28.04.2022 | Deutscher Bundestag / 20. WP / Sitzung 31 / Tagesordnungspunkt 17

Stephan PilsingerCDU/CSU - Einrichtungsbezogene Impfpflicht gegen COVID-19

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Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Bei der Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht gilt mehr als anderswo die Sentenz: Was gut gemeint ist, ist noch lange nicht gut gemacht. Ja, es stimmt: Auch die Union hatte dem Gesetz zur Stärkung der Impfprävention im Dezember 2021 – und damit der Einführung des § 20a des Infektionsschutzgesetzes – zugestimmt. Zugestimmt in der Überzeugung, dass wir so nicht nur das ärztliche und pflegerische Personal schützen, sondern vor allem die Patienten und Pflegebedürftigen, die nun mal besonders ansteckungsgefährdet und vulnerabel sind. Zugestimmt aber auch in der Überzeugung, dass das Gesetz, das ja nur den rechtlichen Rahmen vorgibt, vom Bundesgesundheitsministerium als der zuständigen Exekutive entsprechend durch konkrete und rechtssichere Handlungsanweisungen für die Länder auch umsetzbar und nachvollziehbar gemacht wird. Und genau das ist es kaum, meine Damen und Herren.

Die sogenannte „Handreichung zur Impfprävention in Bezug auf einrichtungsbezogene Tätigkeiten“ des Bundesgesundheitsministeriums vom 22. März 2022 – im Prinzip ein Frage-Antwort-Katalog in Prosaform – hat bei den Ländern mehr Fragen aufgeworfen als Antworten zum Vollzug geliefert. Im Ergebnis haben wir nun einen Flickenteppich von Ausführungsbestimmungen von 16 Bundesländern, die alles andere als Rechtssicherheit und Praktikabilität mit sich bringen.

Nehmen wir nur ein Beispiel: Auszubildende im Pflegebereich müssen verschiedene Praxiseinsätze absolvieren und gelten dann dort eigentlich als Neukräfte, wenn sie in der jeweiligen Einrichtung nicht vor dem 16. März regelmäßig tätig waren. Das kann zur Folge haben, dass ungeimpfte Auszubildende ihre Ausbildung nicht mehr fortsetzen können, weil sie als ungeimpfte Neukräfte qua Gesetz einem Tätigkeits- und Beschäftigungsverbot unterliegen. Diese und viele weitere Fälle sind in den Ausführungsbestimmungen des BMG nicht geregelt und stellen ein echtes Problem in der Praxis dar.

Die Verunsicherung in den Gesundheitsberufen, in den Gesundheitsämtern und in der Bevölkerung ist groß. Eine Evaluation oder ein begleitendes Monitoring über die bisherigen Folgen des Gesetzes für Bund und Länder hat das BMG bislang nicht geliefert. Hätten wir dieses exekutive Versagen des Bundesgesundheitsministeriums absehen können, hätten wir dem Gesetz in dieser Form wohl nicht zugestimmt.

(Beifall bei der CDU/CSU – Zuruf der Abg. Heike Baehrens [SPD])

Nachdem die Ampel mit ihrem sowieso nicht rechtssicheren Konzept einer allgemeinen Impfpflicht krachend gescheitert ist, gleichzeitig aber unser durchaus durchdachtes Stufenkonzept für eine eventuell doch notwendig werdende Impfpflicht abgelehnt hat, stehen wir nun da mit einem Rumpf an Vorsorgemaßnahmen, die nichts Halbes und nichts Ganzes sind. Mit Blick auf den Herbst muss die Regierung ein durchdachtes, stimmiges Konzept vorlegen. Da ist insbesondere der Bundesgesundheitsminister gefordert. Herr Lauterbach, leider sind Sie ja nicht da.

(Zuruf des Abg. Dr. Andrew Ullmann [FDP])

Deswegen bitte ich Sie, Herr Franke, richten Sie ihm aus: Herr Lauterbach, mehr Substanz, weniger Lanz! Das sollte Ihr Anspruch sein.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der AfD – Zuruf der Abg. Heike Baehrens [SPD])

Ich hoffe, Sie erkennen jetzt, dass sich rechtlich hochkomplexe Vollzugsanordnungen nicht auf 280 Zeichen bei Twitter reduzieren lassen. Kommen Sie endlich Ihrer Verantwortung nach, und machen Sie Ihre fachliche Arbeit!

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der AfD – Tino Sorge [CDU/CSU]: „Mehr Substanz, weniger Lanz“, sehr gut!)

Einen schönen guten Abend, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich darf gleich in der Debatte weiterführen und für seine erste Rede im Deutschen Bundestag Johannes Wagner für die Grünen das Wort geben.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der LINKEN)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7535720
Wahlperiode 20
Sitzung 31
Tagesordnungspunkt Einrichtungsbezogene Impfpflicht gegen COVID-19
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