Nezahat BaradariSPD - Einrichtungsbezogene Impfpflicht gegen COVID-19
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr verehrte Damen und Herren! Eigentlich haben einige meiner Vorrednerinnen und Vorredner schon das Wichtigste gesagt, aber doppelt und dreifach hält besser.
(Stephan Brandner [AfD]: Nicht immer!)
Es ist schon wieder so weit: Von der AfD wird uns auf die Schnelle ein Schaufensterantrag vorgelegt und das auch nur, um dem parlamentarischen Geschäft Sand ins Getriebe zu streuen. Ich möchte an dieser Stelle nicht weiter darauf eingehen, sondern erneut die Möglichkeit ergreifen, die wichtigen Punkte, die für eine einrichtungsbezogene Impfpflicht sprechen, darzulegen.
(Stephan Brandner [AfD]: Sie müssen aber beim Thema bleiben!)
Die Coronaviruserkrankung Covid-19 gehört zu den ansteckendsten Infektionskrankheiten, von der alle Bevölkerungsteile, wir alle, betroffen sind. Mit Stand vom Donnerstag, den 27. April – Kollege Dr. Kippels hat es schon gesagt –, liegt die Sieben-Tage-Inzidenz nach Angaben des Tagesberichts des RKI bei 826, 246 Menschen sind gestorben, 246!
(Heike Baehrens [SPD]: An einem Tag!)
Diese Menschen könnten heute noch leben.
(Zuruf vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: So ist es!)
Um das Infektionsgeschehen weiter zu bekämpfen, wurde die Einführung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht ab dem 16. März 2022 beschlossen, um besonders gefährdete, vulnerable Menschen vor einer Infektion und schwerer Krankheit zu schützen. Diese Entscheidung wurde mit dem vorausschauenden Blick getroffen, unsere Gesundheitsversorgung auch weiterhin gewährleisten zu können. Wie bei allen anderen gängigen Impfungen bekannt, schützt auch die Coronaimpfung nicht zu 100 Prozent, und sie schützt wie bei allen anderen gängigen Impfungen eben auch nicht zu 100 Prozent davor, dass die geimpfte Person das Virus überträgt. Doch uns allen muss mittlerweile klar sein, dass die Coronaimpfung grundsätzlich vor einem schweren Verlauf bei Covid-19 schützt; ja, das steht tatsächlich auch so im Antrag.
Erlauben Sie eine Zwischenfrage?
Nein. – Hierzu ein Zitat von Professor Wieler vom RKI – mit Erlaubnis der Präsidentin –: Geimpfte scheiden weniger Viren aus. Die Ungeimpften stellen ein Risiko dar und tragen stärker zur Virusverbreitung bei als Geimpfte. – Bei der gestrigen Anhörung im Gesundheitsausschuss – das wurde mehrfach gesagt – wurde dies von mehreren Experten vom RKI und der Charité so bestätigt. Das findet man auch im Netz. Das kann sich jeder angucken.
Vulnerable Gruppen sind vor Ansteckung in Gesundheitseinrichtungen am besten geschützt, wenn das Personal vollständig geimpft und geboostert ist. Zudem ist es doch auch so, dass sich die Kolleginnen und Kollegen untereinander vor schweren Krankheitsverläufen am besten durch eine Impfung schützen und so einem weiteren Personalausfall vorbeugen. Denn wir haben in der Pandemie doch gesehen, dass das wertvollste Gut in der Betreuung von Patientinnen und Patienten bzw. von zu Pflegenden nicht Beatmungsgeräte und Betten waren, sondern das Pflegepersonal selbst.
(Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
Enttäuschend war, dass die allgemeine Impfpflicht ab 18 Jahren im Deutschen Bundestag mehrheitlich von der rechten Seite des Plenums abgelehnt worden ist.
(Stephan Brandner [AfD]: Sie meinen uns?)
Das medizinische und pflegerische Personal bringt weiterhin sein Leben in Gefahr, um kranke und pflegebedürftige Menschen zu betreuen, unter anderem auch jene, die sich weiterhin vehement gegen eine Impfung aussprechen. Ich finde, diese Haltung ist einfach respektlos und unverantwortlich.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP – Frank Rinck [AfD]: Es geht um die Impfpflicht, Frau Baradari!)
Wenn Pflegekräfte der Pflege den Rücken kehren, dann doch aus diesen Gründen. Wo bleibt denn deren gesundheitlicher Schutz?
Abschließend möchte ich betonen: Welche neuen Virusvarianten es im Herbst geben wird, wissen wir heute noch nicht.
(Stephan Brandner [AfD]: Deshalb impft man!)
Daher sollten alle Anstrengungen unternommen werden, damit wir nicht mit all den Problemen der Pandemie nach dem Sommer erneut konfrontiert werden. Dazu gehören tatsächlich ein Monitoring und eine Evaluierung darüber, wie hoch die Impfquoten waren und welche Auswirkungen die Betretungsverbote in Gesundheitseinrichtungen in den einzelnen Bundesländern hatten. Denn die einrichtungsbezogene Impfpflicht gilt vorerst bis zum 31. Dezember 2022.
Die von der AfD zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht vorhergesagten massenhaften Kündigungen in der Pflege sind ausgeblieben. Der Pflegenotstand besteht schon seit Jahrzehnten und hat mit zu wenigen Pflegefachkräften und schlechten Arbeitsbedingungen zu tun. Auch die Desinformationskampagnen von Ihnen tragen dazu bei, dass viele Menschen sich von dem Berufsfeld Pflege abwenden. Dies ist unverantwortlich, genauso wie Ihr Antrag.
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
(Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
Für eine kurze Kurzintervention erteile ich das Wort Frau Dr. Baum, AfD.
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7535717 |
Wahlperiode | 20 |
Sitzung | 31 |
Tagesordnungspunkt | Einrichtungsbezogene Impfpflicht gegen COVID-19 |