08.04.2022 | Deutscher Bundestag / 20. WP / Sitzung 29 / Tagesordnungspunkt 21

Albrecht GlaserAfD - Viertes Corona-Steuerhilfegesetz

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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Verehrter Herr Finanzminister!

Herr Abgeordneter, ich bin nicht „Herr Präsident“.

Ach so, Entschuldigung! Habe ich das gesagt? Dann habe ich mich versprochen.

Habe ich so verstanden.

Sorry! Wenn es so gelaufen sein sollte, dann habe ich mich versprochen.

Wir beraten heute über das Vierte Corona-Steuerhilfegesetz. Einmal abgesehen von der völlig unwirksamen Absenkung der Umsatzsteuer in 2020 für ein halbes Jahr, die zu 20 Milliarden Euro Mindereinnahmen des Staates geführt hat, geht es nun um die Verlängerung von Maßnahmen, die in den vorangegangenen Corona-Steuerhilfegesetzen angelegt sind. Nichts Neues, nichts Aufregendes – und schon gar nichts Fortschrittliches.

(Beifall bei der AfD)

Es wäre schön gewesen, Herr Minister, wenn wir die Botschaften, die Sie heute Mittag in der Öffentlichkeit verkünden, heute Morgen hier im Parlament gehört hätten, wo wir doch so schön beieinander sind.

Sie wollen die steuerliche Freistellung von Sonderzahlungen an die Beschäftigten im Bereich der Krankenversorgung und der Pflege bis zu einem Betrag von 3 000 Euro, die Verlängerung der Steuerfreistellung von Zuschüssen zum Kurzarbeitergeld um sechs Monate, bis Ende Juni 2022, und die Verlängerung der Gewährung der Homeoffice-Pauschale um ein Jahr, bis zum 31. Dezember 2022.

Zur Förderung von Unternehmen sollen die Regelungen der degressiven Abschreibung um ein Jahr verlängert werden; ein erhöhter und verlängerter Verlustrücktrag und verlängerte Fristen für steuerliche Vergünstigungen bei Investitionen nach § 6b und § 7g des Einkommensteuergesetzes sollen ebenfalls eingeräumt werden.

Grundsätzlich stehen wir diesen Maßnahmen positiv gegenüber. Zu kritisieren sind jedoch die inhaltlichen Mängel der Regelungen und die zögerliche Art der Umsetzung.

In der Gesetzesbegründung ist von „konsequenten Maßnahmen“ die Rede und von der Absicht, „Planungssicherheit“ zu schaffen. Genau dieses leistet der Entwurf jedoch nicht. Warum wird erst im April 2022 über die Steuerfreiheit von Kurzarbeitergeld entschieden, das in den vergangenen Monaten bereits gezahlt worden ist? Warum beraten wir erst heute über die steuerliche Förderung von Coronasonderzahlungen, die bereits im letzten Jahr geleistet worden sind?

Dazu kommt die unbegründete – vielleicht auch verfassungswidrige -Ungleichbehandlung von ähnlichen Sachverhalten: Während die bereits bestehende Steuerfreiheit für Boni bis zu 1 500 Euro allen Arbeitnehmern zugutekam, gilt die hier vorgeschlagene Steuerfreiheit für weitere Boni bis 3 000 Euro nur für eine bestimmte Berufsgruppe – als ob Beschäftigte in anderen Berufen nicht auch den besonderen Belastungen der Coronakrise ausgesetzt gewesen wären.

Die Verlängerung der Homeoffice-Pauschale ist nicht ausreichend, weder in der Höhe – von nur 600 Euro – noch in ihrer zeitlichen Begrenzung. Die Arbeitswelt hat sich verändert – das wurde schon angedeutet –; deshalb ist bei diesem Thema eine weitreichende Reform vonnöten. Wir, die AfD, haben bereits im Dezember 2020 die Modernisierung der antiquierten Regelung zum häuslichen Arbeitszimmer gefordert, Drucksache 19/23725.

Bei den Hilfen für Unternehmen ist ebenfalls die mangelnde Wirksamkeit zu kritisieren. Die Unternehmen dürfen – das ist angedeutet worden – ihre Verluste zwei Jahre zurücktragen. Was aber nützt ein Verlustrücktrag von heute für zwei Coronajahre, in denen Gewinne von vielen Unternehmen gar nicht erwirtschaftet wurden, sondern vielleicht Verluste entstanden sind?

(Beifall bei der AfD)

Wirksame Maßnahmen, meine sehr verehrten Damen und Herren von der Ampelkoalition, sehen anders aus.

Wie sie aussehen könnten, hatten wir in unserem Antrag vom April 2020 zum Ersten Corona-Steuerhilfegesetz in einer entsprechenden Drucksache bereits aufgezeigt: Dort fordern wir eine temporäre Abschaffung der Mindestbesteuerung im Falle von nicht ausgeglichenen Verlusten. Davon ist jetzt nichts zu hören. Das wäre aber einer der wichtigsten Punkte; denn das ist ein hochaktuelles Thema. Wir fordern einen Verlustrücktrag mit verlängerten Zeiträumen, auch bei der Gewerbesteuer. Auch davon ist nichts zu hören. Aber auch das wäre außerordentlich wichtig.

(Beifall bei der AfD)

Wir fordern zudem eine Aussetzung der Zinsschranke, die volle Berücksichtigung der Zinsausgaben gerade bei Unternehmen, die, beispielsweise durch Hilfestellungen, große Darlehensbeträge haben aufnehmen müssen. Diese Unternehmen müssen anschließend auch die Chance haben, zumindest ihre Darlehenszinsen abzusetzen – was ja, wie Sie wissen, durch eine Sperrregelung verhindert wird.

Der Bundesrat hat in seiner jüngsten Stellungnahme ähnliche Maßnahmen gefordert – wie auch viele Fachleute, die das genauso sehen wie wir.

Kommen Sie bitte zum Schluss, Herr Abgeordneter.

Ich werde das tun, Frau Präsidentin. – Das steuerliche Durchwurschteln der Großen Koalition in den letzten Jahren hat mit der Bundestagswahl im letzten Jahr also kein Ende gefunden. Vielmehr bewegt sich die Ampelkoalition auf gleichem gesetzgeberischem Niveau.

Kommen Sie jetzt bitte zum Schluss, Herr Abgeordneter.

Von „Fortschritt wagen“ also keine Spur.

(Beifall bei der AfD)

Wenn Sie die Maske bitte noch aufsetzen würden. – Das ist alles nicht so einfach hier.

(Zurufe von der SPD: Maske!)

Als Nächstes erhält das Wort für Bündnis 90/Die Grünen die Kollegin Katharina Beck.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und der FDP)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7535393
Wahlperiode 20
Sitzung 29
Tagesordnungspunkt Viertes Corona-Steuerhilfegesetz
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