guter Letzt – ich kann es Ihnen nicht ersparen; denn ich finde es schön –: Fritz Günzler, liebe Union, Sie sind in der Opposition angekommen.
(Fritz Güntzler [CDU/CSU]: Nur kurz!)
Herrlich! Herzlichen Glückwunsch! Ich persönlich kann Ihrem Antrag viel abgewinnen. Sie wissen auch, warum. Insbesondere bei Punkt 5 musste ich tatsächlich schmunzeln. Beim Thema „kalte Progression“ nähern wir uns nämlich offenbar an. Schön, dass Sie das endlich einsehen, insbesondere was den Tarif auf Rädern angeht, den wir wieder einbringen werden, bis Sie entsprechend reagieren und jetzt langsam, wie gestern, auf AfD-Linie kommen. Herzlichen Glückwunsch, liebe Union!
(Beifall bei der AfD)
Aber um dauerhaft etwas gegen die unerwartet hohe Inflation tun zu können, sollten wir nicht nur die Tarifeckwerte der Einkommensteuer endlich indexieren. Wir werden in den nächsten Wochen auch vorschlagen, automatische Anpassungen entsprechend der Inflation vorzunehmen; denn Sie können es nicht, meine Damen und Herren von der Ampel. Da ist von Freibeträgen, Freigrenzen und Pauschalbeträgen die Rede. Sie haben es eben gesagt, Herr Lindner: Da ist elf Jahre nichts geschehen. Sie waren übrigens auch mal in der Regierung und sind dann berechtigterweise rausgeflogen; das prognostiziere ich Ihnen auch für die nächste Bundestagswahl. – Jedenfalls müssen wir auch hier eine automatische Indexierung vornehmen.
(Beifall bei der AfD)
Zu guter Letzt: Herr Mordhorst – ich weiß nicht, ob er anwesend ist –, Sie haben gesagt, die Tarifeckwerteanpassung und der Tarif auf Rädern würden nicht gehen, Stichwort „Spin-out“. Ich empfehle da eine sehr gute mathematische Abhandlung – das können vielleicht noch einige hier im Hause –, und zwar eine Simulation von Hans-Georg Petersen, der zu dem Fazit kommt, dass eine gerechte Entlastung nur zu garantieren ist, wenn man entsprechend eine systematische Indexbindung vornimmt.
Wir werden Sie kritisch und fair durch die Beratungen begleiten. Wir freuen uns darauf, insbesondere weil die CDU/CSU – ich kann mich nur wiederholen – in der Opposition angekommen ist. Herzlichen Glückwunsch!
(Thorsten Frei [CDU/CSU]: Das bestreitet doch auch keiner!)
Danke.
(Beifall bei der AfD)
Nächster Redner: für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Sascha Müller.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und der FDP)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7535358 |
Wahlperiode | 20 |
Sitzung | 29 |
Tagesordnungspunkt | Steuerentlastungsgesetz 2022 |