Yvonne Magwas - Änderung Art. 87a GG, Bundeswehrsondervermögensgesetz
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Ich rufe die Tagesordnungspunkte 4 a und 4 b auf:
4. a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 87a)
b) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Errichtung eines „Sondervermögens Bundeswehr“ (Bundeswehrsondervermögensgesetz – BwSVermG)
Für die Aussprache wurde eine Dauer von 68 Minuten beschlossen.
Ich begrüße auf der Tribüne die Vertreter der Bundeswehr, die der Debatte folgen, sowie unsere Wehrbeauftragte, die der Debatte ebenfalls folgt.
Ich eröffne die Aussprache. Das Wort für die Bundesregierung hat Christian Lindner.
Alle Daten auf Open Parliament TV können über unsere Open Data API abgefragt werden: https://de.openparliament.tv/api
API URL
Daten
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7535512 |
Wahlperiode | 20 |
Sitzung | 30 |
Tagesordnungspunkt | Änderung Art. 87a GG, Bundeswehrsondervermögensgesetz |
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Sondervermögen
Sondervermögen
Ein Sondervermögen ist im deutschen Haushaltsrecht ein wirtschaftlich verselbständigter Nebenhaushalt („Schattenhaushalt“) zur Erfüllung bestimmter Aufgaben. Bei Sondervermögen brauchen nur die Zuführungen oder die Ablieferungen in den Haushaltsplan eingestellt zu werden. Sondervermögen dürfen jedoch – wie der Haushaltsplan selbst – nur durch Gesetz errichtet werden und unterliegen der Kontrolle durch den Bundestag, den Bundesrat und den Bundesrechnungshof. Sie werden entsprechend den Vorschriften der Bundeshaushaltsordnung (BHO) aufgestellt und bewirtschaftet.
Bundeswehr
Bundeswehr
Die Bundeswehr umfasst die Streitkräfte der Bundesrepublik Deutschland sowie zivile Bereiche. Die Streitkräfte bestehen aus den drei Teilstreitkräften Heer, Luftwaffe und Marine sowie den drei militärischen Organisationsbereichen Streitkräftebasis, Zentraler Sanitätsdienst der Bundeswehr und Cyber- und Informationsraum. Neben den Streitkräften gehören zur Bundeswehr auch die fünf zivilen Organisationsbereiche Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung, Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen und Personal, die Militärseelsorge und die Rechtspflege sowie die fünf dem Bundesministerium der Verteidigung unmittelbar nachgeordneten militärischen Dienststellen und der Militärische Abschirmdienst. Die Bundeswehr umfasst also den gesamten nachgeordneten Geschäftsbereich des Bundesministeriums. Das Ministerium als oberste Bundesbehörde steht hierarchisch über der Bundeswehr, ohne selbst Teil von ihr zu sein. Unter den Angehörigen der Bundeswehr sind Soldaten, aber auch Beamte, Arbeitnehmer (Tarifbeschäftigte) und Richter.
Christian Lindner
Sondervermögen
Ein Sondervermögen ist im deutschen Haushaltsrecht ein wirtschaftlich verselbständigter Nebenhaushalt („Schattenhaushalt“) zur Erfüllung bestimmter Aufgaben. Bei Sondervermögen brauchen nur die Zuführungen oder die Ablieferungen in den Haushaltsplan eingestellt zu werden. Sondervermögen dürfen jedoch – wie der Haushaltsplan selbst – nur durch Gesetz errichtet werden und unterliegen der Kontrolle durch den Bundestag, den Bundesrat und den Bundesrechnungshof. Sie werden entsprechend den Vorschriften der Bundeshaushaltsordnung (BHO) aufgestellt und bewirtschaftet.
Bundeswehr
Die Bundeswehr umfasst die Streitkräfte der Bundesrepublik Deutschland sowie zivile Bereiche. Die Streitkräfte bestehen aus den drei Teilstreitkräften Heer, Luftwaffe und Marine sowie den drei militärischen Organisationsbereichen Streitkräftebasis, Zentraler Sanitätsdienst der Bundeswehr und Cyber- und Informationsraum. Neben den Streitkräften gehören zur Bundeswehr auch die fünf zivilen Organisationsbereiche Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung, Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen und Personal, die Militärseelsorge und die Rechtspflege sowie die fünf dem Bundesministerium der Verteidigung unmittelbar nachgeordneten militärischen Dienststellen und der Militärische Abschirmdienst. Die Bundeswehr umfasst also den gesamten nachgeordneten Geschäftsbereich des Bundesministeriums. Das Ministerium als oberste Bundesbehörde steht hierarchisch über der Bundeswehr, ohne selbst Teil von ihr zu sein. Unter den Angehörigen der Bundeswehr sind Soldaten, aber auch Beamte, Arbeitnehmer (Tarifbeschäftigte) und Richter.
Quelle: Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen