27.04.2022 | Deutscher Bundestag / 20. WP / Sitzung 30 / Tagesordnungspunkt 5

Johannes SteinigerCDU/CSU - Digitalisierungskosten bei steuergesetzlichen Vorhaben

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal herzlichen Glückwunsch zu Ihrer ersten Rede, Herr Dr. Redder, zu unserem Antrag „Digitalisierungskosten bei steuergesetzlichen Vorgaben darlegen“.

Um was geht es in dem Antrag? Das will ich noch mal kurz sagen. Wir wollen, dass wir unsere eigene Arbeitsweise hier im Deutschen Bundestag etwas verändern, weil wir ja oft über die Inhalte sprechen – beispielsweise bei uns im Finanzausschuss zum Thema Steuerrecht –, wir aber allzu oft vergessen, wie eigentlich die Regelungen, die wir hier beschließen, umgesetzt werden.

(Marianne Schieder [SPD]: Wir haben das noch nie vergessen!)

Insbesondere in allen Steuerrechtsfragen ist es oft so, dass das Ganze digital umgesetzt wird. Wir wollen mit diesem Antrag erreichen, dass wir uns auch schon während des Gesetzgebungsverfahrens genau damit auseinandersetzen.

(Beifall der Abg. Matthias Hauer [CDU/CSU])

Jetzt haben wir ja schon das übliche Spiel gehört – das hatten wir auch im Ausschuss schon –: Eigentlich kann die Opposition hier an Anträgen vorlegen, was sie möchte. Der Antrag kann noch so gut sein, aber Sie versuchen dann, Gegenargumente zu finden; das ist auch Ihr gutes Recht. Da wird dann gesagt: Ja, wir machen das doch sowieso schon. Ihr wart doch 16 Jahre dran. Wir machen mehr. Es ist unnötig, was ihr hier an Anträgen vorlegt. – Aber – und das werden wir vielleicht gleich auch noch mal hören – ehrlich gesagt: So ist es nicht.

Sie haben ja gesagt, Sie brauchen keine Nachhilfe von uns.

(Zuruf von der CDU/CSU: Doch!)

Ich habe jetzt mal einen beliebigen Gesetzentwurf von Ihnen herausgesucht. Sie haben vor ein paar Tagen einen Änderungsantrag zum Entwurf des Steuerentlastungsgesetzes 2022 gestellt; darin wollen Sie eine Energiepreispauschale einführen. Vielleicht haben Sie diese Fassung des Gesetzentwurfs gelesen; Sie haben ihn ja mit verabschiedet. Hier steht im allerletzten Absatz Folgendes:

Hier entsteht für die IT‑Umsetzung in der Steuerverwaltung der Länder einmaliger Umstellungsaufwand, der derzeit nicht bezifferbar ist. Da für diesen Aufwand weder eine haushalterische Vorsorge getroffen wurde, noch eine Berücksichtigung in den Planungen für die betroffenen IT‑Verfahren erfolgen konnte, wird eine Umsetzung nur zulasten anderer, ebenfalls prioritärer Aufgaben möglich sein.

Hört sich relativ kompliziert an, heißt im Klartext: Erstens. Sie sagen nicht, wie das Ganze umgesetzt werden soll.

Zweitens. Sie sagen nicht, in welcher Zeitschiene das passieren soll.

Drittens. Sie sagen nicht, was es kosten soll.

(Zuruf von der FDP: Damit kennt ihr euch aus!)

Und das Allerschlimmste ist – das ist einer der Gründe, warum wir in Deutschland oft so langsam sind –: Sie machen hier die Umsetzung eines Gesetzes, das dazu führen wird, dass an anderer Stelle Umsetzung eben nicht erfolgen kann. Das schreiben Sie hier schwarz auf weiß. Von daher ist die Nachhilfe unsererseits dann vielleicht doch notwendig, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Das zeigt, wie wichtig dieser Antrag ist.

Geben Sie sich einen Ruck, und stimmen Sie heute zu! Wir müssen als Bundestag, glaube ich, umdenken. Wir müssen davon wegkommen, dass wir nur inhaltlich über die Regelungen diskutieren und beschließen. Wir müssen dahin kommen, dass wir auch nachfassen: Wie wird eine Regelung dann eigentlich entsprechend umgesetzt? Wir spüren doch oft den Frust von Bürgerinnen und Bürgern. Ich sage das auch selbstkritisch: In der letzten Legislaturperiode – Große Koalition – haben wir beispielsweise die Coronahilfen verabschiedet,

(Dr. Volker Redder [FDP]: Das war auch sehr teuer!)

und dann gab es ganz großen Frust bei Bürgerinnen und Bürgern wie auch bei Unternehmen, weil es sehr lange gedauert hat, bis dies dann auch digital entsprechend über die Plattform abgedeckt werden konnte. Ich würde mir wünschen, dass wir insgesamt als Kolleginnen und Kollegen hier im Deutschen Bundestag umdenken und dann aber auch nicht mehr solche Änderungsanträge in den Deutschen Bundestag einbringen.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Was wollen wir konkret? Wir wollen, dass die digitale Umsetzbarkeit ausgewiesen wird: die Kosten, der Zeitplan. Wir wollen aber auch, dass die Kosten in den Haushalt eingebracht werden. Auch das machen Sie hier in diesem Änderungsantrag nicht. Natürlich macht es auch Sinn, zu quantifizieren, was mögliche Einsparpotenziale sind, wenn man auch digitale Möglichkeiten nutzt.

Unser Ziel ist es, dass wir ein digitalisierungstaugliches Steuerrecht haben, dass wir die große Masse an Steuerbescheiden automatisch erstellen, dass wir eine elektronische Erklärungsabgabe haben, dass wir auch den digitalen Bescheid haben. Das müssen wir im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages von Anfang an mitdenken.

(Dr. Volker Redder [FDP]: Das werden wir!)

– Wenn wir uns da einig sind, Herr Kollege, dann geben Sie sich doch einen Ruck!

(Christine Aschenberg-Dugnus [FDP]: Umgekehrt wird ein Schuh daraus!)

Sie können diesem Antrag guten Gewissens zustimmen.

Zum Schluss möchte ich auch sagen: Wir als Union sind der Auffassung, dass überall dort, wo der Bürger mit dem Staat in Kontakt kommt, die Aufgaben auch digital erledigt werden können. Ich würde mich freuen, wenn insbesondere von einem Finanzministerium, das von der FDP geführt wird, hier dann im Nachgang – wenn Sie unserem Antrag schon nicht zustimmen, können Sie sich das ja ein bisschen zu Herzen nehmen – in Zukunft Änderungsanträge, die hier eingebracht werden, auch so umgesetzt werden, wie wir sie beantragen. Ganz nach dem Motto „Digitalisierung first. Bedenken second“.

(Dr. Volker Redder [FDP]: Copy-and-paste, oder was war das?)

Herzlichen Dank. Wir werben für die Zustimmung zu diesem Gesetz.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Für die SPD-Fraktion hat nun die Kollegin Nadine Heselhaus das Wort.

(Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7535537
Wahlperiode 20
Sitzung 30
Tagesordnungspunkt Digitalisierungskosten bei steuergesetzlichen Vorhaben
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