Silvia BreherCDU/CSU - Erhalt des Par. 219a StGB
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Debatte um § 219a ist immer wieder geprägt von Polarisierungen und Zuspitzungen. Und ich danke allen Kolleginnen und Kollegen, die heute sachlich geblieben sind. Das ist nicht allen gelungen, und das finde ich einfach immer wieder unglaublich schade bei diesem echt so supersensiblen Thema.
Auf der einen Seite gibt es eben die zum Teil auch radikalen Abtreibungsgegner und auf der anderen Seite diejenigen, die eben nicht nur über § 219a sprechen wollen, sondern im Grunde auch über § 218 und § 218a, so wie wir es gerade schon gehört haben.
Aber Anträge wie derjenige, der uns heute von der AfD vorliegt – die einzelnen Punkte werde ich gleich noch mal benennen –, die helfen einfach nicht weiter, weil sie im Grunde die radikalen Abtreibungsgegner befördern und unterstützen, was am Ende dazu führt, dass sich Ärztinnen und Ärzte angegriffen fühlen, dass sie angezeigt werden, wenn sie auf den Internetseiten etwas veröffentlichen. Und im Grunde erweist man sich einen Bärendienst; denn es setzt sich eine Spirale in Gang, die dazu führt, dass § 219a abgeschafft werden soll.
Ich möchte kurz ein paar Punkte zu Ihrem Antrag sagen. In Nummer 2 führen Sie aus zu der Frage, „welches Wissen über den Embryo und sein Lebensrecht“ vermittelt wird. Eine Frau in so einer Situation, die hat sich informiert; sie trifft die schwierigste Entscheidung ihres Lebens. Nach einem Beratungsgespräch ist sie voll informiert. Hier zu unterstellen, was auch immer Frauen wissen oder auch nicht, das ist allen Frauen gegenüber einfach beschämend.
Wir als Union bekennen uns ausdrücklich zum verfassungsrechtlichen und zum gesellschaftlichen Konsens der geltenden Beratungslösung, und zwar ausdrücklich auch – entgegen Nummer 1 Ihres Antrags – mit den letzten Änderungen, die mein Kollege vorhin ausgeführt hat, wonach es um eine Sachinformation geht; und das ist auch wirklich richtig so. Es geht bei uns aber eben auch weiter. Wir diskutieren auch, ob man § 219a weiterentwickeln kann, mehr Informationen zulassen kann, auch im Schwangerschaftskonfliktgesetz. Und dazu werden wir einen eigenen Antrag einbringen.
Aber dass Sie als AfD hier unter Nummer 4 in Ihrem Antrag fragen, ob Schwangerschaftskonfliktberatungen wohl wissentlich das Richtige sagen oder nicht, und in Nummer 5 fordern, dass staatliche Organe verpflichtet werden sollen, „verfassungsrechtlich gebotene Aufklärungsarbeit tatsächlich zu leisten“, das geht einfach nicht.
(Zuruf der Abg. Beatrix von Storch [AfD])
Das ist eine Unterstellung den staatlichen Stellen gegenüber, die schon heute nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz verpflichtet sind, entsprechend zu beraten; und nur dann dürfen sie beraten. Und wenn Sie Fälle haben, in denen das nicht so ist, dann nennen Sie die doch! Führen Sie Beispiele auf! Aber das haben Sie an keiner einzigen Stelle getan. Sie arbeiten mit haltlosen Unterstellungen.
In dieser Diskussion ist das komplette Gegenteil wichtig: Vertrauen in die Beratungslösung, Information und jede Unterstützung für die Frauen. Wir brauchen ein flächendeckendes Beratungssystem und flächendeckend Ärztinnen und Ärzte, die auch Abbrüche vornehmen. Und wir brauchen eine gute Erreichbarkeit. Auf keinen Fall dürfen Frauen Sorge davor haben, angegriffen zu werden, genauso wenig wie die Ärztinnen. Wir brauchen eine Befriedung in dieser Diskussion; und genau dafür werden wir als Union einen Antrag einbringen.
Ich freue mich auf die weiteren, dann hoffentlich sachlichen Beratungen.
Vielen Dank.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Das Wort hat die Kollegin Ulle Schauws für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und der FDP)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7535554 |
Wahlperiode | 20 |
Sitzung | 30 |
Tagesordnungspunkt | Erhalt des Par. 219a StGB |