28.04.2022 | Deutscher Bundestag / 20. WP / Sitzung 31 / Tagesordnungspunkt 17

Georg KippelsCDU/CSU - Einrichtungsbezogene Impfpflicht gegen COVID-19

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Verehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Verehrte Damen und Herren! „ Geimpft zu sein ist besser, als nicht geimpft zu sein.“ Diesen Satz unterstreiche ich ausdrücklich. Er zeigt auch meine tiefe innere Überzeugung, dass Impfen nach wie vor ein hoch wirkungsvolles und erstrebenswertes Mittel im Kampf gegen die Pandemie ist. Ich werbe unverändert für die Ausdehnung der Impfquote.

(Beifall bei Abgeordneten der FDP)

Aber aus meiner Feder stammt dieser Satz nicht. Vielmehr ist er in der Urheberschaft des Präsidenten des RKI, Professor Lothar Wieler, der gestern in dieser besagten Anhörung auf die Frage des Kollegen von der AfD genau diesen komprimierten Satz gesagt hat und weiter erläutert hat, dass es nicht nur um die Wirkung des Eigenschutzes der Impfung geht, sondern natürlich auch um den Fremdschutz. Denn es ist für Dritte ein ganz erheblicher Vorteil, wenn der Ausstoß der Virenlast deutlich geringer ist, und das ist der Fall.

Die Pandemie ist nicht vorbei. Wir müssen uns weiter mit diesem Thema auseinandersetzen. Alleine die heutigen Zahlen zeigen dies: Inzidenz 826 – auch wenn sich die Aussagekraft der Inzidenzzahl gewandelt hat –, 130 000 Neuinfektionen. Und wieder sind 246 Sterbefälle zu beklagen.

Herr Kippels, erlauben Sie eine Zwischenfrage?

Nein, das erlaube ich nicht. – 1 446 Intensivbetten sind belegt. Bei der Impfquote sind wir bedauerlicherweise erst bei 76,1 Prozent Grundimmunisierten und bei 59 Prozent bei den Boostern. Hier besteht Nachholbedarf. Von Delta zu Omikron haben wir in der Tat eine Veränderung im Erscheinungsbild: Wir haben weniger schwere Verläufe, aber mehr Infektionen. Dennoch sind wir weit davon entfernt, dass diese Erkrankung nur als normale Grippe deklariert werden kann. Falsche Botschaften sind brandgefährlich und vollkommen unangebracht!

(Beifall der Abg. Kathrin Vogler [DIE LINKE])

Wissen wir, was kommt? Nein, das wissen wir leider nicht. Auch das hat Bundesgesundheitsminister Lauterbach heute Morgen in unserer Ausschusssitzung bestätigt. Die Entwicklung der Mutationen vorherzusehen, bedarf leider eines Blickes in die Glaskugel. Es bleibt zwar zu hoffen, aber es ist nicht sicher, dass passgenaue Impfstoffe entwickelt werden können.

Nichtsdestotrotz muss es unsere gemeinsame Aufgabe sein, die Impfungen weiter fortzuführen, und das gilt gerade auch in den Einrichtungen. Die Bewohnerinnen und Bewohner von Einrichtungen, die zu Pflegenden, sind die verletzlichste Personengruppe in dieser Pandemie. Dieser müssen wir eine ganz besondere Aufmerksamkeit widmen. Deshalb ist die einrichtungsbezogene Impfpflicht auch seitens der CDU/CSU im Dezember für grundsätzlich richtig gehalten worden. Überdies bin ich der Meinung, dass die Impfung von Pflegepersonal auch eine Frage des Berufsethos ist.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

Aber – das darf nicht unerwähnt bleiben – wir haben von Anfang an kritisiert, dass die Systematik und die Ausführung mangelhaft sind.

(Beifall des Abg. Stephan Pilsinger [CDU/CSU])

Da muss nachgearbeitet werden; hier besteht dringender Handlungsbedarf. Wir sind in der Verantwortung für Kommunen und Träger. Sie dürfen mit den Rechtsfolgen für die Mitarbeiter und für ihr Versorgungssystem nicht allein gelassen werden. Deshalb, so die Vorstellung seitens der CDU/CSU, ist es wichtig, dass an dieser Stelle nachjustiert wird – nicht durch Rücknahme der Regelung, sondern durch eine vorläufige Aussetzung, um das System nicht ohne Not zu belasten.

Aber – und das sollte unser gemeinsames Bemühen sein – wir müssen die Zeit nutzen. So – das sagte heute Morgen auch Professor Hallek, der ärztliche Direktor der Universitätsklinik Köln – sollten wir mit Augenmaß nicht bei unseren Bemühungen nachlassen, auf Überzeugung hinzuwirken, damit auch das Pflegepersonal in der Zwischenzeit die Impfung an sich vornehmen lässt.

Kommen Sie bitte zum Schluss.

Wir werden diesen Antrag ablehnen und an der Steigerung der Impfquote gemeinschaftlich intensiv arbeiten. Der Antrag ist abzulehnen.

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Jetzt erhält der Kollege Sichert die Möglichkeit einer Kurzintervention. Herr Sichert, Sie haben das Wort.


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7535711
Wahlperiode 20
Sitzung 31
Tagesordnungspunkt Einrichtungsbezogene Impfpflicht gegen COVID-19
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