27.04.2022 | Deutscher Bundestag / 20. WP / Sitzung 30 / Tagesordnungspunkt 4

Johannes Huberfraktionslos - Änderung Art. 87a GG, Bundeswehrsondervermögensgesetz

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Mitbürger! Putin hat in seinen Vertragsentwürfen über Sicherheitsgarantien im Dezember 2021 ultimativ ein Ende der NATO-Truppen in den 14 neuen Mitgliedstaaten in Osteuropa gefordert. Das gilt bis heute und bedroht wie die Mittelstreckenraketen in Kaliningrad unmittelbar das Bündnisgebiet. Das russische Staatsmedium „RT“ hat am 2. März getwittert, dass direkte deutsche Waffenlieferungen den Waffenstillstand von 1945 brechen. Das klingt wie die aktuellste Aussage von Lawrow, der diese als einen De-facto-Kriegseintritt des Westens wertet, also offensichtlich Russland auch mit Deutschland im Krieg sieht.

Russische Truppen sind bereits an der polnischen Ostgrenze stationiert, die nicht nur einen Korridor über Litauen einnehmen können, sondern auch das Herzland Europas, also Polen, bedrohen und in der Folge die deutsche Ostgrenze. Dass ein solches Szenario real werden kann, zeigte der hybride Angriff von Lukaschenko auf die Europäische Union mithilfe der Migrationswaffe, der nur mühsam dank der polnischen Grenzschützer abgewehrt wurde. Die teilweise selbstverschuldete Bedrohungslage macht eine schnellstmögliche materielle Aufrüstung der Bundeswehr also unabdingbar.

Auch die Wehrpflicht muss zur personellen und moralischen Verteidigungsfähigkeit wieder auf die Tagesordnung. Den Bedarf für die Bundeswehr zeigt im Übrigen die Kriegsführung in der Ukraine. Es müssen nicht nur die weiterentwickelten Eurofighter und Transporthubschrauber beschafft, sondern für die Lufthoheit vor allem der blinde Fleck der mobilen Flugabwehr im Nahbereich des Heeres mit Stinger-bewaffneten Ozelot-Systemen behoben werden.

Auch bewaffnete Drohnen sind in der modernen Kriegsführung alternativlos. Für die Hit-and-Run-Taktik bei der Landesverteidigung gegen einen materiell überlegenen Gegner braucht es nicht nur miteinander eingespielte und trainierte Soldaten plus Reservisten, sondern wie in der Ukraine auch eine widerstandsfähige Zivilbevölkerung. Eine Innenministerin, die die eigene Bevölkerung aber systematisch entwaffnen will, ist angesichts einer realen äußeren Bedrohung ein Sicherheitsrisiko für unser Land.

Ich möchte schließen mit der Verteidigungsministerin, die ebenfalls unser aller Sicherheit gefährdet. Wenn Herr Scholz noch da wäre, dann würde ich ihm sagen, dass er sich mit der Verteidigung, die er bereits jetzt quasi vom Kanzleramt ausübt, selbst entlasten könnte, sich aber auch vor einem konstruktiven Misstrauensvotum schützen könnte, wenn er sich jemanden als Verteidigungsminister an die Seite stellt, der Ahnung hat und strategische und militärische Fachkompetenz mitbringt.

Vielen Dank.

Das Wort hat der Kollege Andreas Schwarz für die SPD-Fraktion.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7535531
Wahlperiode 20
Sitzung 30
Tagesordnungspunkt Änderung Art. 87a GG, Bundeswehrsondervermögensgesetz
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