28.04.2022 | Deutscher Bundestag / 20. WP / Sitzung 31 / Tagesordnungspunkt 7

Mathias PapendieckSPD - Mindestlohn - geringfügige Beschäftigung

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Danke schön, Herr Präsident. – Ich möchte klarstellen: Sie haben jetzt gerade davon gesprochen, dass Verkäuferinnen und Verkäufer mehr Lohn bekommen müssen und auch bekommen sollen. Ich selber bin Verkäufer. Ich habe im Jahr 1999 mit einem Stundenlohn von 5,11 Euro angefangen. Meine Kolleginnen und Kollegen verdienen jetzt aktuell, bis wir die 12 Euro Mindestlohn beschließen, weniger. Für sie ist es wichtig. Sie tun so, als ob wir hier als Regierung einen Entwurf für ein Gesetz machen, durch das die Mindestlohnkommission in Zukunft gar nicht mehr weiß, wie sie weiterarbeiten soll. Das Gegenteil ist der Fall: Ab 30. Juni 2023 wird wieder getagt, und der Mindestlohn wird um einen weiteren Schritt erhöht. Der nächste Schritt wird in dieser Legislaturperiode am 30. Juni 2025 passieren. Dann wird der Mindestlohn noch einmal erhöht. Auch das sind Fakten. Das sollten Sie im Gesetz nachlesen. Denn genau das steht dort.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

Herr Kollege Knoerig, Sie haben die Gelegenheit zur Erwiderung.


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7535620
Wahlperiode 20
Sitzung 31
Tagesordnungspunkt Mindestlohn - geringfügige Beschäftigung
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