Beatrix von StorchAfD - Erhalt des Par. 219a StGB
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mit Sonnenbrillen, Discomusik und Kopf-ab-Gesten die Abschaffung des Werbeverbots für Abtreibungen – des § 219a Strafgesetzbuch – feiernd, in Vorfreude tanzend: Wir alle haben das Video der Schande der FDP-Kollegin Lütke und der frei drehenden Demokraten gesehen.
(Beifall bei Abgeordneten der AfD)
Die Freiheit ist für die FDP, vor allem für die jungen Kollegen, die Freiheit von Werten, von Bindungen und von Verantwortung. Kein Wunder, dass der FDP-Justizminister Buschmann die Abschaffung des Werbeverbots jetzt betreibt. Aber er sagt die Unwahrheit. Dass § 219a wegmuss, weil Informationen über Abtreibungsärzte fehlen, ist objektiv falsch.
(Zuruf der Abg. Leni Breymaier [SPD])
Die Beratungsstellen für die gesetzlich vorgeschriebenen Schwangerschaftskonfliktberatungen sind die Orte, wo Frauen beraten werden und Informationen bekommen. Die Bundesärztekammer führt eine Ärzteliste mit 74 Seiten, zuletzt aktualisiert am 5. April 2022, zu finden mit drei Klicks bei Google.
Und Sie verwässern die ganze Debatte, auch durch die absichtliche Vermischung von Information und Werbung. Information wird gesucht, Werbung wird angeboten. Wer sich nach den Möglichkeiten einer Abtreibung erkundigt, bekommt die Information, die er nachfragt. Wenn der Arzt Abtreibungen auf seiner Webseite anbietet, ist das Werbung. Und selbst das ist nach geltendem Gesetz schon nicht mehr verboten. An Informationen mangelt es also mitnichten. Robin Alexander von der „Welt“ hat recht. Er sagt. Dieser Grund ist nur vorgeschoben.
(Beifall bei der AfD)
Es geht der Ampel um etwas ganz anderes. Danke an die Kollegin Jessica Rosenthal von der SPD. Ich zitiere:
Zeit wird’s, dass #219a endlich Geschichte ist. Klar ist aber auch #218 muss folgen.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD)
Darum geht es: Salamitaktik, Tippelschritte – aber die Richtung ist eindeutig. Die Ampel will Würde und Lebensrecht des ungeborenen Kindes nicht einschränken, sondern beseitigen. Kein Verbot von Abtreibungswerbung, danach keine Beratungspflicht und dann zum Schluss keine Fristenlösung mehr. Moralisches Tabula rasa, Abtreibung bis zum neunten Monat, wie es auch die Jusos fordern.
(Leni Breymaier [SPD]: Das ist dummes Zeug!)
Allein das Grundgesetz steht diesem moralischen Dammbruch im Weg – und auch das Bundesverfassungsgericht. Das Bundesverfassungsgericht sagt:
Wo menschliches Leben existiert, kommt ihm Menschenwürde zu. Zum menschlichen Leben gehört auch das ungeborene Leben.
Und weiter das Verfassungsgericht:
Das Lebensrecht des Ungeborenen ist das elementare und unveräußerliche Recht, das von der Würde des Menschen ausgeht.
(Beifall bei der AfD)
Darum ist Abtreibung immer Unrecht und bleibt es. Nur unter bestimmten engen Bedingungen wird es straffrei gestellt. Das ist der eine Kern unseres Antrags: Die Beratung als Voraussetzung für die Straflosigkeit einer Abtreibung muss mit dem Ziel erfolgen, das ungeborene Leben zu schützen.
(Beifall bei der AfD)
Tut sie das? Oder ist sie zu einer Formalie verkommen ohne das Bewusstsein, dass es bei der Entscheidung um Leben und Tod geht? Der Ampelkoalitionsvertrag sieht eine Kommission vor, die das bestehende Abtreibungsrecht abwickeln soll. Das ist mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts unvereinbar und grundgesetzwidrig.
(Leni Breymaier [SPD]: Das stimmt doch überhaupt nicht!)
Unser Antrag will die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtsurteiles umsetzen. Es stimmt: Es gibt einen Mangel an Information – aber nicht über Abtreibung oder Abtreibungsärzte, sondern über die Würde des ungeborenen Lebens und über das Recht des Ungeborenen, geboren zu werden. Das Bundesverfassungsgericht sagt klar: Der Staat ist verpflichtet, den rechtlichen Schutzanspruch des ungeborenen Lebens im allgemeinen Bewusstsein zu halten und zu beleben.
Es gab mal Versuche, dieses Gebot zu erfüllen. Bundesfamilienministerin Rita Süssmuth – lange ist es her – hat diese Broschüre herausgegeben: „Das Leben vor der Geburt“. Also nicht der Klumpen vor der Geburt, sondern das Leben vor der Geburt.
Willy Brandt verließ 1974 vor der Abstimmung über die Fristenlösung den Saal. Willy Brandt war gegen Abtreibung, weil er ein uneheliches Kind war und weil er wusste: Hätte seine Mutter so gedacht, wie Sie heute denken, wäre Willy Brandt nicht geboren worden.
Vielen Dank.
(Beifall bei der AfD – Dr. Tanja Machalet [SPD]: Schämen Sie sich! – Marianne Schieder [SPD]: Da ist eine Unverschämtheit!)
Zu seiner ersten Rede im Deutschen Bundestag hat nun der Kollege Jan Plobner für die SPD-Fraktion das Wort.
(Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7535547 |
Wahlperiode | 20 |
Sitzung | 30 |
Tagesordnungspunkt | Erhalt des Par. 219a StGB |